100YearsSuvaLink

JSS component is missing Angular component implementation.

A9R39vk43_w25vkz_4vk.tif

Hartnäckigkeit brachte die Suva nach Luzern

Es brauchte mehr als einen Anlauf, um die Suva nach Luzern zu bringen. Zweimal schlug der Bundesrat vor, eine Staatsanstalt in Bern zu gründen. Dann bewarb sich auch Aarau um den Sitz. Letztlich zahlte sich die Hartnäckigkeit der Luzerner Politiker aus.

Inhalt

      1848, als der Bundesstaat gegründet wurde, war Bern als Bundeshauptstadt gesetzt. Um einen föderalistischen Ausgleich zu schaffen, ging der Sitz des Bundesgerichtes nach Lausanne. Zürich als eine treibende Kraft der liberalen Bundesstaatsgründung ging leer aus. In der Folge wurde die Wirtschafts- und Finanzmetropole berücksichtigt ‒ 1855 mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) und 1898 mit dem Landesmuseum. Auch für den Sitz der künftigen Nationalbank waren Bern und Zürich vorgesehen.

      Für die katholischen Verliererkantone der Bundesstaatsgründung war es zunächst aussichtslos, Forderungen zu stellen. Erst mit der neuen Bundesverfassung von 1874 und mit der Einführung der Volks- und Kantonsrechte im Jahre 1891 etablierten sich die Katholiken als eine ernstzunehmende Kraft in der eidgenössischen Politik zu. Auch als Ausgleich zu den aufkommenden Arbeiterbewegungen und Gewerkschaften wurden sie noch vor der Jahrhundertwende zu einem wichtigen Partner der regierenden Liberalen.

      Salonfähige Innerschweiz

      1897, als der Entwurf für ein neues «Gesetz über die Versicherung gegen Krankheit und gegen Unfall» in den eidgenössischen Räten beraten wurde, war die katholische Innerschweiz bereits seit Jahren «salonfähig». Nicht nur die Innerschweiz hatte ein Interesse daran, sich an der Entwicklung des Bundesstaates zu beteiligen, auch Bern war nun gewillt, die Innerschweiz über die Institutionen in den Bundesstaat zu integrieren.

      Allerdings war es nicht der Bundesrat, der Luzern als Standort für die neue Versicherungsanstalt vorschlug. Er plante vielmehr ein «Eidgenössisches Versicherungsamt» in Bern. Es war die Nationalratskommission, die in 58 Sitzungen über die Gesetzesentwürfe beriet und schliesslich ohne Gegenstimme beantragte, «Luzern als Sitz der centralen Versicherungsanstalt zu wählen, und nicht Bern, wie der Bundesrat vorschlug.» Dies hielt der Präsident der Nationalratskommission, Robert Comtesse (FDP, Neuenburg), in seinem Bericht vom Juni 1897 an die Grosse Kammer fest. Und er begründete, dass man «sich hierbei von dem Wunsche leiten» liess, «es möchte der Sitz unserer grossen öffentlichen Verwaltungen und unserer hauptsächlichsten Anstalten in billiger Weise auf die verschiedenen Gegenden der Schweiz verteilt werden».

      Vater der Vorlage war aber nicht Comtesse, sondern Ludwig Forrer, FDP-Nationalrat aus Zürich. Er gab auch den Anstoss dazu, Luzern als Sitz der Anstalt zu berücksichtigen. Die nach ihm benannte «Lex Forrer» wurde am 12. Oktober 1897 in der Grossen Kammer beraten. Luzern blieb als Sitz unbestritten, Robert Comtesse bemerkte einzig:

      «Bei diesem Entscheid hat sich die Kommission an der Notwendigkeit orientiert, die politischen Bedingungen zu berücksichtigen, in denen wir leben. Wir sind ein Land der Dezentralisation und … es scheint uns, dass wir die Wahl von Bern, das Sitz der Bundesbehörden ist und wohl auch der künftigen Nationalbank sein wird, aufgeben können und dass Luzern mit seiner zentralen Lage geeignet ist, Sitz der eidgenössischen Versicherungsbehörden zu werden.»

      Luzern war auch als Sitz des Versicherungsgerichtes vorgesehen.

      Die sogenannte «Lex Forrer», die sowohl Kranken- als auch Unfallversicherung umfasste, erhielt die deutliche Zustimmung der eidgenössischen Räte, wurde aber am 20. Mai 1900 von Volk und Ständen verworfen ‒ mit einem wuchtigen Nein-Stimmen-Anteil von 70 Prozent. Ausschlaggebend waren die Bedenken der Referendumsgegner gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung.

      Zweitauflage wieder mit Bern

      Unbestritten war die Einführung einer allgemeinen Unfallversicherung anstelle der geltenden Haftpflichtgesetzgebung von 1877 und 1881. Deshalb machte sich der Bundesrat schon bald daran, eine abgespeckte Variante ohne Obligatorium in der Krankenversicherung zu unterbreiten. Diese lag 1906 vor, allerdings mit einem Wermutstropfen für Luzern: Wiederum sprach sich der Bundesrat für eine Staatsanstalt als Teil der Bundesverwaltung mit Sitz in Bern aus.

      Dies rief den Stadtrat von Luzern auf den Plan. Hermann Heller war von 1891 bis 1916 nicht nur Stadtpräsident von Luzern, sondern von 1891 bis 1917 auch Nationalrat in Bern. In seiner Doppelfunktion intervenierte der liberale Politiker ‒ mit Erfolg, denn der Bundesrat korrigierte seine Haltung und schlug in einer überarbeiteten Vorlage wieder die Stadt Luzern als Sitz sowohl der Versicherungsanstalt als auch des Versicherungsgerichtes vor.

      Plötzlich auch Aarau im Spiel

      Luzern setzte sich auch gegen einen überraschenden Konkurrenten durch. In einer Eingabe vom 25. Juni 1908 an den Bundesrat hatte sich der Gemeinderat von Aarau um den Sitz der Versicherungsanstalt beworben. Ohne auf das Anliegen einzugehen, leitete es der Bundesrat an die nationalrätliche Kommission weiter.

      In der Nationalratsdebatte vom 28. September 1908 orientierte der Kommissionssprecher über den Ausgang der Beratungen. Johann Hirter (FDP, Bern), der 1912 auch Mitglied des Suva-Verwaltungsrates wurde, fasste die Haltung des Bundesrates zusammen: «Es sind nun verschiedene Eingaben eingegangen, eine von Luzern und eine von Aarau, die sich beide um den Sitz beworben haben. Der Bundesrat hat der Kommission einen neuen Antrag vorgelegt, der dahin geht, es solle Luzern als Sitz der Anstalt bestimmt werden, und zwar mit Rücksicht auf seine historische Bedeutung und mit Rücksicht darauf, dass bereits die frühere Vorlage Luzern als Sitz bestimmt hat.» Dem stimme die Kommission zu.

      Joseph Kuntschen (Katholisch-Konservative, Wallis) verdeutlichte die historische Bedeutung von Luzern: «Luzern war lange Zeit einer der Vororte der Eidgenossenschaft. Es ist richtig, da sich die Gelegenheit nun bietet, Luzern den Sitz einer unserer nationalen Institutionen zuzuweisen.» Dies war am 30. September 1908. Nur eine Woche später, am 7. Oktober 1908, wurde Luzern auch der Sitz des Versicherungsgerichtes zugewiesen.

      Forrer vs. Heller

      Zu einem Wortwechsel kam es in der Nationalratsdebatte vom 16. Dezember 1908 zwischen Hermann Heller und Ludwig Forrer, der inzwischen Bundesrat war. Bei der Beratung des Budgets der Bundesbahnen für das Jahr 1909 ereiferte sich Heller, weil die geplante Eingliederung der Gotthardbahn in die Bundesbahnen zu einer Abwertung von Luzern führen würde. «Man ist», richtete er sich an den Bundesrat, «und Sie müssen uns das verzeihen, in Luzern über die Vorgänge sehr aufgeregt. Das ist erklärlich, wenn man sich daran erinnert, mit welch ungeheuren Opfern die städtische Bevölkerung zur Ermöglichung der Gotthardbahn beigetragen hat.» Weiter warf er dem Bundesrat eine «eigentümliche Haltung» vor. Dieser lege die Gesetze gegen die Interessen von Luzern aus.

      Forrer wehrte sich gegen die Vorwürfe und antwortete: «Von einem Übelwollen gegenüber Luzern ist … beim Bundesrat keine Rede. Was speziell mich anbelangt, so darf ich wohl daran erinnern, dass die Idee, den Sitz der Unfallversicherungsanstalt nach Luzern zu verlegen, von mir ausgegangen ist.»

      Titelbild: Nebelspalter 1889-04 «Zum Nationalmuseumsstreit»