
Strahlenschutz und Radioaktivität
- Strahlenquellen können die Gesundheit gefährden. Mögliche Schäden treten eventuell verzögert auf.
- Die meisten Strahlungsarten sind mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar. Berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten.
- Der Umgang mit ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung und Radioaktivität) ist bewilligungspflichtig.
Vielfältige Strahlenquellen
Ob Strom, Mobilfunk, Mikrowellengeräte, Licht, Wärmestrahler oder Röntgenapparate – Strahlenquellen lassen sich aus unserem Alltag nicht mehr wegdenken. Lernen Sie den sicheren Umgang mit den unterschiedlichen Strahlungsarten kennen.Spektrum der Wellenstrahlung von nicht ionisierender bis ionisierender Strahlung mit Beispielen von Strahlenquellen:

Nichtionisierende Strahlung
Ultraviolette Strahlung (UV) zählt in der Gesetzgebung zur nichtionisierenden Strahlung, da ihre Energie weniger als 5 Kiloelektronenvolt beträgt. Zur nichtionisierenden Strahlung zählen neben der UV-Strahlung das sichtbare Licht (VIS), Infrarot (IR), Mikrowellen, Mobilfunk- und Radiowellen, niederfrequente und statische elektromagnetische Felder.
Ionisierende Strahlung
Ionisierende Strahlung ist eine Bezeichnung für jede Teilchen- oder elektromagnetische Strahlung, die Elektronen aus Atomen oder Molekülen entfernen kann (meist durch Stossprozesse), sodass positiv geladene Ionen oder Molekülreste zurückbleiben (Ionisation). Zur ionisierenden Strahlung gehören die Röntgenstrahlung und die Strahlung aus radioaktiven Zerfällen. Ionisierende Strahlung kann künstlich erzeugt werden oder natürlichen Ursprungs sein.
Nichtionisierende Strahlung – Arbeitsplätze
Die Grenzwerte zu nichtionisierender Strahlung sind in den Kapiteln 3.2 und 3.5 der Publikation «Grenzwerte am Arbeitsplatz» festgehalten.
Nichtionisierende Strahlung – Öffentlicher und privater Bereich
Im öffentlichen und privaten Bereich ist die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV ) massgebend.
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