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Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept gemäss BauAV 2022

Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, für sichere Arbeitsplätze zu sorgen. Ein wichtiger Baustein, um den Schutz Ihrer Mitarbeitenden zu erhöhen, bildet das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept. Auf dieser Seite finden Sie Konzepte, die spezifisch auf Ihre Branche abgestimmt sind.

Inhalt

      Kurz und bündig

      An kaum einem anderen Arbeitsort ereignen sind selbst schwere Unfälle so oft wie auf der Baustelle. Um die hohen Unfallzahlen weiter zu reduzieren, stehen alle beteiligten Unternehmen in der Verantwortung, für die Arbeitssicherheit während den Bauarbeiten zu sorgen. Um den Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen, müssen sie ein geeignetes Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erarbeiten.

      Wenn Sie ein solches Konzept erstellen:

      • beachten Sie die neuen Vorgaben der Bauarbeitenverordnung 2022
      • beachten Sie, dass Sie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept vor Baubeginn vorlegen müssen (Art. 4 der BauAV)
      • beachten Sie, dass Sie das Konzept für Ihre Sicherheitsorganisation in schriftlicher Form vorlegen

      Sicherheit lässt sich organisieren

      Auf der Baustelle liegt die Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden in Ihren Händen. Grundlage bilden die Vorschriften der Bauarbeitenverordnung 2022. Dazu gehört auch, dass Sie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellen. Darin halten Sie fest, was für Ihr Team wichtig ist, damit es vor Unfällen geschützt ist. Eine solche Sicherheitsorganisation lohnt sich ganz besonders, wenn Sie grössere Projekte realisieren. Mit einem übergeordneten Konzept optimieren Sie die Planung und die Ausführung, was letztlich die Bauzeiten verkürzt und zu einer besseren Bauqualität führt.

      Branchenspezifische Sicherheitskonzepte

      Die Gefahren und Ansprüche an die Sicherheit und Gesundheit sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Deshalb erstellen wir keine Standardkonzepte, sondern arbeiten bei der Entwicklung von Lösungen eng mit den Sozialpartnern zusammen. 

      Hier finden Sie Sicherheits- und Gesundheitskonzepte für:

      Diese Konzepte beinhalten die baustellenspezifischen Massnahmen, die bereits in der alten BauAV in Artikel 3  festgemacht waren. Die Bauarbeitenverordnung 2022 fordert nun, dass Sie diese Massnahmen schriftlich festhalten. Allerdings müssen Sie nicht die ganze branchenspezifische Risikobeurteilung nochmals aufführen, sondern lediglich die für die jeweilige Baustelle relevanten Punkte festhalten. Darunter fallen beispielsweise die Notfallorganisation oder wenn Fachkräfte zum Einsatz kommen, die über eine spezielle Ausbildung verfügen müssen.

      Bei der Ausarbeitung unterstützen wir Sie mit unserem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Baustellen.

      Vorgabe der Bauarbeitenverordnung 2022

      Artikel 4 der Bauarbeitenverordnung schreibt vor, dass das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen muss. Wurden aber Bauarbeiten bereits vor Inkrafttreten der revidierten BauAV-Fassung vom 1. Januar 2022 begonnen, können Sie dieser Anforderung nicht mehr vollumfänglich nachkommen. Massgebend für allfällige Anpassungen ist deshalb die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten.

      a) Bei Bauarbeiten, die noch länger dauern oder bei Etappierungen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, nachträglich ein solches Konzept zu erstellen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der Suva. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

      b) Bei Bauarbeiten, die in absehbarer Zeit abgeschlossen werden, muss kein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept mehr erstellt werden.

      Weitere rechtliche Informationen

      Die Revision der Bauarbeitenverordnung beinhaltet einige grundlegende Änderungen. Hier führen wir drei wichtige Anpassungen auf, mit denen die Arbeitssicherheit auf der Baustelle weiter verbessert wird.

      BauAV (Stand 01.01.2022), 2. Kapitel, 1. Abschnitt, Art. 3, Abs. 1

      Art. 3 Planung von Bauarbeiten, Abs. 1

      1 Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen, namentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, eingehalten werden können.

      BauAV (Stand 01.01.2022), 2. Kapitel, 1. Abschnitt, Art. 4

      Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

      1 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegt, in dem die für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss namentlich die Notfallorganisation regeln.

      2 Es muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden.

      BauAV (Stand 01.01.2022), 2. Kapitel, 6. Abschnitt, Art. 38

      Art. 38 Beleuchtung

      Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.

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