Schutzmassnahmen bei der Entsorgung von schwachgebundenem Asbest
Inhalt
Beschreibung
Abfälle mit schwachgebundenem Asbest gelten als Sonderabfall. Entsprechend gefährlich gestaltet sich die Entsorgung. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, nehmen Sie eine Gefahrenermittlung vor. Sie dient Ihnen als Basis für die Planung der Massnahmen. Um eine sichere Entsorgung dieser gesundheitsgefährdenden Abfälle zu gewährleisten: Abfälle mit schwachgebundenem Asbest können Sie ausschliesslich in staubdicht verschlossenen Gebinden der Entsorgung zuführen. Am besten benutzen Sie dazu den reissfesten Kunststoffsack mit dem Warnaufdruck Achtung enthält Asbest. Beachten Sie, dass Sie solche Abfälle nur in einer Deponie entsorgen dürfen, die über eine Sonderabfall-Annahmebewilligung verfügt. Machen Sie Ihren Mitarbeitenden klar, dass Abfälle mit schwachgebundenem Asbest eine gefährliche Fracht darstellen. Damit alle gesund bleiben, sind die Schutzmassnahmen strikte einzuhalten. Beachten Sie auch unser Factsheet zur Entsorgung von festgebundenem Asbest und unsere Seite Asbest entsorgen.