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Ausbildung Gefahrgutbeauftragter

Das Führen eines Tanklastwagens oder der Transport explosiver Materialien wie z. B. Sprengstoffe für den Tunnelbau birgt Risiken. Deshalb braucht es in jedem Betrieb, der gefährliche Güter transportiert oder umschlägt, einen Gefahrengutbeauftragten. Wie Sie zu dieser Ausbildung kommen, erfahren Sie hier.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Gefährliche Güter auf der Strasse oder in Ihrem Betrieb sind für alle ein Risiko, die sich in deren Umgebung befinden. Deshalb ist es obligatorisch, dass Sie einen Gefahrengutbeauftragten ernennen und ausbilden lassen, wenn Ihr Betrieb solche Güter befördert oder umschlägt (verpackt, versendet, lädt, entlädt).

      Das sind die wichtigsten Fakten:

      • Das Umschlagen oder Befördern von gefährlichen Gütern gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Bestimmte Tätigkeiten sind von dieser Pflicht ausgenommen (siehe Anhang GGBV).
      • Der Schulungsnachweis ist bei bestandener Prüfung fünf Jahre gültig.
      • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht Gefahrgutbeauftragte werden. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan müssen.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Die Gefahrgutschulung findet im Rahmen einer spezialisierten Ausbildung von 3 bis 4 Tagen statt. Während dieser Ausbildung können Sie eine oder mehrere Gefahrengutklassen abdecken, dies mit einem oder mehreren Verkehrsträgern.

      Die Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Prüfung. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis, der fünf Jahre gültig ist. Damit er jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden kann, müssen Sie nach dem Ablauf dieser Frist erneut eine Prüfung ablegen. Ausbildungsnachweise aus dem EU-Raum werden als gleichwertig anerkannt.

      Ausbildungsinstitutionen / Auskunft

      Die Ausbildung zum Gefahrengutbeauftragten können Sie in mehreren Kantonen der Deutsch- und Westschweiz absolvieren.

      Hier finden Sie eine Liste der Schulungsstellen . Diese Institutionen stehen Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung. Auch die kantonalen Behörden (Verkehrspolizei oder Wirtschaftsämter)  erteilen Ihnen entsprechende Auskünfte:

      Für einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesamt für Verkehr die nötigen Informationen.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) Art. 13-22
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
      • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

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