Das Case Management der Suva: Unterstützung zur Wiedereingliederung

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      3814.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      28.02.2024

      Beschreibung

      Unfälle oder berufsbedingte Krankheiten sind eine Realität. Glücklicherweise sind viele davon nicht so gravierend, dass sie den Wiedereintritt ins Berufsleben verunmöglichen würden. Wenn dies doch einmal der Fall sein sollte und Ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin nicht mehr dazu fähig ist, im bisherigen Rahmen in den Beruf zurückzukehren, unterstützt das Case Management der Suva den entsprechenden Fall.

      Dabei übernimmt ein Case Manager oder eine Case Managerin die Betreuung der verunfallten oder berufsbedingt erkrankten Person. Seine oder ihre Aufgabe ist es zu beurteilen, wie Verunfallte am besten unterstützt werden können, um ihnen die betriebliche Wiedereingliederung zu vereinfachen.

      Eine grosse Rolle bei der Wiedereingliederung spielt ausserdem die IV. Unser Case Manager oder unsere Case Managerin bezieht diese so schnell wie möglich in den spezifischen Fall ein, damit sie den Anspruch auf Massnahmen untersuchen kann.

      Auch Sie als Arbeitgeber können Massnahmen für eine möglichst reibungslose Wiedereingliederung Ihrer Mitarbeitenden ergreifen:

      • Melden Sie den Unfall so rasch wie möglich der Suva.
      • Kontaktieren Sie die verunfallte Mitarbeiterin oder den verunfallten Mitarbeiter unmittelbar nach dem Unfall.
      • Besuchen Sie sie oder ihn.
      • Erstellen Sie ein Job-Profil, das Sie dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin abgeben können.
      • Führen Sie sobald wie möglich das Rückkehrgespräch.
      • Bieten Sie Teilzeitarbeit oder Schonarbeitsplätze an.

      Einen guten Überblick zum Thema der Wiedereingliederung bietet dieses Factsheet der Suva, das Sie hier herunterladen können.

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