Suva Logo am Haupteingang Fluhmatt

Risikobeurteilung und Risikominderung an Maschinen (Methode Suva)

Sind Sie Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen? Um Ihre Produkte in der Schweiz und der Europäischen Union auf den Markt zu bringen, müssen Sie deren Risiken beurteilen und mindern. Die Suva unterstützt Sie dabei – mit einer zuverlässigen Methode und einem praktischen Tool.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Wenn an Ihrer Maschine eine Gefährdung vorliegt, wird das früher oder später zu einem Schaden führen – falls keine Schutzmassnahmen getroffen werden.
      • Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Sie als Hersteller deshalb, eine Risikobeurteilung und eine Risikominderung durchzuführen.
      • Unser Tool zur Risikobeurteilung führt Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess.

      Risiken beurteilen und mindern – die Methode Suva im Überblick

      Bestimmen Sie zuerst die Grenzen, innerhalb derer sich das Produktleben der Maschine abspielt – insbesondere Verwendungsgrenzen, räumliche und zeitliche Grenzen.

      Identifizieren Sie systematisch alle Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse während aller Lebensphasen der Maschine.

      Ermitteln Sie in einer Risikoanalyse das grösste Risiko jeder einzelnen Gefährdungssituation. Dafür bestimmen Sie jeweils Ausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens.

      Entscheiden Sie, welche Gefährdungssituationen eine weitere Risikominderung erfordern. Ermitteln Sie, ob die erforderliche Risikominderung erreicht wurde, ohne weitere Gefährdungen zu erzeugen oder andere Risiken zu erhöhen.

      Eine inhärent sichere Konstruktion ist der erste und wichtigste Schritt, um Gefährdungen zu beseitigen oder Risiken zu vermindern. Der grösste Vorteil: inhärente Schutzmassnahmen sind oft während der gesamten Lebensdauer einer Maschine wirksam.

      Wenn eine inhärent sichere Konstruktion Gefährdungen nicht beseitigen oder Risiken nicht ausreichend mindern kann, müssen Sie technische Schutzmassnahmen ergreifen. Dabei unterscheidet man trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen. Bei Bedarf sind ergänzende Schutzmassnahmen erforderlich.

      Wenn Risiken verbleiben, müssen Sie mit einer Benutzerinformation auf jegliche Restrisiken hinweisen. Die Benutzerinformation darf jedoch kein Ersatz für eine inhärent sichere Konstruktion, technische oder ergänzende Schutzmassnahmen sein.

      In diesem dreistufigen, iterativen Prozess beurteilen Sie nach jeder Stufe, ob die vorgesehene Risikominderung durch die gewählten Schutzmassnahmen erreicht wird. Falls nicht, setzen Sie Schutzmassnahmen der nächsten Stufe um. Lässt sich die vorgesehene Risikominderung auch nach der dritten Stufe nicht erreichen, müssen Sie die Grenzen der Maschine neu festlegen.

      Dokumentieren Sie Risikobeurteilung und Risikominderung. Diese Dokumentation müssen Sie als Teil der technischen Unterlagen verfügbar halten.

      Das Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung an Maschinen wird in der Publikation mit der Bestellnummer 66037 ausführlich erklärt. www.suva.ch/66037.d

      Tool zur Risikobeurteilung

      Haben Sie alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie im Blick? Dieses Tool der Suva hilft Ihnen, Schritt für Schritt Risiken zu beurteilen und zu minimieren.

      364735414_highres.jpg
      Excel-Vorlage: Risikobeurteilung und Risikominderung an Maschinen (Methode Suva)

      Tool für die Dokumentation der Risikobeurteilung und -minderung an Maschinen.

      XLSX, 217.35 KB

      Downloads und Bestellungen

      Suche

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Das könnte Sie auch interessieren

      No results available