Asbest: Am Anfang steht immer die Gefährdungsermittlung
Arbeiten in Gebäuden, die vor 1990 datieren, stellen für jeden Handwerksbetrieb ein Risiko dar. Damit weder Sie noch Ihre Mitarbeitenden den gefährlichen Asbeststaub einatmen, steht eine gründlich Abklärung der Gefährdungen an erster Stelle. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Inhalt
Kurz und bündig
In der Schweiz durften bis Ende der Achtzigerjahre Asbestprodukte importiert und verbaut werden. Dann kam das Verbot. Geblieben sind unzählige Sanierungsfälle, die eine Bedrohung für die Gesundheit der Baufachleute an der Front darstellen. Aus diesem Grund besteht eine gesetzliche Ermittlungspflicht.
Wenn Sie Aufträge für Renovationen oder Umbauten annehmen, gehen Sie wie folgt vor:
- Prüfen Sie, ob das Gebäude vor 1990 erstellt wurde.
- Falls ja, gehen Sie davon aus, dass es Asbest enthält.
- Klären Sie ab, wo, welche Asbestmaterialien verbaut wurden.
Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Somit liegt es an Ihnen, eine gründliche Gefährdungsermittlung vorzunehmen und in heiklen oder unklaren Fällen einen Spezialisten beizuziehen.
Das Wort «Stopp» kann Leben retten
Bei Asbest stellt Unwissenheit die grösste Gefährdung dar. Deshalb dürfen Sie nie mit der Arbeit beginnen, bevor Sie die Risiken nicht genau abgeklärt haben. Das gilt besonders für Tätigkeiten in allen Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden.
Wenn Sie nach den hier beschriebenen drei Schritten vorgehen, schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor dem Einatmen schädlicher Asbestfasern.
Bevor Sie mit Umbau-, Rückbau- oder Unterhaltsarbeiten in älteren Gebäuden beginnen, klären Sie ab, ob asbesthaltige Produkte vorhanden sind. Es gilt die gesetzliche Ermittlungspflicht. Falls Sie unsicher sind, ob beispielsweise der Verputz, der Bodenbelag oder die Isolation Asbest enthält, schafft eine Materialanalyse Klarheit. Auf der Seite des Forums Asbest Schweiz (FACH) finden Sie Listen mit Firmen
Wenn sich der Asbestverdacht erhärtet, planen Sie geeignete Schutzmassnahmen. Das ist nicht ganz einfach, weil sich diese je nach Art des Asbestvorkommens unterscheiden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie einen Spezialisten zu Rate ziehen. Hier finden Sie Adressen
Wenn Sie eine Firma oder eine Abteilung leiten, tragen Sie die Verantwortung für die Gesundheit der Arbeitnehmenden. So müssen Sie dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Mitarbeitenden die lebenswichtigen Regeln kennen und anwenden. Die spezifischen Regeln für Ihre Branche können Sie hier nachlesen. Für die richtige Technik bei der Bearbeitung asbesthaltiger Baustoffe halten Sie sich an unsere Factsheets. Diese finden Sie im Abschnitt «Downloads und Bestellungen».
Asbest ist nicht gleich Asbest, weshalb sich die Schutzvorkehrungen teils deutlich unterscheiden. Damit Sie richtig handeln, unterstützen wir Sie mit einer Übersicht der Massnahmen bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien.
Werden bei der Beseitigung belasteter Baustoffe erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Fasern freigesetzt, dürfen diese Arbeiten nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.