Antrag zur Unterstützung der CE-Konformität in Eigenverantwortung des Produkteherstellers
Inhalt
Beschreibung
Mit der CE-Konformität erbringen Hersteller den Nachweis, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese sind in den Harmonisierungsrechtsvorschriften festgehalten und gelten in der Schweiz, in der EU und im EWR. Damit Ihr Produkt die unerlässliche CE-Kennzeichnung erhält, können Sie entweder eine zertifizierte Stelle mit der Prüfung beauftragen oder diese in Eigenverantwortung durchführen. Im zweiten Fall nutzen zahlreiche Unternehmen unser Know-how und beauftragen uns mit einer Beratung zur CE-Konformität. Wenn auch Sie eine solche Fachberatung wünschen, laden Sie unseren Antrag herunter. Dort haben Sie drei Optionen: Senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit allen nötigen Beilagen und Angaben zu. Gern prüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen so rasch als möglich Bescheid. Übrigens: Auf der letzten Seite des Antrages finden Sie ein Schema, das den Prozessablauf für die CE-Konformität übersichtlich darstellt.