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Röntgenstrahlung und Radioaktivität: Einsatzbedingungen kennen

Röntgenstrahlung und Radioaktivität können bei falscher Handhabung zu unwiderruflichen Gesundheitsschäden führen. Deswegen bestehen für Betriebe, die damit arbeiten, gesetzlich geregelte Bestimmungen. Nützen Sie unsere Informationen, um einen Überblick zu erhalten.

Inhalt

Kurz und bündig

Beim Zahnarzt, in der Nuklearmedizin oder auch in der Forschung wird täglich mit Röntgenstrahlung oder Radioaktivität gearbeitet. Deren Handhabung will aber gelernt sein, beides kann gefährlich sein.

Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Für den Umgang mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung und Radioaktivität) brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung.
  • Mitarbeitende, die mit ionisierenden Strahlen umgehen, müssen ihrer Tätigkeit und Verantwortung entsprechend im Strahlenschutz aus- und fortgebildet werden.
  • Melden Sie sich bei der Suva, wenn Sie in Ihrem Betrieb radioaktive Stoffe haben, die Sie nicht mehr benötigen.

So verhindern Sie Zwischenfälle, die für Ihre Mitarbeitenden schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Beachten Sie die Bewilligungspflicht

Der Umgang mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung und Radioaktivität) ist potenziell gefährlich und deshalb in der Regel bewilligungspflichtig.

Wenn Sie eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder radioaktive Stoffe beschaffen wollen oder bereits besitzen, müssen Sie eine Bewilligung beantragen. Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Gesundheit BAG (ausser für Kernanlagen). Benützen Sie für die entsprechenden Formulare diesen Link

.

Ausbildung im Strahlenschutz

Wenn Ihre Mitarbeitenden mit ionisierenden Strahlen arbeiten, müssen sie gemäss ihrer Verantwortung und Tätigkeit im Strahlenschutz aus- und fortgebildet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Strahlenschutzverordnung Art. 172

. Zudem brauchen Sie in Ihrem Betrieb eine angemessene Anzahl von Sachverständigen für den Strahlenschutz. Diese benötigen eine anerkannte Strahlenschutzausbildung.

Zurzeit bieten die Suva

, das Paul Scherrer Institut PSI
 und das Institut de radiophysique
 anerkannte Ausbildungen an. Sollten Sie in Ihrem Betrieb internationale Mitarbeitende beschäftigen, so können deren Strahlenschutzausbildungen auf Anfrage hin individuell, allenfalls nach Ablegen einer Prüfung in der Schweiz, anerkannt werden.

Hier geht's zu den Strahlenschutzkursen der Suva

.

Beruflich strahlenexponierte Personen – Dosimetrie

Wenn Sie Personen beschäftigen, die Strahlungen ausgesetzt sind, muss die externe Strahlenexposition individuell mit Dosimetern einer anerkannten Dosimetriestelle

 ermittelt werden. Auch die Dosimetriestelle der Suva ist vom Bundesamt für Gesundheit anerkannt.

Beruflich strahlenexponiertes Personal in Drittbetrieben

Wenn Sie Personen in einem anderen Betrieb als Ihrem eigenen als beruflich strahlenexponierte Personen einsetzen, brauchen Sie dafür eine Bewilligung. Hier finden Sie das Gesuchsformular

.

In so einem Fall ist es Ihre Pflicht, die beruflich strahlenexponierten Personen im Strahlenschutz auszubilden und über die zu erwartende Strahlendosis aufzuklären.

Der Betrieb braucht auch eine sachverständige Person für den Strahlenschutz mit einer anerkannten Ausbildung. Wir von der Suva bieten entsprechende Strahlenschutzkurse

 an.

 

Entsorgung radioaktiver Stoffe

Melden Sie sich bei der Suva, wenn Sie in Ihrem Betrieb radioaktive Stoffe lagern, die Sie nicht mehr benötigen. Insbesondere wenn es sich um «Altlasten» handelt, für die allenfalls nie eine Bewilligung ausgestellt wurde. Danach erhalten Sie von uns Informationen für das weitere Vorgehen.

Grundsätze des Strahlenschutzes

Zu den Grundsätzen des Strahlenschutzes gehören Folgende:

Rechtfertigung

Gibt es keine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Alternative ohne ionisierende Strahlung? (StSG Art. 8, StSV Art. 3)

Beispiel: Brandmelder, die eine radioaktive Quelle enthalten (Ionisationsrauchmelder IRM), gelten als nicht mehr gerechtfertigt. Inzwischen wurden Brandmelder entwickelt, die ohne Radioaktivität auskommen. (siehe Information des Bundesamts für Gesundheit BAG

).

Optimierung

Ist die Strahlenexposition so tief wie vernünftigerweise erreichbar? (StSG Art. 9, StSV Art. 4, ALARA-Prinzip: «As Low As Reasonably Achievable») Um die Strahlendosis tief zu halten, gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Halten Sie die Aktivität der radioaktiven Quellen bzw. Leistung der Anlagen tief.
  • Maximieren Sie den Abstand. Die Strahlungsleistung nimmt mit grösserem Abstand in der Regel sehr rasch ab (Ausnahme: gebündelte Strahlung z. B. von Lasern). Sorgen Sie wenn möglich durch technische Massnahmen dafür, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden (insbesondere bei festinstallierten Anlagen) bzw. dass die Gefahrenzone unzugänglich ist.
  • Verwenden Sie eine Abschirmung. Schirmen Sie wenn möglich die Strahlenquelle so ab, dass ausserhalb keine Grenzwerte überschritten werden. Ist dies nicht möglich, so kann man sich je nach Strahlenart allenfalls mit PSA schützen (z. B. gegen Röntgenstrahlung unter bestimmten Umständen mit Bleischürzen.) Abschirmungen und andere Sicherheitsverdeckungen, die ohne Werkzeug entfernt oder geöffnet werden können, müssen mit Sicherheitsschaltern ausgerüstet sein.
  • Minimieren Sie die Aufenthaltsdauer.
  • Vermeiden Sie die Aufnahme in den Körper (Inkorporation):
    -Aufnahme durch Einatmen (Inhalation)
    -Aufnahme durch Verschlucken (Ingestion)
    -Aufnahme durch die Haut

Begrenzung

Stellen Sie sicher, dass die Grenzwerte stets eingehalten werden. Die Grenzwerte für die Jahresdosis und die Dosisleistungen sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt.

Die wichtigsten Grenzwerte sind:

  • 1 mSv pro Jahr für nicht beruflich strahlenexponierte Personen
  • 20 mSv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen (mit Ausnahmen)

Siehe dazu die Strahlenschutzverordnung StSV Art. 22, 56 – 57.

Wenn Sie unter bestimmten Bedingungen nicht vermeiden können, dass sich Mitarbeitende hohen Strahlungsleistungen aussetzen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Aufenthaltszeiten kurz bleiben. So können die Grenzwerte eingehalten werden.

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