Alleinarbeit kann gefährlich sein
Inhalt
Beschreibung
In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Bedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Erfahrungen an allein arbeitende Personen, an Einzelarbeitsplätze und an das Notfallkonzept gestellt werden. Zum Beispiel dürfen Mitarbeitende nur dann allein arbeiten, wenn sie im Notfall mit sofortiger Hilfe rechnen können. Nicht zulässig ist Alleinarbeit, wenn sich eine Person verletzen und den Notruf nur mithilfe einer Zweitperson aktivieren kann. Besonderen Gefahren ausgesetzt sind beispielsweise Mitarbeitende, die Maschinen bedienen, in Silos und andere Behälter einsteigen oder auf Strommasten und Bahngleisen im Einsatz sind. Für diese Arbeiten gelten strengere Auflagen. Aber auch wer allein im Büro arbeitet, muss bei einem Unfall schnell die nötige Hilfe erhalten. Sorgen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin dafür, dass Ihre Mitarbeitenden bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit oder anderen Unfällen schnell Hilfe erhalten. Für eine Gefahrenermittlung kann auch unsere Checkliste "Allein arbeitende Personen" hilfreich sein.
Das Merkblatt enthält eine Beurteilungsmatrix, die Ihnen bei der Einschätzung hilft, ob Alleinarbeit zulässig ist und welche Massnahmen zu beachten sind. Das Merkblatt ist in die folgenden Kapitel unterteilt: