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Heilkostenmanagement

Aus verschiedenen Gründen steigen Heilkosten nach Unfällen, Krankheiten sowie bei der Reintegration in das Berufsleben stetig an. Erfahren Sie hier, wie es der Suva gelingt, den Kostenanstieg zu minimieren.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen. Doch bei der Suva verlief die Heilkostenentwicklung bisher deutlich moderater als bei den Krankenkassen. Mit wirksamen Massnahmen gelingt es uns, die steigenden Heilkosten im Griff zu behalten – nicht nur bei der medizinischen Versorgung, sondern auch bei Therapien und der Reintegration nach einem Unfall.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über folgende Themen:

  • Definition von Heilkosten
  • Anstieg der Gesundheitskosten während der letzten 20 Jahre
  • Suva eigene Massnahmen gegen den Anstieg der Heilkosten
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Was sind Heilkosten?

Unter Heilkosten versteht man die Ausgaben für medizinische und therapeutische Behandlungen von Verunfallten wie etwa ärztliche Leistungen im Spital oder beim Hausarzt, Physiotherapie, Orthopädietechnik, Ambulanztransporte. Dazu kommen sogenannte Schadenminderungskosten, die im Zusammenhang mit der Reintegration von Verunfallten stehen, wie beispielsweise für Stellenvermittler oder Berufsberater.

Gesundheit wird immer teurer

Die Kosten im Gesundheitswesen – insbesondere die Heilkosten – steigen seit Jahren. Gründe dafür sind unter anderem komplexere Behandlungsmethoden, aufwendige und teure Forschung, gehobene Ansprüche der Gesellschaft und steigende Lebenserwartung.

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So behält die Suva die steigenden Kosten im Griff

Durch ein professionelles Heilkostenmanagement bei der Schadenerledigung behält die Suva die Heilkostenentwicklung in einem vernünftigen Rahmen, ohne dabei die Qualität der Leistungen einzuschränken.

Folgendes sind unsere Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs:

  • konsequente Rechnungskontrolle
  • einheitliche Rechnungsformulare und Standards für Leistungserbringer
  • kostenlose Bereitstellung von Software für Leistungserbringer
  • Tarifvereinbarungen mit Ärzten, Spitälern, Therapeuten usw.
  • Beratungen der Leistungserbringer zur Tarifanwendung
  • Zurückweisung unberechtigter Ansprüche

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