Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Desinfektionsmitteln in Gemeinschaftsbädern ist eine Fachbewilligung notwendig.
Die Fachbewilligung kann erworben werden durch:
Als Ausbildungsnachweis gelten der Nachweis einer anerkannten Ausbildung oder eine amtliche Bestätigung über hinreichende Berufserfahrung.
Das BAG führt eine Liste der anerkannten Prüfungsstellen und Institutionen im Bereich Badewasserdesinfektion .