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23. Januar 2023 | von Stefanie Egli

Winterdienst und Stürze: Wer ist haftbar?

Im folgenden Artikel erklären wir, wer bei einem Sturz im Winter haftet und wie Hausdienst-Verantwortliche Unfälle verhindern können.

Inhalt

      Für die Räumung von Strassen und öffentlichen Trottoirs ist grundsätzlich der Werkdienst der Kantone beziehungsweise der Gemeinden zuständig. Hat es jedoch die ganze Nacht über geschneit, kann man nicht erwarten, dass morgens um fünf Uhr bereits alles schneefrei ist. So sollte man dem gesunden Menschenverstand trotz kalter Jahreszeit keinen Winterschlaf gönnen. Wer an einem Wintermorgen das Haus zu spät verlässt und zum Bus rennen muss, darf sich nicht wundern, wenn er dabei auf die Nase fällt. Die öffentliche Hand dürfte in diesem Fall kaum haften. Dasselbe gilt für Autofahrer und Autofahrerinnen: Wer bei Schneefall mit hoher Geschwindigkeit und ohne Winterreifen unterwegs ist, trägt bei einem Unfall die Verantwortung.

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      Für das Schneeräumen auf öffentlichen Strassen und Wegen ist der Werkdienst der Kantone beziehungsweise der Gemeinden zuständig.

      Haftung bei Unfällen auf Privatgrundstücken

      Für den Unterhalt von privaten Grundstücken ist gemäss OR  der jeweilige Eigentümer zuständig. Ist der Unterhalt nicht gewährleistet, haftet der Eigentümer oder die Eigentümerin für dadurch entstandene Schäden. Aber auch hier kann die Haftung relativiert werden. Rutscht beispielsweise die Briefträgerin gegen Mittag auf einem Privatgrundstück aus, kann das dem Eigentümer angelastet werden. Ereignet sich der Vorfall morgens um 6 Uhr, kann der Eigentümer wahrscheinlich nicht haftbar gemacht werden. Über den konkreten Fall entscheidet jedoch immer das Zivilgericht am jeweiligen Ort des Unfalls.

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      Mit der richtigen Vorbereitung und einem gut geplanten Winterdienst können Hausdienst-Verantwortliche ihre Mitmenschen vor schmerzhaften Erfahrungen bewahren. Deshalb sollten sich Unterhaltsverantwortliche und Gemeinden frühzeitig auf den Winter vorbereiten.

      Unsere Tipps für Hausdienst-Verantwortliche

      • Verfolgen Sie die Wetterprognosen und erarbeiten Sie ein Alarmsystem (z. B. Meldestelle beim Hauswart oder am Empfang).
      • Machen Sie vermehrt Kontrollgänge auf Ihrem Areal. Treppen und Rampen sind im Winter besonders gefährlich.
      • Erstellen Sie eine Prioritätenliste für die Schneeräumung und legen Sie die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten fest.
      • Bitten Sie Bewohnerinnen und Nutzer der Liegenschaft darum, Ihnen allfällige Sicherheitslücken mitzuteilen.
      • Planen Sie Schneedepots so, dass das Schmelzwasser problemlos abfliessen kann (z.B. in der Nähe von Rinnen).
      • Entfernen Sie Laub von den Wegen. In Kombination mit Nässe und Frost bildet dieses heimtückische Ausrutschfallen.
      • Befreien Sie die Dächer von Schnee und Eis, so dass keine Lawinen und Eiszapfen entstehen können.

      Wichtig: Am Ende des Winters sollten alle Maschinen und Hilfsmittel bereits wieder für ihren nächsten Einsatz fit gemacht werden.

      Weitere hilfreiche Tipps und detailliertere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

      44088.d.pdf
      Ohne Sturzunfälle durch den Winter

      Tipps für Hausdienst-Verantwortliche

      PDF, 1.57 MB

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