SuvaC1-krankenwagen.tif

Unfallbeispiel: Gerüstbauer stürzt in den Tod

Werden beim Aufbau und bei der Demontage von Gerüsten Sicherheitshinweise ignoriert, kann das tödlich enden. Bauen Sie dieses Fallbeispiel in Ihre Instruktion ein. Damit stärken Sie das Gefahrenbewusstsein Ihres Teams nachhaltig und helfen mit, gravierende Unfälle zu vermeiden.

Inhalt

Kurz und bündig

Jedes Jahr verunglücken 3000 Arbeitnehmende beim Gerüstbau. Leider sind die Folgen oft schwerwiegend. Das trifft die Verunglückten und ihre Angehörigen hart und stellt zugleich für die Verantwortlichen eine grosse Belastung dar. Deshalb lohnt sich eine regelmässige Schulung, in der anhand von realen Beispielen aufgezeigt wird, weshalb Unfälle überhaupt zustande kommen.

Um die Sicherheit auf der Baustelle zu erhöhen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Bestehen Sie darauf, dass die Sicherheitshinweise befolgt werden.
  • Machen Sie Ihrem Team klar, dass das Gerüst stets nach den Herstellerangaben montiert und demontiert werden muss.
  • Versichern Sie sich, dass Ihre Mitarbeitenden mit dem jeweiligen Gerüsttyp vertraut sind.

Was ist passiert?

Drei Mitarbeiter eines Gerüstbauunternehmens erhalten den Auftrag, ein flächiges Arbeitsgerüst zu demontieren. Der Unfall ereignet sich bei der Demontage einer auskragenden Plattform: Als ein Mitarbeiter den Keil eines nicht tragenden Gerüstteils herausschlägt, löst sich versehentlich auch der Keil der Diagonalstrebe, welche die Plattform stützt. In der Folge knickt das Gerüst einseitig ein. Zwei Mitarbeiter, die sich ohne Anseilschutz auf der Plattform befinden, stürzen 15 Meter in die Tiefe.

Einer der beiden fällt auf eine Baumaschine und stirbt noch auf der Unfallstelle. Der andere Mitarbeiter überlebt schwer verletzt.

Analyse der Fehlerkette

Die nachträgliche Untersuchung zeigte, dass dieser Arbeitsunfall hätte vermieden werden können. Doch leider wurden gleich mehrere Verstösse gegen die lebenswichtigen Regeln festgestellt.

Die Unfalluntersuchung ergab, dass das Gerüst nicht nach den Vorgaben des Herstellers demontiert wurde. Zumindest ein Mitarbeiter war im Gerüstbau unerfahren und kannte das eingesetzte Gerüstsystem zu wenig.

Jedes Jahr verunglücken 3000 Menschen auf Baugerüsten. Unterschätzen Sie die Gefahren nicht.

So verhindern Sie ähnliche Unfälle

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorgesetzte sind für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Doch auch die Mitarbeitenden selbst stehen in der Pflicht, indem sie sich an die Weisungen und Regeln halten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

  • Nehmen Sie eine Risikobeurteilung vor und erstellen Sie ein Sicherheitskonzept (inkl. Notfallplan) vor Ort.
  • Wählen Sie ein sicheres Arbeitsverfahren.
  • Setzen Sie qualifiziertes Personal ein, insbesondere bei Arbeiten mit hohen Risiken.
  • Schulen und instruieren Sie die Mitarbeitenden über das eingesetzte Gerüstmaterial, die notwendigen Sicherheitseinrichtungen und die Persönliche Schutzausrüstung.
  • Kontrollieren Sie die Sicherheitsvorschriften auf Baustellen und setzen Sie diese durch.

Arbeitnehmende

  • Schätzen Sie konkrete Gefahren am Arbeitsplatz ein, und befolgen Sie das vorgegebene Arbeitsverfahren und entsprechende Anweisungen.
  • Setzen Sie Sicherheitseinrichtungen ein, und tragen Sie die Persönliche Schutzausrüstung.
  • Das verwendete Gerüstsystem zu kennen ist Voraussetzung. Das Gerüst muss gemäss den Vorgaben des Herstellers auf- und abgebaut werden. Wenn Sie nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, verlangen Sie eine Instruktion.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), die Verordnung für Unfallverhütung VUV, die SIA-Norm 118 und die Bauarbeitenverordnung BauAV regeln verschiedene, für diesen Fall relevante Punkte:

  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Art. 82  Pflichten des Arbeitgebers
  • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32a  Verwendung von Arbeitsmitteln
  • Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 3  Planung von Bauarbeiten
  • SIA-Norm 118 Art. 104  Sicherheit der am Bauwerk Beschäftigten
  • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 11  Pflichten des Arbeitnehmers

Finden Sie diese Seite hilfreich?

Das könnte Sie auch interessieren