Audiomobil

Gehöruntersuchung im Audiomobil

Lärmbedingte Hörschäden entwickeln sich langsam, können aber schwerwiegende Folgen haben. Vorsorgliche Untersuchungen in Form eines Hörtests können derartige Schäden frühzeitig erkennen. Die Suva führt mit ihren Audiomobilen regelmässig Gehöruntersuchungen in Betrieben durch.

Inhalt

Kurz und bündig

Hörschäden aufgrund einer hohen Lärmbelastung am Arbeitsplatz treten langsam auf und werden von den Betroffenen meist erst zu spät erkannt.

Beachten Sie folgende Informationen für eine ideale Prävention:

  • Die Suva führt mit ihren Audiomobilen in allen lärmbetroffenen Betrieben der Schweiz regelmässig vorsorgliche Gehöruntersuchungen durch.
  • Die dabei angewendete professionelle Audiometrie ermöglicht die Erkennung von Gehöreinbussen, noch bevor Betroffene sie wahrnehmen.
  • Diese Untersuchungen konzentrieren sich auf Personen, deren berufliche Lärmbelastung den Arbeitsplatz-Grenzwert überschreitet und bei denen die Entwicklung eines Lärmhörschadens noch verhindert werden kann.
  • Die Infografik zum Audiomobil zeigt, wie eine Gehöruntersuchung abläuft.

Welche Mitarbeitenden sollen an der Gehöruntersuchung teilnehmen?

Ein Lärmhörschaden entwickelt sich in den ersten 10 Jahren einer ungeschützten Lärmexposition. Deshalb beschränken sich die vorsorglichen Gehöruntersuchungen im Audiomobil auf Mitarbeitende unter 40 Jahren, die bei ihrer Arbeit vermehrt Lärm ausgesetzt sind (mindestens 85 Dezibel im Jahr). Nehmen Sie als Arbeitgeber Ihre Verantwortung wahr und melden Sie Ihre betroffenen Mitarbeitenden für die Gehöruntersuchung an. Nutzen Sie dafür das Kundenportal der Suva. Bei Auffälligkeiten werden einzelne Personen auch über das 40. Lebensjahr hinaus von der Suva individuell weiter betreut.

So sorgen auch Sie für eine gute Prävention von lärmbedingten Hörschäden.

Wie laufen Gehöruntersuchungen ab?

Die Gehöruntersuchungen werden in den Audiomobilen der Suva durchgeführt. Diese Busse sind mit allen für den Hörtest notwendigen Einrichtungen ausgerüstet. Sie ermöglichen eine rationelle Durchführung in einem einheitlichem Verfahren und relativ konstanten Bedingungen.

Diese Untersuchungen der Suva sind notwendig für Ihre Mitarbeitenden, wenn diese während ihrer beruflichen Tätigkeit gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt sind. Falls Ihr Betrieb also noch nie an den Gehöruntersuchungen teilgenommen hat und Mitarbeitende Ihres Betrieb aus Ihrer Sicht untersuchungspflichtig sind, können Sie sich nun  beim Team Akustik akustik@suva.ch zum Hörtest der Suva anmelden. 

Alle weiteren Fragen zu den vorsorglichen Gehöruntersuchungen der Suva beantworten Ihnen Fachpersonen des Bereichs Gehörschaden Vorsorge über amg.planung@suva.ch gerne.

Was geschieht nach den Untersuchungen?

Nach den Untersuchungen erhält Ihr Betrieb einen zusammenfassenden Bericht mit den Namen der untersuchten Personen und Angaben, ob sich einzelne Personen besser gegen Lärm schützen müssen. Personen mit auffälligen Ergebnissen werden persönlich zu einer Untersuchung bei einem Ohrenarzt aufgeboten. Besteht Verdacht auf eine beginnende Lärmschwerhörigkeit, wird die Person mit einem Schreiben ermahnt, den Gehörschutz konsequent anzuwenden (bedingte Eignungsverfügung). Eventuell wird ihr die Anwendung eines bestimmten Gehörschutzes vorgeschrieben. Nur in seltenen Fällen verbietet die Suva einer Person, Arbeiten mit gehörgefährdendem Lärm auszuführen (Nichteignungsverfügung).

Wenn sich in einem Betrieb auffällige Untersuchungsergebnisse häufen, führen Lärmspezialisten der Suva Abklärungen an einzelnen Arbeitsplätzen durch und überprüfen die Lärmschutzmassnahmen.

Downloads und Bestellungen

Suva Logo am Haupteingang Fluhmatt
Entschädigungen für Gehöruntersuchungen im Audiomobil
PDF, 49.44 KB

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