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20. Oktober 2017 | von

In drei Schritten zu weniger Absenzen im Betrieb

Absenzen und Ausfalltage beeinträchtigen jeden Betrieb. Sie kosten Geld und Nerven, führen zu Überstunden und Stress. Zudem verursachen sie oft Terminprobleme und Ärger mit den Kunden. Das muss nicht sein. Ein gut geplantes Absenzenmanagement hilft, die Ausfalltage und Kosten zu reduzieren.

Inhalt

      Dieser Film zeigt, wie ein gutes Absenzenmanagement funktioniert:

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      Ein Knochenbruch beim Skifahren, erkrankte Mitarbeitende oder ein Unfall bei der Arbeit: Egal, wie ein Ausfall zustande kommt, unangenehm ist er immer. Und zwar für alle. Für den Mitarbeitenden, der wieder gesund werden will, für die Arbeitskollegen, die als Stellvertreter in die Bresche springen und für den Arbeitgeber, der dafür sorgen muss, dass der Betrieb weiterläuft. In der Schweiz fällt jeder Mitarbeitende im Durchschnitt 6,5 Tage pro Jahr aus. Was kann ein Unternehmen tun, um Absenzen zu vermeiden? Wie kann der Arbeitgeber erkrankte und verunfallte Mitarbeitende unterstützen? Was braucht es, um ein Absenzenmanagement aufzubauen?

      So funktioniert ein wirksames Absenzenmanagement:

      Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Absenzenmanagement beginnt mit dem Engagement des Geschäftsführers, der klare Ziele setzen und Aufträge erteilen muss.

      In einem zweiten Schritt müssen die Ursachen der Ausfälle beleuchtet werden, damit das Unternehmen anschliessend gezielte Präventionsmassnahmen durchführen kann. «Das bedeutet, dass der Betrieb die Absenzen regelmässig erfassen, analysieren und auswerten muss», sagt Peter Schmid, Projektleiter Absenzenmanagement bei der Suva. Um die Kennzahlen im Auge zu behalten, empfiehlt es sich, ein sogenanntes «Kennzahlen-Cockpit» zu erstellen, das die wichtigsten Absenzenzahlen vereint. Dies ist zum Beispiel mit der kostenlosen Software «Sunetplus» von der Suva möglich.

      Der dritte Schritt dient dazu, die Dauer und die Auswirkungen einer Absenz zu minimieren. Sollte es im Unternehmen trotz Präventionsbemühungen zu einem Unfall kommen, ist es wichtig, dass der Arbeitgeber frühzeitig handelt und die richtige Betreuung anbietet. Der Schlüssel zum Erfolg liegt oftmals bei den Vorgesetzten.

      «Hier haben Klein- und Mittelunternehmen Vorteile gegenüber von grösseren Betrieben, weil sie näher an den betroffenen Mitarbeitenden sind. Der Vorgesetzte weiss in der Regel, wieso der Mitarbeitende ausfällt und wie er ihm am besten helfen kann», so Schmid. Im Wesentlichen gehe es darum, die Mitarbeitenden in einer gesundheitlich schwierigen Lebenssituation zu begleiten, sie soweit möglich zu betreuen und gemeinsam den Weg zurück zur Arbeit zu gestalten. «Kleine Betriebe organisieren sich über den persönlichen, informellen Kontakt. Bei Absenzen lohnt es sich jedoch, einige formelle Massnahmen festzulegen. Zum Beispiel sind systematisch Rückkehrgespräche zu führen», erläutert Schmid. 

      Mit Prävention gegen Absenzen

      Die Unternehmenskultur prägt die Anzahl und die Dauer von Absenzen massgebend. Der wertschätzende Umgang untereinander ist zentral für den langfristigen Unternehmenserfolg. Er schafft Vertrauen, fördert den Zusammenhalt der Mitarbeitenden und hilft mit, schwierige Phasen gemeinsam zu meistern. Eine Krankheit oder ein Unfall lässt niemanden kalt und rüttelt auf.

      Hilfe und Unterlagen von der Suva

      Die Suva unterstützt Betriebe mit ausgereiften Lösungen, die Absenzen in den Griff zu bekommen. Zudem bietet die Suva Präsenzkurse und E-Schulungen zum Thema an. Weitere Informationen gibt es hier.

      Vier rechtliche Fragen rund um die Absenzen

      Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Sportarten mit hohem Unfallrisiko verbieten?

      Nein, der Arbeitgeber hat kein Recht, seinen Mitarbeitern bestimmte Sportarten und Freizeitaktivitäten zu untersagen, die eine erhöhte Gefahr darstellen. Auch betreffend einer gesunden Ernährung darf der Arbeitgeber keine Vorschriften machen. Aber er kann seine Mitarbeitenden über das Risiko aufklären und beratend zur Seite stehen.

      Darf der Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen, dass sie sich gegen Grippe impfen lassen?

      In den meisten Berufen gibt es aus rechtlicher Sicht kein überwiegendes Arbeitgeberinteresse für eine Impfpflicht. Nur weil der Arbeitgeber weniger Fehltage im Unternehmen will, darf er kein Impfobligatorium aussprechen. In exponierten Berufsgruppen, wo Bedrohungspotenzial für Dritte besteht – also in Spitälern, Heimen oder Arztpraxen – ist eine solche Weisung möglich.

      Kann einem verunfallten Mitarbeiter vorübergehend eine andere Tätigkeit zugewiesen werden?

      Ja, wenn die zugewiesene Arbeit zumutbar ist und die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Oft hilft ein Schonarbeitsplatz dem Verunfallten, um langsam wieder Fuss im Berufsleben zu fassen.

      Darf der Arbeitgeber seinen verunfallten Angestellten dazu verpflichten, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn ohne Arbeitsweg eine Arbeitsleistung möglich wäre?

      Auch hier gilt: Der Genesungsprozess darf nicht beeinträchtigt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber Homeoffice verlangen. Er muss dem Arbeitnehmer aber die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

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