Mangelnde Kenntnisse, falsche Risikoeinschätzung und fehlende Kontrollen führen beim Beheben von Störungen oder bei Instandhaltungsarbeiten häufig zu sehr gefährlichen Improvisationen. Nicht selten kommt es dadurch zu schweren Unfällen.
Mit der Definition der Verantwortlichkeiten, einem klar festgelegten Arbeitsprogramm und regelmässigen Kontrollen wird gewährleistet, dass auch die Arbeiten im Sonderbetrieb sicher ausgeführt werden.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), Art. 11 und Art. 32a Abs. 1 , Art. 43