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Gefährliche Sportarten – absolute und relative Wagnisse

Im Extremsport ist das Risiko naturgemäss hoch. Zwar sind Angestellte über Ihren Arbeitgeber auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert, doch es gibt Einschränkungen. Bei Grobfahrlässigkeit oder wenn Sie ein relatives oder absolutes Wagnis eingehen, kann Ihre Versicherung die Geldleistung kürzen oder ganz verweigern.

Inhalt

Kurz und bündig

Wer gefährliche Sportarten ausübt, geht unter Umständen ein Wagnis ein. Das kann bei einem Unfall Konsequenzen bei der Versicherungsleistung haben. So könnte die Geldleistung der Versicherung (Taggelder oder Rente) gekürzt oder ganz verweigert werden.

Wir unterscheiden zwei Kategorien von Wagnissen:

  1. Absolutes Wagnis: Die Aktivitäten gelten als Extremsportarten (z.B. Autocross-Rennen).
  2. Relatives Wagnis: Die Aktivitäten bergen Gefahren, die gewisse Vorsichtsmassnahmen erfordern (z.B. Bergsteigen).

Im Fall eines absoluten Wagnisses brauchen Sie für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz eine Zusatzversicherung, die Sie bei einem Privatversicherer abschliessen können. Im Fall eines relativen Wagnisses müssen Sie alle zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen, um einen Unfall zu verhindern.

Wie wir Wagnisse unterscheiden

Grundsätzlich gelten Freizeitaktivitäten als schützenswert. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung die Folgen eines Unfalls deckt. Doch aufgepasst: Wer eine risikoreiche Sportart ausübt und entweder keine Sicherheitsmassnahmen trifft oder keine treffen kann, geht ein Wagnis ein. Das hat Konsequenzen bei der Versicherungsleistung. Wir unterscheiden dabei zwischen absoluten und relativen Wagnissen:

  • Es gibt zwei Arten von absoluten Wagnissen:
    • Eine Handlung, die mit Gefahren verbunden ist, die unabhängig von den konkreten Verhältnissen nicht auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden können, zum Beispiel Base-Jumping.
    • Eine Handlung, die mit besonders grossen Gefahren verbunden ist und keinen schützenswerten Charakter hat, oder unsinnig oder verwerflich erscheint.
  • Ein relatives Wagnis ist eine Handlung, die an sich schützenswert ist und deren Gefahren durch die handelnde Person auf ein vernünftiges Mass reduziert werden kann. Bei der Frage nach der Versicherungsdeckung ist zu prüfen, ob nach den persönlichen Fähigkeiten und der Art der Durchführung eine Gefahrenherabsetzung möglich gewesen wäre und diese unterlassen wurde. Ein Beispiel ist Skifahren abseits der markierten Piste.

Grundsätzlich gilt, dass Sie alles Zumutbare unternehmen müssen, um die Risiken auf ein vertretbares Mass zu senken.

Tipps für Risikosportarten

  1. Minimieren Sie Risiken.
  2. Besorgen Sie sich eine gute Ausrüstung.
  3. Besuchen Sie Kurse oder buchen Sie ausgewiesene Guides.
  4. Informieren Sie sich über Gelände und Wetter.
  5. Halten Sie sich an die elementaren Vorschriften und Verhaltensregeln.
  6. Schliessen Sie eine Zusatzversicherung für besonders gefährliche Sportarten ab.
  7. Informieren Sie sich über Anbieter von Risikoaktivitäten.

Zusatzversicherung für Wagnisse

Gemäss Gesetz darf die Suva keine Zusatzversicherung für das Risiko «Wagnisse» anbieten. Die Heilkosten wie Spitalrechnungen und Medikamente bezahlt die Suva zwar in jedem Fall. Geldleistungen wie Taggelder und Invalidenrente können jedoch massiv gekürzt oder gar gestrichen werden. Prüfen Sie deshalb, ob es möglich ist, dieses Risiko über die Zusatzversicherung Ihres Arbeitgebers einzuschliessen. Neben der Ergänzungsdeckung innerhalb der UVG-Zusatzversicherung kann eine Privathaftpflicht für die Deckung von Drittschäden sinnvoll sein (zum Beispiel für Downhill-Biker).

Anbieter von Risikoaktivitäten

Die Kantone publizieren in einer zentralen Datenbank

 Adressen von Anbieterinnen und Anbietern von Risikoaktivitäten, die über die erforderlichen Bewilligungen verfügen. Für Ihre eigene Sicherheit sollten Sie diese Liste nutzen, um Hochrisiko-Sportarten mit Guides zu planen.

Verweigerung von Geldleistungen

In besonders schweren Fällen von Wagnissen kann die Geldleistung verweigert werden. Ein Beispiel: Sie gehen alleine auf eine sehr schwierige Bergtour. Dabei ignorieren Sie sowohl die schlechte Wettervorhersage als auch Warnungen von erfahrenen Bergsteigern. Falls Sie unter diesen Umständen einen Unfall erleiden, können die Geldleistungen verweigert werden. Das bedeutet, dass Sie keine Taggelder und im Invaliditätsfall keine Rente erhalten. Die Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte sind hingegen gedeckt.

Beispiele für absolute Wagnisse

Bei folgenden Sportarten und Tätigkeiten werden bei Unfällen die Geldleistungen gemäss Art. 50

 UVV um 50 Prozent gekürzt. Die Auflistung ist nicht abschliessend. Als absolute Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten mit vergleichbarem Risiko.

  • Rennen und Training für Autocross, Rundstrecken, Stockcar sowie Bergrennen; Auto-Rally-Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken, ausgenommen Fahrsicherheitskurse
  • Kart-Fahren: Rennen und Training mit Fahrzeugen, die Geschwindigkeiten von über 100 km/h zulassen
  • Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke
  • Motorradrennen inkl. Training und Motorradfahren auf einer Rennstrecke, ausgenommen Fahrsicherheitskurse
  • Schneemotorrad-Rennen (Snow-Cross) inkl. Training
  • Quadrennen inkl. Training
  • Motorbootrennen inkl. Training
  • Abfahrtsrennen mit Mountain-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke (sogenanntes Downhill-Biking)
  • Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen (wie Salti, Drehungen um die eigene Achse, Hände vom Lenker oder Füsse von den Pedalen nehmen)
  • Rollbrettabfahrten, sofern wettkampfmässig oder auf Geschwindigkeit betrieben
  • Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
  • Speedflying
  • Base-Jumping
  • bewusstes Zertrümmern von Glas
  • Fullcontact-Wettkämpfe (bspw. Boxwettkämpfe)
  • Karate-extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
  • Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern
  • Hydrospeed/Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)
Extremsportarten: Unfallbeispiel absolutes Wagnis
Extremsportarten: Unfallbeispiel absolutes Wagnis
Gewisse Tätigkeiten sind so gefährlich, dass die Versicherung sie als absolutes Wagnis einstuft. So werden Ihnen zum Beispiel Leistungen gekürzt, wenn Sie bei Extremsportarten einen Unfall erleiden.
Was ist ein absolutes Wagnis?

Beispiele für relative Wagnisse

Ebenfalls mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50 Prozent hat zu rechnen, wer bei Sportarten und Tätigkeiten mit grossen Risiken die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet. Darunter fallen beispielsweise:

  • Bergsteigen, Klettern oder Schneesportaktivitäten abseits markierter Pisten, bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Gebote (ungenügender Ausrüstung, Erfahrung oder bei schlechtem Wetter)
  • Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen

Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen die objektiv grossen Risiken nicht auf ein vertretbares Mass herabgesetzt wurden.

Gefährliche Sportarten: Unfallbeispiel relatives Wagnis
Gefährliche Sportarten: Unfallbeispiel relatives Wagnis
Ein Skifahrer missachtet Lawinenwarnungen und verunfallt abseits der Piste in einer Schneebrettlawine. Er ist ein sogenanntes «relatives Wagnis» eingegangen und muss Leistungskürzungen in Kauf nehmen.
Was ist ein relatives Wagnis?

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