Unternehmen, die gefährliche Güter umschlagen (verpacken, versenden, laden, entladen) oder befördern sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine entsprechende Ausbildung mit bestandener Prüfung ausweisen. Bestimmte Tätigkeiten sind von dieser Pflicht ausgenommen (siehe Anhang GGBV).
Erforderlich ist eine spezialisierte Ausbildung von 3 bis 4 Tagen zum Gefahrgutbeauftragten im Umgang mit einer oder mehreren Gefahrgutklassen und einem oder mehreren Verkehrsträgern. Die Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Prüfung. Bei bestandener Prüfung wird ein Schulungsnachweis ausgehändigt, der fünf Jahre gültig ist. Um ihn um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, ist erneut eine Prüfung abzulegen. Schulungsnachweise aus dem EU-Raum werden als gleichwertig anerkannt.
Hier finden Sie eine Liste der Schulungsstellen
Auskunft geben die Ausbildungsinstitutionen, kantonale Behörden (Verkehrspolizei oder Wirtschaftsämter) sowie das
Bundesamt für Verkehr
3003 Bern
Tel. 031 322 54 86
www.bav.admin.ch