Antrag: Beratung CE-Konformität in Eigenverantwortung des Herstellers

Inhalt

      Antrag zur Beratung der CE-Konformität in Eigenverantwortung des Produkteherstellers
      Bestellnummer
      CE08-2.D
      Infomittel
      Antrag, PDF, 6 Seiten, A4
      Ausgabe
      07/06/2020

      Beschreibung

      Mit der CE-Konformität erbringen Hersteller den Nachweis, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese sind in den Harmonisierungsrechtsvorschriften festgehalten und gelten in der Schweiz, in der EU und im EWR.

      Damit Ihr Produkt die unerlässliche CE-Kennzeichnung erhält, können Sie entweder eine zertifizierte Stelle mit der Prüfung beauftragen oder diese in Eigenverantwortung durchführen. Im zweiten Fall nutzen zahlreiche Unternehmen unser Know-how und beauftragen uns mit einer Beratung zur CE-Konformität.

      Wenn auch Sie eine solche Fachberatung wünschen, laden Sie unseren Antrag herunter. Dort haben Sie drei Optionen:

      • Sie verlangen eine Beratung zur CE-Konformität in Eigenverantwortung des Produkteherstellers nach einschlägigen EG-Richtlinien und/oder Normen.
      • Sie verlangen eine Beurteilung eines Baumusters hinsichtlich des heutigen Sicherheitsstands der Technik.
      • Sie formulieren ein anderes, spezifisches Anliegen rund um die Produktsicherheit.

      Senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit allen nötigen Beilagen und Angaben zu. Gern prüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen so rasch als möglich Bescheid.

      Übrigens: Auf der letzten Seite des Antrages finden Sie ein Schema, das den Prozessablauf für die CE-Konformität übersichtlich darstellt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite Produktzertifizierung.

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