Nachdem in der Schweiz der Sommer ins Wasser gefallen ist, zieht es im Herbst zahlreiche Feriengäste an die Sonne. Niemand wünscht es sich, doch passieren kann es jederzeit: ein Unfall im Ausland. Die Unfallstatistik aller Schweizer Unfallversicherer UVG präsentiert sich wie folgt:
Wer in der Schweiz als Arbeitnehmer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist neben den Berufsunfällen obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Tritt nun ein solches Ereignis ein, wird der Unfallversicherer des Arbeitsgebers – die Suva oder ein privater Anbieter – für die ärztliche Behandlung im Ausland aufkommen. Aber Achtung: In einzelnen Ländern können die Kosten für Gesundheitsleistungen massiv höher sein als in der Schweiz. Der Unfallversicherer übernimmt in solchen Fällen maximal das Doppelte der entsprechenden Behandlungskosten in der Schweiz.
Die kostenlose Broschüre «Weltweit versichert» zeigt auf, wie Suva-Versicherte bei einem Unfall im Ausland vorgehen sollten. Dank der Dienstleistung Assistance erhalten sie bei vorübergehenden Auslandaufenthalten medizinische Hilfe, Schutz und Beratung.
Tipp:
Gabriela Hübscher, Unternehmenskommunikation,
Tel. 041 419 55 32, gabriela.huebscher@suva.ch
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturen und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 4000 Mitarbeitende. Als selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts mit 4,2 Mrd. Franken Prämienvolumen versichert sie rund 121 000 Unternehmen bzw. 1,95 Mio. Berufstätige gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes seit 2005 auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.