Für die Schädlingsbekämpfung ist eine Fachbewilligung notwendig.
Die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung respektive für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln im Auftrag Dritter kann erworben werden (siehe Bundesamt für Gesundheit BAG: Fachbewilligungen ).
Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt eine Liste mit anerkannten Ausbildungsabschlüssen .
Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt eine Liste mit anerkannten Trägerschaften und Prüfstellen .