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27. März 2023 | von Caspar Türler

Lückenloser Unfallschutz dank Abredeversicherung

Bei Kündigung, unbezahltem Urlaub oder Ende ALV-Taggeld lässt sich die Nichtberufsunfall-Versicherung preiswert bis zu 6 Monate verlängern.

Inhalt

      Wer 8 Wochenstunden oder mehr beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist nach dem schweizerischen Unfallversicherungsgesetz UVG sowohl gegen Berufsunfälle (BU) als auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Sobald aber das Arbeitsverhältnis endet – z.B. nach einer Kündigung, dem Ablaufen der Arbeitslosenentschädigung, beim Antritt einer unbezahlten Auszeit oder Weiterbildung im In- und Ausland, wenn Sie Ihr Pensum auf unter 8 Wochenstunden reduzieren oder krankheitsbeding länger ausfallen – endet die vom Arbeitgeber bezahlte Berufsunfallversicherung.

      31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört, läuft auch die Versicherung gegen NBU ab. Es sei denn, man hat rechtzeitig eine sogenannte Abredeversicherung abgeschlossen und einbezahlt. Die «Abrede» bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Unfallversicherer, wonach 31 Tage nach Arbeitsunterbruch die Leistungen der Nichtberufsunfallversicherung nicht enden, sondern weiter gewährt werden.

      Abredeversicherung online abschliessen!

      Eine Abredeversicherung der Suva steht jeder Person offen, die in einem bei der Suva versicherten Betrieb arbeitete oder Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat. Sie kann jederzeit online abgeschlossen und überwiesen werden (Kreditkarte, PostCard, Twint oder PayPal).

      Abredeversicherung abschliessen

      Welche Leistungen übernehmen wir?

      Zu den Leistungen der Suva Abredeversicherung zählen u.a. die medizinische Behandlung, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte. Im Unterschied zur einer Krankenversicherung muss sich der Versicherungsnehmende nicht an den Kosten beteiligen - Franchise und Selbstbehalt entfallen. Die Abredeversicherung ruht zudem automatisch während des Militärdienstes oder des Zivilschutzdienstes und verlängert sich danach um die Dauer des Einsatzes.

      Aufgepasst: Nach 31 Tagen wird es teurer

      Wer es versäumt, innerhalb der erwähnten 31 Tage - der sogenannten Nachdeckungsfrist- eine Abredeversicherung abzuschliessen, kann dies nicht mehr nachholen. Das damit einhergehende Ablaufen der Nichtberufsunfall-Versicherungsdeckung kann einen teuer zu stehen kommen. Denn wer dies zu spät bemerkt, kann das Unfallrisiko nur noch bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einschliessen lassen. Dabei erhält die betroffene Person jedoch nicht die vorteilhaften Versicherungsbedingungen der Nichtberufsunfallversicherung nach UVG wie sie die Abredeversicherung garantiert.

      Viele Vorteile, besondere Konditionen

      Die Abredeversicherung bei der UVG-Versicherung des letzten Arbeitsgebers erlaubt die Verlängerung der NBU-Versicherungsdeckung um maximal 6 aufeinanderfolgende Monate, mit weltweiter Deckung. Die meisten Angestellten, die ihre Arbeit unterbrechen, werden vom Arbeitgeber dahingehend informiert. Doch nicht alle nutzen die Abredeversicherung. Die Vorteile sind gross, falls es zum Schadenfall kommen sollte. Aber es gibt auch Auflagen: Neben der Abschlussfrist von nur einem Monat muss auch die Prämie (CHF 65 pro Monat) vor Ablauf dieser Frist entrichtet sein – im Fall von 6 Monaten also CHF 390.

      Zu beachten ist, dass eine abgeschlossene Abredeversicherung nicht gekündigt werden kann. Auch Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, die Abredeversicherung nur für die sicher benötigte Zeitdauer abzuschliessen (Mindestlaufzeit: 1 Monat). Bei Bedarf kann sie monatlich bis zum Maximum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten verlängert werden.

      Weitere Informationen

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