
Metallbearbeitung
- In den Betrieben der Metallbearbeitung ereignen sich in der Schweiz jährlich ca. 40 000 Berufsunfälle. Davon endeten in den letzten 10 Jahren ca. 140 tödlich.
- Fast jeder dritte Unfall führt zu einer Verletzung der Finger oder Hände und jeder fünfte Unfall zu einer Augenverletzung.
- Das Einhalten der lebenswichtigen Regeln und die Sicherheits-Charta erhöhen die Sicherheit im Betrieb.
Unfallschwerpunkte und Gefahren
Folgende Gefahren drohen Arbeitnehmenden in der Metallbearbeitung:
- mechanische Gefahren, wie sich stechen, schneiden, quetschen, getroffen oder von drehenden Teilen erfasst werden
- Gefahren bei der Störungsbehebung oder Instandhaltung
- Absturzgefahr, z. B. bei Montagearbeitsplätzen
- gehörgefährdender Lärm
- gesundheitsgefährdende Stoffe, z. B. Kühlschmiermittel, Schweissrauch, Metallstaub
Ist Ihr Sicherheitssystem aktuell?
Branchenlösungen
Für Betriebe der Metallbearbeitung gibt es Branchenlösungen, die von der Eidgenössischen Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit (EKAS) zertifiziert sind. Die Branchenlösungen stellen Ihnen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem zur Verfügung und bieten Schulungen und weitere Dienstleistungen an.
Hier finden Sie die Branchenlösung für Ihren Betrieb:
Kennen Sie die Gefahren in Ihrem Betrieb?
Ein umfassendes Nachschlagewerk für Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die EKAS-Wegleitung. Sie unterstützt Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Grundlagen
Dies sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien für Arbeitgeber:
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
EKAS-Richtlinie ASA
EKAS-Richtlinie Arbeitsmittel
Handeln
Sicherheits-Charta
Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein. Die Sicherheits-Charta ist Ihr Bekenntnis zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, dieses Bekenntnis im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen – ohne Wenn und Aber.
Lebenswichtige Regeln für Betriebe der Metallbearbeitung
Die lebenswichtigen Regeln der Suva helfen Ihnen als Arbeitgeber oder Vorgesetzte, mehr Sicherheit im Betrieb zu schaffen:
- Stellen Sie fest, welche lebenswichtigen Regeln für Ihren Betrieb relevant sind.
- Instruieren Sie die lebenswichtigen Regeln Ihren Mitarbeitenden regelmässig.
- Legitimieren Sie Ihre Mitarbeitenden, STOPP zu sagen, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird.
Für Arbeitnehmende gilt:
- Informieren Sie sich über die lebenswichtigen Regeln.
- Sagen Sie STOPP, wenn lebenswichtige Regeln verletzt werden.

Schweissrauch
Um sich gegen Schweissrauch zu schützen, müssen primär lüftungstechnische Massnahmen getroffen werden, z. B.:
- mobile Schweissrauchabsauggeräte
- Schweissbrenner mit integrierter Lüftung
- Raumlüftung im Umluft- oder Fortluftbetrieb
Zusätzlich sind – wenn notwendig – geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen:
- Einwegmasken FFP2 (bis 10-fache MAK, zeitlich begrenzter Einsatz)
- Halbmasken P2 (bis 10-fache MAK, zeitlich begrenzter Einsatz)
- Einwegmasken FFP3 (bis 30-fache MAK, zeitlich begrenzter Einsatz)
- Halbmasken P3 (bis 30-fache MAK, zeitlich begrenzter Einsatz)
- belüftete Schweisserhelme der Klasse TH2P (bis 20-fache MAK) oder TH3P (bis 100-fache MAK).
Metallstaub
Die Gesundheit der Atemwege ist auch gefährdet durch Schleifstäube von Metallen, ihren Verbindungen und Legierungen wie Blei, Quecksilber, Chrom, Nickel, Zink, Cobalt, Aluminium, Cadmium, Eisen, Mangan.
Massnahmen gegen Metallstaub:
- Für Schleifarbeiten mit starker Staubentwicklung sind Maschinen mit integrierter Absaugung zu verwenden.
- Bei umfangreichen Schleifarbeiten sind separate Schleifräume mit integrierter Absaugung einzurichten.
- Als Persönliche Schutzausrüstung gegen Schleifstaub eignen sich Einwegmasken FFP2 (bis 10-fache MAK, zeitlich begrenzter Einsatz).
Weitere Informationen: Schutz vor Schweissrauch und Metallstaub

Achten Sie auf folgende Punkte, um Hauterkrankungen zu vermeiden:
- Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb hautgefährdende Stoffe zur Anwendung kommen. Die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Stoffe enthalten dazu die notwendigen Informationen.
- Legen Sie fest, welche Schutzhandschuhe getragen werden müssen und stellen Sie Ihren Mitarbeitenden hautschonende Handreinigungsmittel und Handpflegemittel zur Verfügung. Ein Hautschutzplan schafft die notwendige Übersicht:
Hautgefährdung |
Hautschutzmittel |
Hautreinigungsmittel |
Hautpflegemittel |
Schutzhandschuhe |
---|---|---|---|---|
vor der Arbeit und nach der Pause |
nach der Arbeit/vor Pause |
nach Arbeitsende |
||
häufige Händereinigung und Desinfektion |
Produkt 1 |
Produkt 2 |
Produkt 3 |
|
Anlage X reinigen |
Handschuh Typ 1 |
|||
Kühlschmiermittel Y |
Produkt 4 |
Produkt 5 |
Produkt 6 |
|
Klebemittel Z |
Produkt 7 |
Produkt 8 |
Handschuh Typ 2 |
- Checkliste: Hautschutz bei der Arbeit
- Checkliste: Schmiermittel und Kühlschmierstoffe
- Berufsbedingte Hautkrankheiten können oft durch richtiges Verhalten vermieden werden. Eine wichtige Voraussetzung ist die Motivation und Instruktion der Mitarbeitenden.
Lerneinheit: Hautschutz. Instruktionsanleitung für die Metallindustrie - Tragen Sie als Arbeitnehmende beim Umgang mit chemischen Stoffen die Schutzhandschuhe. Reinigen Sie Ihre Hände nach der Arbeit gründlich und verwenden Sie die Hautpflegemittel vor der Arbeit und nach der Arbeit – zum Schutz Ihrer Hände.
Auswahlhilfe für Schutzhandschuhe gegen Hauterkrankungen
- Polymechaniker/CNC-Bediener
- Metallbauer/Schlosser
- Formenbauer
- Anlagenbauer, Apparatebauer und Spengler
- Giesser/Gusstechnologe
- Polisseur/Uhrmacher
- Schweisser
Geeignete Hautschutzmittel: www.sapros.ch/hautschutz
Sichere Arbeitsmittel und ein genügend grosser und gut beleuchteter Arbeitsplatz sind neben instruiertem Personal die Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten an Maschinen.
Mit der Beschaffung sicherer Arbeitsmittel, mit einer fachgerechten Instandhaltung und mit der regelmässigen Sicherheitsprüfung mit Checklisten sorgen Sie dafür, dass an Ihren Maschinen unfallfrei gearbeitet werden kann.
Metallbearbeitungsverfahren
Wählen Sie Ihre Metallbearbeitungsverfahren aus und prüfen Sie, ob an diesen Arbeitsplätzen die Sicherheit gewährleistet ist.
Weitere wichtige Informationen für sichere Maschinenarbeitsplätze in der Übersicht:
Wissen Sie, worauf bei der Beschaffung einer sicheren Maschine zu achten ist?
Arbeitsmittel. Sicherheit beginnt beim Kauf
Das Risiko von Berufsunfällen ist bei Montagearbeiten auf Baustellen besonders hoch. Die Gefahren sind vielfältig, z. B.:
- Arbeiten in der Höhe
- temporäre Einrichtungen wie Gerüste, Zugänge, Abschrankungen
- gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Unternehmen auf verschiedenen Ebenen
- Heben und Tragen von Lasten
- Asbestgefahr bei Rückbauarbeiten
Beachten Sie die lebenswichtigen Regeln für Montage-Arbeitsplätze:
- Sieben lebenswichtige Regeln für Metallbauer
- Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau-Montage
- Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden
- Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz
Weitere wichtige Informationen für sichere Montagearbeitsplätze in der Übersicht:
Werden Hubarbeitsbühnen in Ihrem Betrieb sicher eingesetzt? Erfahren Sie es mit den Checklisten «Hubarbeitsbühnen» .
Gesetzliche Grundlagen

In vielen Betrieben der Metallbearbeitung sind der sichere Transport und die Lagerung von Blechen, Coils und Stangenmaterial eine tägliche Herausforderung.
Mit diesen Hilfsmitteln bekommen Sie die Gefahren besser in den Griff:
- Checkliste: Transport und Lagerung von Blechen
- Checkliste: Transport und Lagerung von Eisenstangen und Formstahl
- Factsheet: Sicher umgehen mit Coils und Bandstahlringen
Weitere Informationen zu sicheren Verkehrswegen, zur Lagerung und zum innerbetrieblichen Transport finden Sie hier:
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV):
- Art. 19–22 Verkehrswege, Fluchtwege, Abschrankungen und Geländer, Laderampen und Rampenauffahrten
- Art. 41 Transport und Lagerung
- Art. 42 Personentransport
Eine Übersicht über die häufig benötigten Persönlichen Schutzausrüstungen in Betrieben der Metallbearbeitung:
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV):
- Art. 5 Persönliche Schutzausrüstung