Fragen und Antworten zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Sie wollen gesund am Bildschirm arbeiten? In unserem FAQ haben wir wichtige Fragen und Antworten zur Ergonomie aufgelistet. Ob Mobiliar, Hilfsmittel oder Büroeinrichtung: Vermeiden Sie Fehlkäufe und Planungsfehler und sorgen Sie für optimal eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze.
Inhalt
Kurz und bündig
Sind Sie für die Planung und Einrichtung von Büros und Bildschirmarbeitsplätzen verantwortlich? Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, welche Geräte und Möbel nicht nur gut aussehen, sondern auch bei der Ergonomie glänzen.
Wir haben häufig gestellte Fragen und unsere Antworten in einem praktischen FAQ zusammengestellt.
- Erfahren Sie auf einen Blick, wie Sie optimal planen und einkaufen.
- Welches Mobiliar, welche Hilfsmittel eignen sich für Ihren Betrieb?
- Wie gestalten Sie Ihre Büros und Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch richtig?
Eine optimale Einrichtung sorgt für ein angenehmes Arbeitsumfeld und senkt das Risiko von Beschwerden und Ausfällen.
FAQ
Mäuse mit speziellen Formen sollen eine natürliche Hand- und Handgelenkstellung ermöglichen. Oft sind solche Spezialmäuse jedoch etwas zu gross. Dann hat die Hand bei der Bedienung keinen Kontakt zum Tisch. Sie bedienen die Maus mit einer Bewegung aus der Schulter heraus, was mit der Zeit sehr anstrengend ist. Aus ergonomischer Sicht werden solche Mäuse nur dann ihrem Namen gerecht, wenn sie zur Handgrösse passen und sich sowohl mit der rechten als auch linken Hand bedienen lassen.
Ebenso wichtig wie Grösse und Form ist die Zeigergeschwindigkeit der Maus und ihre Position auf dem Tisch. Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre «Bildschirmarbeit. Wichtige Informationen für Ihr Wohlbefinden»
Die so genannten «ergonomischen Tastaturen» sind für Rechtshänder oft ungünstig. Denn Menschen sitzen meist vor der Mitte des Buchstabenblocks, wodurch sich der Zahlenblock nach rechts aussen verschiebt. Die Maus befindet sich bei Rechtshändern neben dem Zahlenblock, weit vom Körper entfernt. Sie müssen Schulter und Arm gestreckt halten, was zu Schulter- und Ellbogenbeschwerden führen kann.
Eine mögliche Lösung ist eine «Kurztastatur», eventuell mit separatem Zahlenblock.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre «Bildschirmarbeit. Wichtige Informationen für Ihr Wohlbefinden»
Wenn wir uns bewegen und die Haltung wechseln, schätzt dies der Rücken. Die Wirbelsäule bewegt sich und versorgt dadurch die Bandscheiben mit Nährstoffen.
Ideal sind Pulte, an denen Sie sowohl sitzen als auch stehen können. Vermutlich neigen Sie am Anfang dazu, ständig zu stehen. Doch dies kann zu Beschwerden führen, vor allem in den Beinen. Optimal ist folgende Sitz-Steh-Aufteilung:
- ca. 60 Prozent Arbeiten im Sitzen
- ca. 30 Prozent Arbeiten im Stehenca.
- 10 Prozent gezieltes Umhergehen
Die Tischhöhe muss nicht nur für das Sitzen an Ihre Körpergrösse angepasst werden, sondern auch für das Stehen. Dabei gilt die «Ellbogenregel» (Tischhöhe = Ellbogenhöhe). Diese Einstellungen sollten Sie speichern.
Achten Sie beim Kauf eines Stehpults unbedingt auf den Verstellbereich. Damit eine kleine Person korrekt sitzen und eine grosse Person in guter Haltung stehen kann, muss der Verstellbereich von 68 bis 125 cm reichen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Factsheet «Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Arbeitsplatz einrichten»
Heutige Flachbildschirme bieten in der Regel gute Voraussetzungen für ein augenschonendes Arbeiten. Berücksichtigen Sie vor allem folgende Punkte:
- Hohe Auflösung bei kleinem Bildschirm (Notebook) führt zu sehr kleinen und schwer lesbaren Zeichen. Benutzen Sie in solchen Fällen die Vergrösserungsmöglichkeiten.
- Die Bildschirmoberfläche soll matt sein, nicht Hochglanz. Dies gilt nicht nur für die Textverarbeitung, sondern auch für CAD und andere professionelle Anwendungen. Matte Bildschirmoberflächen vermindern Reflexionen, und Sie werden weniger geblendet.
- Damit Sie den Bildschirm «augenschonend» einstellen können, muss er neigbar und in der Höhe verstellbar sein. Er sollte sich bei Bedarf bis auf die Tischplatte absenken lassen. So können Sie Augen- und Nackenbeschwerden vermeiden.
Mehr darüber finden Sie in der Publikation «Bildschirmarbeit. Wichtige Informationen für Ihr Wohlbefinden»
Zu diesem Thema sind in der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 des Arbeitsgesetzes (ArGV 3 und 4) folgende Angaben zu finden:
Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit
Die Lufttemperatur bei sitzenden, vor allem geistigen Tätigkeiten (z.B. Bildschirmarbeit) beträgt idealerweise 21–23°C. Bei sitzender, leichter Handarbeit werden 20–22°C empfohlen.
Wir empfinden die Luftfeuchtigkeit als behaglich, wenn die relative Luftfeuchtigkeit rund 30 % (im Winter bei 19–24°C) oder bis ca. 65 % (im Sommer bei 22–28°C) beträgt. Zugluft kann das Behaglichkeitsgefühl beeinträchtigen, wenn die Windgeschwindigkeiten über 0,1 m/s betragen.
Weitere Informationen finden Sie in Art. 16 und 17 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Licht
Das Licht beeinflusst nicht nur das Sehen, sondern auch die Physiologie des Menschen (Stoffwechsel, Kreislauf, Hormonhaushalt) und die Psyche. Damit übt das Licht einen wichtigen Einfluss auf unser Wohlbefinden und auf die Motivation aus.
In den Arbeitsräumen sollen Tageslicht und eine künstliche Beleuchtung vorhanden sein. Das Kunstlicht muss gewährleisten, dass die Sehverhältnisse der Art und den Anforderungen der Arbeit und unserem Alter entsprechen.
Die Werte für die Beleuchtungsstärke E [lx] sind in Tabelle 315-1 Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung in Arbeitsräumen (Art. 15 der Wegleitung) detailliert aufgelistet.
Sehschwächere und ältere Personen benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke, um ermüdungs- und fehlerfrei arbeiten zu können.
Weitere Informationen finden Sie in Art. 15 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Einzelne Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
In kleineren Büros mit bis zu drei Personen soll die Mindestfläche je Arbeitsplatz 10 m2 betragen. Für kombinierte Arbeitsplätze mit Schreibtisch und Bildschirmarbeitsplatz sind mindestens 12 m2 vorzusehen.
Mehrpersonenbüros / Gruppenbüros
Für den Flächenbedarf in Gruppenbüros mit mehr als zwei Personen gilt: für die Unterbringung der ersten zwei Personen werden 18 m2 veranschlagt, für jede weitere Person sind zusätzliche 6 m2 erforderlich.
Grossraumbüros / Callcenter
Bei der Einrichtung von grossen Räumen (in der Regel ab 400 m2) beträgt die Mindestfläche pro Büro- und Bildschirmarbeitsplatz 8 m2, für kombinierte Arbeitsplätze 12 m2. In der Praxis werden eher höhere Flächenmasse empfohlen.
Die Anforderungen für die Bürogrösse finden Sie in Art. 24 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Die Suva ist eine Unfallversicherung und übernimmt deshalb keine Kosten für solche Massnahmen. Zuständig und verantwortlich für die Einrichtung der Arbeitsplätze ist der Arbeitgeber. Sind krankheitsbedingt besondere Ausrüstungen erforderlich, kann die betroffene Person bei ihrer Krankenkasse eine Kostenbeteiligung beantragen.
Sollte eine verunfallte Person aufgrund eines erlittenen Unfalls besondere Arbeitsmittel benötigen, welche über die gesetzlichen Vorgaben gemäss Unfallversicherungsgesetz oder Arbeitsgesetz hinausgehen, regelt die Suva solche Anschaffungen mit der zuständigen IV-Stelle.
Sitzbälle und Sitzkissen sind für Kraft- und Koordinationsübungen vorgesehen, um die untere Rückenmuskulatur sowie die Bauch- und Beckenbodenmuskeln zu trainieren. Wenn Sie immer wieder Ihre Position wechseln, stündlich kurz aufstehen und einige Schritte gehen, bewegen Sie den Körper genügend und brauchen diese Hilfsmittel nicht.
Auf jeden Fall sollten Sie Sitzbälle und Sitzkissen nur für kurze Zeit einsetzen. Denn das Sitzen ohne Rückenstütze verlangt von Ihrer Muskulatur einen Dauereinsatz, den sie gar nicht zu leisten vermag. Die Rückenmuskulatur ermüdet, und plötzlich sitzt man mit einem Rundrücken oder Hohlkreuz. Dadurch erhöht sich die Belastung des Rückens, was zu Beschwerden führen kann.
Oft versuchen wir mit Sitzbällen oder Sitzkissen Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung auszugleichen. Statt die Symptome sollten wir aber die Ursachen bekämpfen, nämlich überprüfen, ob der Arbeitsplatz richtig gestaltet ist.
Für eine solche Überprüfung hilft Ihnen das Factsheet: «Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Arbeitsplatz einrichten»
Wenn Sie Beschwerden haben, beachten Sie das Factsheet «Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Beschwerden vermeiden».
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG/VUV) und das Arbeitsgesetz (ArG) enthalten keine Bestimmungen, die den Arbeitgeber verpflichten, die Kosten einer Bildschirmbrille zu übernehmen. Bei der Bildschirmbrille handelt es sich um eine individuelle Massnahme. Trotzdem gibt es für Arbeitgeber gute Gründe, einen Kostenbeitrag an Bildschirmbrillen zu leisten (z.B. im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung).