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Schulung: Arbeitsunfall «Tod im Liftschacht»

Weil auf einer Baustelle Sicherheitsregeln missachtet wurden, stürzte ein Dachdecker in den Tod. Der Mann hätte nicht sterben müssen, wenn alle nach Vorschrift gehandelt hätten. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden, welche tödlichen Folgen Verhaltensfehler und nicht eingehaltene Sicherheitsregeln haben können.

Inhalt

Kurz und bündig

Um sich und andere auf der Baustelle zu schützen, müssen alle die Gefahren ernst nehmen und ihre Arbeit gewissenhaft ausführen. Dies gilt auch beim Gerüstbelag. Um tragische Unfälle wie jenen des Dachdeckers zu vermeiden, muss der Gerüstbelag überall vorschriftsgemäss vorhanden sein.

Im Fall des Berufsmannes haben sich zwei Fehler summiert:

  • Bei schlechter Beleuchtung betritt ein Dachdecker versehentlich einen Liftschacht, bei dem der Gerüstbelag unvollständig ist. Er stürzt vier Meter in die Tiefe.
  • Durch das Entfernen des Belags beim Liftschachtgerüst entstand eine Öffnung, die dem Mann zum Verhängnis wird.

Hätten alle Beteiligten die Sicherheitsvorschriften eingehalten, wäre dieser Arbeitsunfall nie geschehen.

Rekonstruktion des Unfalles

Diese Schilderung beruht auf einem wahren Fall. Einzelheiten wurden geändert.

Wir befinden uns auf einer Baustelle. Ein Dachdecker hat seine Arbeit beendet und freut sich auf seinen Feierabend. Als er über das Treppenhaus zu seinem Auto in die Tiefgarage gehen will, ist die Baustellenbeleuchtung bereits ausgeschaltet. Im Dunkeln betritt der Mann im Erdgeschoss irrtümlich den Liftschacht anstatt die gleich daneben liegende Tiefgarage.

Weil der Gerüstbelag im Liftschacht nicht mehr vollständig vorhanden ist, stürzt der Mann durch die 55 Zentimeter breite Öffnung vier Meter in die Tiefe. Er prallt auf dem Boden auf und erliegt noch auf der Unfallstelle seinen schweren Kopfverletzungen.

Unfälle vermeiden dank lebenswichtigen Regeln
Unfälle vermeiden dank lebenswichtigen Regeln
Die «Acht lebenswichtigen Regeln für den Hochbau» verbessern die Arbeitssicherheit. Die lebenswichtigen Regeln (LWR) der Suva basieren auf praktischen Erfahrungen mit realen Unfällen. Mit ihnen lässt sich ein Grossteil der gravierenden Arbeitsunfälle vermeiden. Wenn Sie Ihren Fachkräften die LWR für den Hochbau vermitteln und ihre Einhaltung kontrollieren, schützen Sie sie damit vor Unfällen und Gesundheitsschäden.
Lebenswichtige Regeln Hochbau

Analyse der Fehlerkette

Wenn man den Fall «Tod im Liftschacht» genauer anschaut, findet man eine Hauptursache, die zu diesem Arbeitsunfall geführt hat.

Bei der Unfalluntersuchung stellt sich heraus, dass der Liftbauer vor dem verhängnisvollen Geschehen Gerüstbeläge des Liftschachts entfernt hatte, um Führungsschienen für die Liftmontage zu deponieren. Dadurch entstand zwischen dem Bodenbelag und der Wand eine 55 Zentimeter breite Öffnung.

Da es beim Verlassen des Dachdeckers auf der Baustelle bereits dunkel war, sah der Dachdecker nicht, dass er seinen Fuss gleich ins Leere setzen und durch die Lücke in den Tod stürzen würde.

So verhindern Sie ähnliche Unfälle

Arbeitgebende und Vorgesetzte

  • Die Arbeiten am Liftschacht, insbesondere im Bereich der Schachtzugänge, sind von den Beteiligten so zu koordinieren, dass der vorhandene Kollektivschutz nicht entfernt oder abgeändert wird.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Schachtzugänge dauernd regelkonform gesichert sind.
  • Verhindern Sie, dass Liftschachtgerüste abgeändert oder zweckentfremdet werden.
  • Die Übergabe des Liftschachts vom Bauunternehmer an die Bauleitung und von dieser an den Liftbauer muss schriftlich protokolliert werden.

Arbeitnehmende

  • Sichern Sie Bodenöffnungen mit einem durchbruchsicheren und unverrückbaren Belag. Ab einer Breite von 30 Zentimetern Randabstand besteht Absturzgefahr.
  • Bei unvollständigen Liftschachtgerüsten müssen die Liftschachtzugänge mindestens mit einem dreiteiligen Geländer abgesperrt werden.

Downloads und Bestellungen

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie die Verordnungen für dieses Schulungsbeispiel.

  • Bauarbeitenverordnung 4. Kapitel : Gerüste
  • Bauarbeitenverordnung Art. 22 und 23 : Anforderungen und Verwendung des Seitenschutzes
  • Bauarbeitenverordnung Art. 24 : Niveauunterschiede von Böden
  • Bauarbeitenverordnung Art. 25 : Bodenöffnungen

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