Lebenswichtige Regeln Asbest: Rückbau von asbesthaltigen Gebäuden mit dem Bagger
Meldung Rückbau von asbesthaltigen Gebäuden mit dem Bagger
Maschinelle Rückbauarbeiten an Gebäuden müssen der Suva gemäss der Publikation 88288 gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens zwei Wochen vor Rückbaubeginn bei der Suva eintreffen. Benutzen Sie dazu dieses Meldeformular .