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Zweite Asbestwelle: Die Suva ergreift die Initiative

Nach der Jahrtausendwende kehrte die Asbestproblematik zurück – mehr als 10 Jahre nach dem Asbestverbot durch den Bund. Grund waren die tödlichen Mesotheliomfälle. Der bösartige Krebs trat mittlerweile – 25 Jahre nach dem Höhepunkt der Asbestverwendung in den Siebzigerjahren – gehäuft auf. Nun ging die Suva in die Offensive.

Inhalt

      Noch heute sterben jährlich etwa 120 Menschen an einem Mesotheliom, rund 100 als Folge einer berufsbedingten Asbesteinwirkung. Asbest ist heute – mehr als 25 Jahre nach dem Verbot und fast 40 Jahre nach dem Höhepunkt der Asbestverwendung – für die Hälfte aller Todesfälle in der Berufsunfallversicherung verantwortlich.

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      Asbestfasern von ca. 0,5 mm Länge im Bindemittel des Wandputzes. Asbestart: Weissasbest (Chrysotil). Aufnahme: Polarisationsmikroskopie; Bildbreite = 2,3 mm; Aufnahme nach der Heissveraschung bei 450 °C.

      2002 erkannte die Suva, was auf sie zukam: Erst jetzt würden «die Konsequenzen des Asbesteinsatzes … in vollem Ausmass kalkulierbar», schrieb sie in ihrem Geschäftsbericht. Und sie ergriff die Initiative.

      Sie rief die Ärzte auf, Krankheits- und Verdachtsfälle zu melden. Sie anerkannte die sogenannten Pleuraplaques – Bindegewebsvermehrungen im Bereich des Brustfells, die als Folge einer chronischen Entzündung häufig nur per Zufall entdeckt wurden – als Berufskrankheit. Und sie senkte den Grenzwert für Asbestfasern auf ein Mass, das um das 100 000-Fache unter dem Grenzwert von 1953 lag – und um das Zehnfache unter dem EU-Grenzwert.

      Enttabuisierung und Versachlichung

      In dieser zweiten Phase der Asbestbewältigung ging es vor allem darum, weitere Schäden zu vermeiden. Gegen die unheilbaren Mesotheliome, die auf Expositionen in den Sechziger- oder Siebzigerjahren zurückgingen, war die Suva machtlos. Nun galt es, Bauherren und die Bauwirtschaft dafür zu sensibilisieren, dass Asbest in den meisten Gebäuden vorkam, die aus der Zeit vor 1990 stammten. Viele der älteren Gebäude waren sanierungsbedürftig. Wenn nun die Asbestfasern – in Spanplatten, Isolationsmatten, Fugenklebern oder Teppich-Faserplatten – aufgewirbelt würden, wären Arbeiter und vielleicht auch Privatpersonen erneut der Asbestgefahr ausgesetzt.

      An einer Holzdecke brennt eine Glühbirne. Zwischen der Fassung und dem Holz ist eine asbesthaltige Leichtbauplatte zu sehen.
      Nicht brennbare, wärmeisolierende Leichtbauplatte unter Lampe
      Ausschnitt einer gekachelten Badezimmerwand. Von zwei Kacheln wurde je ein Teil weggebrochen. Dahinter kommt asbesthaltiger Kachelkleber zum Vorschein.
      Insbesondere an der Wand wurde asbesthaltiger Plattenkleber verwendet
      In einer Nahaufnahme ist ein altes Fensterkreuz zu sehen, dessen Gläser mit asbesthaltigem Material verkittet sind.
      Fenster- und Anschlagkitt (Leinölkitt)

      In den meisten Fällen wusste man nicht, ob und, wenn ja, wo das Material vorkam. Asbest gab es in 3500 bis 4000 Anwendungen. Was man wusste, war, dass es Auflagen gab und dass es teuer wurde, wenn man einen Spezialisten für die Asbestentfernung brauchte. Deshalb konnte die Initiative nicht von den Privaten, auch nicht von den Bauunternehmen ausgehen.

      Es lag an der Suva, das Thema aufzugreifen und gleichzeitig zu enttabuisieren. Asbest, so lautete die Botschaft, ist gefährlich – aber nur, wenn Vorsichtsmassnahmen fehlen. Asbest entfaltet seine schädigende Wirkung nur, wenn der Staub aufgewirbelt wird – und dies nur auf sehr begrenztem Raum und während sehr kurzer Zeit. Mit einem einfachen Ampel-System veranschaulicht die Suva, dass es unterschiedliche Gefahrenstufen gibt, wo Vorsicht angezeigt ist und wo es Spezialisten braucht.

      Koordiniert gegen die Gefahr

      Dabei aktivierte die Suva schon früh die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Sie beantragte der EKAS, einen Präventionsschwerpunkt auf die Asbestbekämpfung zu legen. In der Kommission sind der Bund, die Kantone, Krankenkassen, Privatversicherer und verschiedene Fachorganisationen vertreten. Präsidiert wird sie von der Suva.

      2005 wurde das Programm genehmigt, die EKAS beauftragte die Suva mit der Umsetzung der konkreten Massnahmen. Für die nächsten 15 Jahre wurden dafür zehn Stellen geschaffen. Verstärkt wurden der Fachbereich Chemie, das Labor (mit einem hochauflösenden Nanopartikel-Mikroskop), die arbeitsmedizinische Abteilung und vor allem die Baubereiche.

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      Rasterelektronenmikroskop im Labor «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz», Bereich Analytik, Suva

      Anleitungen für Sanierungen

      Bereits die erste Fassung der Asbest-Richtlinie – von der EKAS unter der Leitung der Suva erarbeitet und 1988 publiziert – regelte die Sanierung von Spritzasbest-Anwendungen. Nur noch anerkannte Asbestsanierungsunternehmen durften diese ausführen. Kontrolliert wurden (und werden) die Asbestspezialisten von der Suva. 2016 fanden rund 1200 Asbestkontrollen statt, vermehrt auch auf Baustellen von Nichtsanierern und auf kleinen Baustellen.

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      Asbestsanierung mit Schutzausrüstung

      2005 ging die Suva weiter mit der Informationsoffensive. Sie veranstaltete ein internationales Symposium in St. Gallen, Medienseminare für Journalisten und erliess neue Grundsätze für den Schutz von Arbeitern, die Asbestsanierungen durchführen. Zunächst wurde der Umgang mit Spritzasbest-Altlasten neugeregelt, 2007 auch der Umgang mit festgebundenem Asbest. Unter der Leitung der Suva wurde die alte Asbest-Richtlinie der EKAS überarbeitet und 2009 in Kraft gesetzt. Zudem wurde auf Verordnungsebene verankert, dass es eine Ermittlungspflicht für Asbest vor Umbauten gibt.

      Für die betroffenen Branchen – unter anderen Dachdecker, Schreiner, Maler und Gipser, Fassadenbauer, Plattenleger, Ofenbauer, später auch Hoch- und Tiefbau sowie Recyclingindustrie – erarbeitete sie spezifische Asbest-Regeln.

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      Sie entwickelte sogar ein Asbest-Haus, das auf Messen gezeigt wird und die einzelnen Gefahrenherde innerhalb eines Gebäudes identifiziert.

      Auf der Suche nach Opfern – auch in Italien

      2002 begann die Suva, sich mit Aufrufen und Rundschreiben an Ärzte auf die Suche nach Opfern zu machen. Da in den Sechziger- bis Achtzigerjahren besonders viele Gastarbeiter aus Italien in der Schweiz und auch in Asbestbetrieben arbeiteten, knüpfte sie – gemeinsam mit den Gewerkschaften – die Kontakte zu den Arbeitnehmervertretungen und der staatlichen Versicherungsgesellschaft in Italien.

      2006 lud die Suva zu einer Informationsveranstaltung nach Lugano ein, 2008 nochmals. 2009 wurde eine Vereinbarung mit der italienischen Unfallversicherungsanstalt – dem «Istituto Nazionale Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro» (INAIL) – unterzeichnet. Darin wird geregelt, dass Betroffene in Italien über ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen informiert werden.

      Freiwilligkeit statt Buchstabentreue

      Schwierigkeiten – auch in der Schweiz – bereiteten teilweise die rechtlichen Grundlagen für die Geldleistungen an die Opfer. Integritätsentschädigungen, die in Form von Einmalzahlungen als Abgeltung für den Verlust an Lebensqualität gedacht sind, setzen eine «Dauerhaftigkeit des Schadens» voraus, das heisst einen stabilen Gesundheitszustand nach Abschluss der ärztlichen Behandlung. «Dauerhaft» heisst 24 Monate, so das Eidgenössische Versicherungsgericht.

      Dies ist bei einem Mesotheliom, an dem Betroffene häufig schon nach wenigen Monaten sterben, nur in Ausnahmefällen möglich. 2003 beschloss die Suva deshalb, die Hälfte der Integritätsentschädigung bereits sechs Monate nach Ausbruch der Krankheit als Vorschuss auszuzahlen. Gleichzeitig verkürzte sie die Wartezeit für die volle Entschädigung auf 18 Monate. 2017 wurde die Wartezeit aufgehoben – nicht nur für das Mesotheliom, sondern für alle Tumoren mit einer vorhersehbar kurzen Überlebenszeit des Patienten.

      Früherkennung mit Computertomografie

      Noch immer gibt es keine wirksamen Therapien gegen das Mesotheliom. Allerdings ist die Forschung nicht untätig. Therapieansätze mit neuen Medikamenten, die in der Krebstherapie angewendet werden und Erfolg versprechen, finden zunehmend auch Eingang in die Mesotheliom-Behandlung. Evaluationsstudien werden von der Suva unterstützt.

      Fortschritte machte hingegen die Früherkennung von Lungenkrebsen. 2011 belegte eine Studie in den USA, dass sich das Lungenkrebsrisiko um 20 Prozent reduziert, wenn Risikopatienten jährlich mit Computertomografie-Aufnahmen statt mit Röntgenbildern überwacht werden. Dies traf auf Raucher zwischen 55 und 74 Jahren zu.

      Seither ist die Früherkennung zu einem Prophylaxe-Schwerpunkt der Suva geworden. Computertomografie-Untersuchungen werden seit 2011 in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und für Patienten, die bereits an einer Asbestberufskrankheit leiden, angeboten.

      Kosten bereits über 1 Milliarde Franken

      Heute stehen rund 7000 Personen wegen Asbestspätfolgen unter medizinischer Beobachtung der Suva. In den letzten drei Jahrzehnten registrierte die Suva weit über 4000 Asbestfälle, die kumulierten Kosten haben die Milliardengrenze bereits überschritten.

      Teuer sind einerseits die Rentenleistungen. Sie betragen durchschnittlich 500 000 Franken pro Fall. Teuer sind aber auch die Medikamente, die gegen das bösartige Mesotheliom eingesetzt werden. Sie kosten zwischen 10 000 und 20 000 Franken pro Monat. Heute sterben immer noch jährlich rund 120 Personen an den Spätfolgen des Asbests. In rund 90 Prozent der Fälle ist die Suva zuständig für die Übernahme der Kosten, da es sich um Menschen handelt, die in Betrieben arbeiteten, die von der Suva versichert waren. Mesotheliome sind für 90 Prozent der berufsbedingten Krebserkrankungen verantwortlich. Dahinter folgen der Blasen- und der Nasennebenhöhlenkrebs.

      Die hohen Kosten schlugen in den letzten Jahren auch auf die Prämien durch. Sie belasten die einzelnen Branchen ungleich, da Quersubventionierungen zwischen den Risikoklassen laut Gesetz nicht möglich sind. Besonders betroffen sind die Schreiner. 2016 entschied sich der Suva-Verwaltungsrat für eine Sonderlösung: Er schuf einen Risikoausgleich, einen Topf für «Grossereignisse» wie die Asbestspätfolgen.

      Überraschungen und neue Probleme

      Noch sind die Spätfolgen aber nicht ausgestanden – auch in technischer Hinsicht nicht. Vor allem auf die Frage der sicheren Entsorgung der Asbestabfälle gibt es noch keine abschliessende Antwort. Ziel ist es, eine einheitliche Lösung für die ganze Schweiz zu finden.

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      Fräsen von Serpentinit ohne Quellenabsaugung

      Und immer wieder tauchen neue Fragen und Problemfelder auf. Wie sollen Verputze saniert werden? Mehr als die Hälfte der Innen- und Aussenverputze enthalten Asbest. Und wie ist mit Schmuckbauten umzugehen, die mit Naturstein verziert sind? Häufig sind sie aus grünem Serpentinit gefertigt – einem Gestein, das oftmals Asbestfasern enthält. Asbesthaltiger Serpentinit darf seit 2017 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, Sanierungen werden aber mit entsprechenden Schutzmassnahmen geduldet.