In Bereichen mit Explosionsgefahr (Ex-Zonen) oder bei Brandgefahr gelten besondere Anforderungen. Vor Beginn und während den Arbeiten muss gewährleistet sein, dass keine Explosions- oder Brandgefahr besteht. Um dies zu gewährleisten, muss die verantwortliche Person für Ex-Zonen noch vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten spezifische brand- und explosionsschutztechnische Massnahmen umsetzen und diese dokumentieren.