Wie melde ich einen Unfall oder eine Berufskrankheit bei der Suva an? Wir zeigen Ihnen, wie es für Privatpersonen, KMU und Grossbetriebe am einfachsten geht.
Ob Sie der Suva einen Unfall oder aber eine Berufskrankheit melden möchten, das Vorgehen ist das gleiche.
Unterschiedlich ist das Vorgehen bei der Schadenmeldung aber je nach Kundengruppe. Wir unterscheiden folgende vier Gruppen: Verunfallte, Kleinere Unternehmen, Grossbetriebe und Arbeitslose.
Wenn Sie selbst einen Unfall hatten und bei der Suva versichert sind, melden Sie den Unfall möglichst schnell Ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber wird die Schadenmeldung an die Suva weiterleiten.
Wenn Sie im Ausland einen Unfall hatten und bei der Suva versichert sind, kontaktieren Sie unsere Assistance Soforthilfe . Sie erhalten medizinische Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Unfalls, 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr.
Als KMU mit weniger als 15 Unfällen pro Jahr melden Sie Ihre Unfälle direkt im Kundenportal . Das Kundenportal bietet einen bequemen, elektronischen Dokumentenaustausch. Ihr Betrieb muss im Kundenportal registriert sein, damit Sie einen Unfall melden können.
Alternativ können Sie den Unfall ohne Registrierung direkt über SunetLight melden.
Auf unserer Seite zur Schadenmeldung finden Sie alle nötigen Links und Informationen.
Als Grossbetrieb mit mehr als 15 Unfällen pro Jahr können Sie Ihre Unfälle direkt im Kundenportal melden. Dieses ermöglicht Ihnen einen bequemen, elektronischen Dokumentenaustausch sowie Auswertungen zu Unfällen und Taggeld. Ihr Betrieb muss im Kundenportal registriert sein, damit Sie einen Unfall melden können.
Wenn sie Wert legen auf eine Lösung welche eine Unfallmeldung an alle Versicherer (UVG, UVG-Z und KTG) ermöglicht, Statistiken bietet und Sie beim Absenzenmanagement unterstützt, empfehlen wir Ihnen SunetPlus. Die Suva stellt die Software kostenfrei zur Verfügung und sie kann lokal bei Ihnen installiert werden.
Auf unserer Seite zur Schadenmeldung unter "Grossbetriebe" finden Sie alle weiteren Informationen dazu.
Die Suva ist der Unfallversicherer für Arbeitslose, welche die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigungen erfüllen.
Sind Sie auf Stellensuche und erfüllen diese Anspruchsvoraussetzungen? Dann melden Sie einen Unfall Ihrer Arbeitslosenkasse sowie Ihrem zuständigen Berater im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Auf unserer Themenseite finden Sie weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung für Arbeitslose und dazu, wie Sie einen Unfall melden.
Auf unserer Seite www.suva.ch/schadenmeldung erhalten Sie Informationen, die Ihnen beim Ausfüllen der Unfallmeldung helfen können, wie z.B.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Schaden ein Unfall oder eine Krankheit ist? Im Artikel Unfall oder Krankheit? Das ist hier die Frage! finden Sie eine Entscheidungshilfe.
Wissen Sie nicht, ob Ihre Krankheit eine anerkannte Berufskrankheit ist? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Berufskrankheiten und deren Verhütung .