Total 2152 Berufskrankheiten
(Quelle: SSUV Unfallstatistik 2016)
Berufskrankheiten entstehen durch ganz unterschiedliche Einwirkungen auf den menschlichen Körper.
Es gibt zahlreiche Schadstoffe, die den menschlichen Körper schädigen können. Die Präventionsschwerpunkte der Suva sind aktuell der Schutz vor freigesetzten Asbestfasern sowie das Vorbeugen von Hautschädigungen.
Weitere Informationen zu chemischen Einwirkungen:
Beim gezielten Umgang mit Mikroorganismen im Labor können Arbeitnehmende der schädigenden Einwirkung von Viren, Bakterien oder Schimmelpilzen ausgesetzt sein. Auch bei Reinigungstätigkeiten, in der Landwirtschaft oder in der Lebensmittelindustrie kann dies der Fall sein.
Detaillierte Informationen zu biologischen Einwirkungen:
Weitere Informationen zu physikalischen Einwirkungen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Eignungsbeurteilungen schützen Arbeitnehmende vor Berufskrankheiten und deren Folgen.
Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:
Je nach Gefährdung gibt es arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für chemische und physikalische Einwirkungen. Alle Untersuchungen richten sich nach der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Art. 70ff.
Grenzwerte sind keine sicheren Grenzen zwischen gefährlichen und ungefährlichen Bereichen. Vielmehr stellen diese eine Beurteilungsgrundlage für die Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit am Arbeitsplatz auftretender Belastungen dar.
Der Maximale Arbeitsplatzkonzentrationswert (MAK-Wert) ist die höchst zulässige Durchschnittskonzentration eines gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffes in der Luft. Nach derzeitiger Kenntnis sollte in der Regel dieser Wert bei Einwirkung während einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und bis 42 Stunden pro Woche auch über längere Perioden nicht überschritten werden. So wird für die überwiegende Zahl der gesunden Beschäftigten eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz vermieden.
Die MAK- und BAT-Werte können online abgerufen werden. Erläuterungen zu den Grenzwerten können in der gleichnamigen Broschüre 1903 nachgeschaut werden. Die Grenzwertliste wird nicht mehr in einer eigenen Broschüre gedruckt. Bei Fragen können Sie sich an ampro@suva.ch wenden.
Wichtige Informationen für den betrieblichen Gesundheitsschutz im Überblick:
Für eine CI konforme Darstellung verwenden Sie bitte den PDF Export.