Angepasste PSA-Verordnung – unser Fachartikel informiert

Inhalt

      Standard Variante
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      26.10.2022

      Beschreibung

      In der Schweiz sind die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) in der Verordnung über die Produktsicherheit festgeschrieben. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen gelten für die Herstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen in der Schweiz die gleichen Vorgaben wie in der EU. Nun wurde die Gesetzesgrundlage modernisiert. Der Fachartikel klärt Sie über die Anpassungen auf.

      In der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wurden folgende Punkte angepasst:

      • Definition
      • Pflichten der Wirtschaftsakteure
      • Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen
      • Prinzipien der Marktüberwachung

      Besonders interessieren ist der ausführliche Teil über die Pflichten aller an der Lieferkette beteiligten Akteure. Neben dem fachlichen Input verschaffen Ihnen zwei Tabellen einen besseren Überblick über die Kategorien und Konformitätsbewertungsverfahren und über die Pflichten des Herstellers vor und nach dem Inverkehrbringen einer PSA.

      Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage von Swiss Safety dem Schweizer Branchenverband der führenden Hersteller und Importeure von PSA. Zudem empfehlen wir Ihnen unsere Seite Persönliche Schutzausrüstung.

      Der ganze Artikel ist in der Fachzeitschrift Safety-Plus 1/18 erschienen, Autor ist Mauritius Bollier, Zertifizierungsstelle SCESp 0008 der Suva.

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