Suva Logo am Haupteingang Fluhmatt
23. Juni 2021 | Medienmitteilung

Velofahren im Sommer – besser alkoholfrei

Jährlich zählen die Versicherer rund 21 000 Velounfälle. Tendenz steigend. Bei rund 6,5 Prozent der polizeilich erfassten Velounfälle ist Alkohol im Spiel. Diese Selbst- und Fremdgefährdung kann in schweren Fällen neben einer Busse, einem Führerscheinentzug auch versicherungstechnisch als Grobfahrlässigkeit eingestuft werden und zu Leistungskürzungen führen.

Inhalt

Velofahren erfreut sich generell und erst recht im Sommer einer hohen Beliebtheit. Viel eher kommt man auf die Idee, nach einer Party oder nach einer ausgiebigen Happy Hour mit dem Velo nachhause zu fahren, als dieses aufgrund des Alkoholpegels stehen zulassen. Doch wer mit zu viel Alkohol im Blut Velo fährt, riskiert so einiges:

Hohe Selbstgefährdung

Die aktuellste Auswertung der Strassenverkehrsunfall-Statistik (ASTRA) zeigt, dass bei 50 Prozent der polizeilich erfassten Velounfälle der oder die Velo-Lenkende Hauptverursachende des Unfalls sind. 6,5 Prozent dieser Unfälle ereignen sich unter Einwirkung von Alkohol. Tendenz steigend. «Besonders nachts und am Wochenende kommt es im Zusammenhang mit Alkohol vermehrt zu Unfällen mit dem Velo», bestätigt Erwin Gräni, Chef Prävention der Luzerner Polizei.

0,5 Promille Grenze gilt auch für Velolenkerinnen und -lenker

Was viele nicht wissen: Auch Velofahrerinnen und Velofahrer werden ab einem Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut bei einer polizeilichen Kontrolle gebüsst. Je nach Überschreitung des Grenzwertes kann dies einen Führerscheinentzug (falls vorhanden) bedeuten. Viele Velofahrende sind sich nicht bewusst, dass im Zusammenhang mit Alkoholkonsum dieselben strafrechtlichen Konsequenzen gelten, wie für Autolenkende.

Leistungskürzungen durch grobfahrlässiges Handeln

Wer mit mehr als 0,5 Promille im Blut einen Velounfall baut, handelt grobfahrlässig und muss auch mit Leistungskürzungen der Versicherung rechnen. Gemäss der Unfallstatistik der Suva kommt es jährlich bei rund zwei Dutzend Velounfällen unter Alkoholeinfluss zu Leistungskürzungen. Kürzungen von bis zu 30 Prozent bei den Taggeldleistungen sind hier möglich. Keine Kürzungen gibt es bei den Heilungskosten. Auch Velounfälle unter Drogeneinfluss, bei Missachten von Licht- und Stoppsignalen, bei bewusstem Fahren auf der Gegenfahrbahn und bei Velofahren ohne Licht bei Dunkelheit gelten als grobfahrlässig und können entsprechend zu Leistungskürzungen führen.

Reduzierte Aufmerksamkeit erhöht die Verletzungsgefahr

Alkohol reduziert die Aufmerksamkeit und verlangsamt die Reaktionsfähigkeit. Auch das Gleichgewichtsgefühl leidet. Dadurch wird das Manövrieren mit dem Velo schwieriger und das Verletzungsrisiko durch einen Sturz oder eine Kollision erhöht sich. «Hinzu kommt, dass man auf dem Velo wenig vor Fremdeinwirkung geschützt ist», weiss Erwin von Moos, Freizeitsicherheitsexperte der Suva. Ein alkoholfreies, sicheres und vorausschauendes Fahrverhalten schützt vor Unfällen mit dem Velo. Das Tragen eines Velohelms vermindert zudem das Risiko von Kopfverletzungen. Klare Handzeichen, die zeigen wohin man fahren will sowie ausreichende Lichtausrüstung erhöhen weiter die Sicherheit, führt von Moos weiter aus.

Mehr Informationen zum Thema Velofahren im Sommer «Vorbereitung auf eine Velotour» finden Sie hier

Allgemeine Informationen zum Thema «Sicher auf dem Velo unterwegs» unter www.suva.ch/velo

Medienkontakt

Natascha Obermayr
Mediensprecherin Freizeitsicherheit

Über die Suva

Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 4500 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie rund 130 000 Unternehmen mit über zwei Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

Weitere Medienmitteilungen