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Bellikon und die Klinik auf der grünen Wiese

Mit der Rehabilitationsklinik in Bellikon stiess die Suva in eine neue Dimension der Versicherungstätigkeit vor. 1974, als sie das «Nachbehandlungszentrum» eröffnete, verfolgte sie nicht nur ein neuartiges Konzept. Auch das Bauprojekt – ein 80-Millionen-Wurf auf der grünen Wiese über dem aargauischen Reusstal – setzte einen imposanten Akzent. Es war das Resultat von Weitsicht und Zielstrebigkeit – aber auch von Irrungen und Wirrungen.

Inhalt

      Immer wieder flammten die Diskussionen auf: War es nicht auch eine Aufgabe der Unfallversicherungsanstalt, sich um die Wiedereingliederung der Verunfallten, vor allem der Schwerverletzten und Teilinvaliden, zu kümmern? 1928 entschied sich die Suva zu einem ersten Schritt und erwarb den «Quellenhof» in Baden. Dort richtete sie eine Bäderheilstätte mit Thermalkuren, später auch mit einer Amputiertenschule und einer Prothesenwerkstätte, ein.

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      Bäderheilstätte Schiff in Baden

      Konsequent sprach sich der Verwaltungsrat aber gegen die Errichtung einer eigenen Wiedereingliederungsstätte oder -abteilung aus. Er tat dies 1928 und er tat es 1938, als die Expertenkommission des Bundes nach ihrer umfassenden Durchleuchtung der Suva (von 1934 bis 1937) zu einer entsprechenden Empfehlung kam. Zwar beantragte ein Ausschuss des Verwaltungsrates, die Suva solle eine «Arbeitsheilstätte» – ähnlich der «Umlernschulen» in Deutschland – einrichten, doch der Verwaltungsrat lehnte das Begehren ab. Nicht die Behinderung sei das Problem, sondern die Arbeitslosigkeit. Dies traf in den Dreissigerjahren auch auf die Schweiz zu.

      Ein nächster Anlauf erfolgte in den Fünfzigerjahren. 1952 diskutierte der Suva-Verwaltungsrat über die «Schaffung eines besondern Fürsorgedienstes für Stellenvermittlung und Berufsumschulung». Wieder mit dem gleichen Resultat: Die berufliche Wiedereingliederung sei nicht die Aufgabe der Suva, so der damalige Direktor der Anstalt, Ulrich Oertli. Man konzentriere sich in Baden auf die medizinische Nachbehandlung.

      Unterstützung für «Milchsuppe» & Co.

      In den letzten Jahren sei zudem eine Reihe von Privatorganisationen entstanden, die sich mit der Umschulung und Beschäftigung von Invaliden abgäben, so der «Verein für eine schweizerische Stätte zur beruflichen Eingliederung Gebrechlicher», die «Arbeitsgemeinschaft Milchsuppe» des Bürgerspitals Basel, die «Pro Infirmis» mit der dazugehörigen «Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter in die Volkswirtschaft». «Bei all diesen Institutionen wirkt die Anstalt mit», versicherte Oertli, obwohl kein unmittelbares Bedürfnis bestehe.

      Das zeige auch das Beispiel des «Le Repuis» in Grandson. Mit dem Heim des «Entr’aide aux jeunes par le travail» habe man eine Vereinbarung für die Aufnahme von Invaliden abgeschlossen. «Seit zwei Jahren hat kein Versicherter den Wunsch geäussert, in dieses Heim einzutreten», so der Suva-Direktor.

      Nach dem Vorstoss von 1952 hatte eine interne Erhebung «über das Schicksal von 234 Versicherten mit einer Invalidität von 50 und mehr Prozent» gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Unfallinvaliden «in geordneten wirtschaftlichen» Verhältnissen befinde. «Wenn ein Verunfallter heute keine oder eine zu gering entlöhnte Arbeit hat, so ist dies – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf seinen besondern Charakter zurückzuführen», lautete das Fazit der Untersuchung.

      1954 machte die Suva immerhin einen weiteren Schritt: Sie leistete einen Unterstützungsbeitrag von 100 000 Franken an ein Ausbauprojekt der «Milchsuppe» in Basel, 1957 auch einen Beitrag von 10 000 Franken an das Office romand d'intégration professionnelle pour handicapés.

      Arbeitsteilung mit der IV

      Dennoch war die Situation unbefriedigend. 1955 folgte der nächste Anlauf für einen «anstaltseigenen Wiedereingliederungsdienst». Besonders für das Baugewerbe lohne sich ein solches Bemühen, da

      ««kleinere Baubetriebe kaum in der Lage sind, einen vorübergehend Teilarbeitsfähigen zu beschäftigen»,»

      so Fritz Malzacher, Sekretär des Landesverbandes freier Schweizer Arbeiter, in der Verwaltungsratssitzung vom 29. Juni 1955.

      1958 schaltete sich auch das Parlament ein. Werner Allemann, SP-Nationalrat aus dem Kanton Aargau, regte die «Einführung der Arbeitsvermittlung bei der Suva» an. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich aber schon die Einführung der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 1960 ab. In den parlamentarischen Beratungen war die Arbeitsteilung unbestritten. Für die berufliche Wiedereingliederung war die IV zuständig, die medizinische Wiedereingliederung blieb Sache der Suva.

      Der grosse Schritt nach Bellikon

      Doch auch für die medizinische Nachbehandlung reichten die Kapazitäten schon zu Beginn der Sechzigerjahre nicht mehr. In der Bäderheilstätte in Baden gab es Wartelisten, eine bauliche Erweiterung war aus Platzgründen nicht möglich.

      1962 sah sich die Direktion nach einem neuen Standort um. Leukerbad und Rheinfelden wurden in Betracht gezogen, wurden aber verworfen. Dann suchte man eine Lösung in Zurzach. Allerdings war dort nicht klar, ob die Quelleneigentümerin über genügend Wasser für eine weitere Einrichtung verfügte, zudem lag der mögliche Standort in einem Industriequartier.
      Schliesslich entschied sich die Direktion für eine Konzeptänderung. Eine neue Nachbehandlungsstätte müsse «nicht unbedingt über Thermalwasser verfügen», schrieb sie am 28. Juni 1963 an den Verwaltungsrat.

      ««Vielmehr sind in erster Linie genügend Platz, ein grosses Schwimmbassin, weitere hydrotherapeutische Einrichtungen, ein Turnsaal und ein Turnplatz im Freien erforderlich.»»

      Man plante den Parallelbetrieb einer neuen Einrichtung und der bisherigen Bäderheilstätte in Baden.

      Zu diesem Zeitpunkt hatte die Direktion bereits den Kaufvertrag für eine landwirtschaftliche Liegenschaft in Bellikon, 10 Minuten von Baden entfernt, unterzeichnet. 96 000 Quadratmeter für 1,35 Millionen Franken. Der «sonnige, ruhige Hang» auf dem Mutschellen, «auf einer nebelfreien Höhe» von 600 Meter über Meer, sei «aus medizinischer Sicht als idealer Standort für eine Nachbehandlungsstätte zu betrachten», begründete sie die Wahl. Bellikon war damals noch ein Bauerndorf mit rund 500 Einwohnern.

      Studienreise nach Bayern

      Der grosse Schritt der Suva erfolgte in einer Zeit, da sich Gemeinden und Kantone in der ganzen Schweiz mit Spitalneubauten befassten. Überall wurden auch Nachbehandlungsabteilungen geplant. Fritz Lang, Direktor der Suva, stellte denn auch am 28. Juni 1963 fest: «In der Schweiz ist die Dichte und Güte der Spitäler derart, dass kein Bedürfnis besteht, [eigene] Akut-Unfallspitäler zu bauen.» Und er war erfreut, denn endlich werde in der Spitalplanung auch die Unfallchirurgie berücksichtigt. Damit würde «eine alte Forderung der Suva erfüllt». Wo es aber Handlungsbedarf gebe, sei bei den Nachbehandlungsspitälern. Die zeige der Vergleich mit dem Ausland.

      1965, als sich die Pläne auf dem Mutschellen konkretisierten, begaben sich der Verwaltungsausschuss und die Direktion der Suva auf eine Auslandreise, «um sich mit den Problemen der modernen Nachbehandlung näher bekannt zu machen», wie Karl Obrecht, Präsident des Verwaltungsrates, am 28. Oktober 1965 berichtete. «Es ist wohl das erste Mal, dass sich der Ausschuss ins Ausland begeben hat», fügte er an. Ausschuss und Direktion reisten nach Oberbayern und besichtigte das Staatliche Versorgungskrankenhaus in Bad Tölz und das berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus in Murnau. Man könne nun «mit gehobener Sachkenntnis an die Vorberatung» des geplanten Zentrums in Bellikon herantreten, schloss Obrecht.

      Widerstände und Irritationen

      Dann kam es aber anders, als es sich der Verwaltungsratspräsident erhofft hatte. Weil die Direktion – ohne die Öffentlichkeit zu informieren – ein Baugesuch einreichte, fühlte sich ein Teil der kleinen Bauerngemeinde überrumpelt. Insbesondere «von einer bestimmten Seite» sei «ein starker Widerstand» entstanden, sagte Obrecht, mit der Begründung, man «wünsche in Bellikon keine Invaliden spazieren zu sehen».

      Mit der «bestimmten Seite» war der Schlossherr von Bellikon gemeint. Das geplante Nachbehandlungszentrum stiess an seiner nördlichen Grenze an den Schlossbesitz an, der auf das 14. Jahrhundert zurückgeht und den Ursprung der Siedlung auf dem Mutschellen bildete. 1954 wurde das renovationsbedürftige Schloss von dem Mann gekauft, der sich nun mit Kräften gegen den Neubau der Suva wehrte. Er hatte das Schloss zu einem stattlichen Wohnsitz ausgebaut und besass es bis 1987.

      Jedenfalls sorgte das unübersehbare Baugespann für eine erhebliche Unruhe nicht nur in Bellikon, sondern auch in den Nachbargemeinden. Kurzerhand entschloss sich die Suva-Direktion, eine Pressekonferenz und eine Orientierungsversammlung für die Bevölkerung durchzuführen – mit dem unerwünschten Nebeneffekt, dass es nun zu Irritationen in den eigenen Reihen kam. Wie konnte es sein, fragte eine Reihe von Suva-Verwaltungsräten, dass sie kaum Informationen über das Projekt hatten, aber bereits ein Baugesuch vorlag?

      Architekten laufen Sturm

      Doch damit war die Sache für die Suva-Führung noch nicht ausgestanden. Nach der Bekanntmachung der Baupläne wandte sich der Bund Schweizer Architekten (BSA) mit einem geharnischten Protestschreiben an die Öffentlichkeit. «An einer derart exponierten Stelle», müsse eine Fachjury über ein Projekt dieser Grössenordnung befinden. Es sei

      ««kleinere Baubetriebe kaum in der Lage sind, einen vorübergehend Teilarbeitsfähigen zu beschäftigen», dagegen zu protestieren, dass eine Staatsanstalt (bei welcher auch alle grösseren Architekturbüros versichert sind) eine derart bedeutungsvolle Aufgabe im Direktauftrag vergibt.»»

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      Karl Obrecht, Präsident des Verwaltungsrates, antwortete, dass er nicht an einen Architektenwettbewerb denke. Angesichts der einengenden Wettbewerbsbestimmungen wäre man «den Architekten vollständig ausgeliefert»,

      hinzu kämen «die Kostenverteuerung und der Zeitverlust» wie in Luzern, wo sich der Erweiterungsbau auf der Fluhmatt wegen des Architektenwettbewerbs um rund 150 000 Franken verteuert und um zwei Jahre verzögert habe. Ausserdem deuteten die Formulierungen in dem Protestschreiben und die Inkubationszeit von drei Monaten seit der Auflage des Baugesuchs auf einen Hintermann hin – den Schlossbesitzer. Es sei auch möglich, dass sich die Intervention weniger gegen Bellikon als gegen den Generalunternehmer – die Karl Steiner AG in Zürich – richte.

      Was auch immer die Erklärungen waren: Angesichts der Widerstände in Bellikon wurde das Baugesuch von den Gemeindebehörden zurückgewiesen.

      Lehren aus dem Scheitern gezogen

      Die zweite Baueingabe erfolgte ein Jahr später. Aus dem Scheitern des ersten Anlaufes hatte man die Lehren gezogen. Erstens wurde die Höhe des Baukomplexes reduziert (durch den Verzicht auf Bettengeschosse) und die gesamte Anlage um 15 Meter in Talrichtung verschoben. Damit passte sich die Silhouette besser in die Landschaft ein. Zweitens wählte man «ein kleines Gremium von aussenstehenden Fachleuten» für die baulich-ästhetische, finanzielle und medizinische Beratung. Damit verdeutlichte man die breite Abstützung des Projektes.

      Gegen das neue Projekt opponierten auch die Gemeindebehörden nicht – am 24. August 1966 erteilten sie die Baubewilligung. Insgesamt gingen vier Rekurse ein. Urheber waren der kantonale Natur- und Heimatschutz, die Stiftung «Freie Reuss», die Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg und der benachbarte Schlossherr. Die vier Beschwerden wurden im Sommer 1967 von der Regierung des Kantons Aargau abgewiesen und nicht an das Bundesgericht weitergezogen.

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      Rehaklinik Bellikon in Ausbauphase, 1972

      Natur- und Heimatschutz bleiben hart…

      Hartnäckiger waren hingegen der Schweizer Heimatschutz und der Schweizerische Bund für Naturschutz. Sie wandten sich mit einer Beschwerde an das Eidgenössische Departement des Innern und verlangten eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

      Als das Gutachten der ENHK am 28. Februar 1967 eintraf, sah sich der Verwaltungsrat veranlasst, die Grundsatzfrage zu stellen: Liess sich das Projekt noch verwirklichen, wenn man gezwungen würde, die Forderungen des Natur- und Heimatschutzes aufzunehmen? Unmissverständlich drohte die Kommission damit, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. In den Kernpunkten waren die Positionen der ENHK und der Suva unvereinbar. Weder konnte die Suva auf ein weiteres Bettengeschoss verzichten, was die ENHK forderte, denn mit nur 180 statt 270 Betten war ein wirtschaftlicher Betrieb ausgeschlossen, noch konnte sie den Gebäudekomplex zurückverschieben. Dies widersprach den Auflagen der Gemeinde.

      Gemäss dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 8. September 1967, die als «Aussprache zu Bellikon» traktandiert war, wollte die Natur- und Heimatschutzkommission sogar ein Ausweichgrundstück in Bergdietikon vermitteln, das sich in Besitz des Schlossherrn von Bellikon befand. Dies kam – an einem Nordhang und an Bisenlage – für die Suva nicht in Frage. Vielmehr wurde Unverständnis geäussert, nachdem man das Projekt schon redimensioniert hatte und bereit war, auf den Bau eines Personalhauses zu verzichten. Ettore Tenchio, CVP-Nationalrat aus Graubünden, sagte, das Projekt sei

      ««ein ehrlicher Versuch, eine Harmonie zwischen Natur und menschlichen Interessen herzustellen». Er habe «alle Achtung vor diesen Herren, aber leider haben sie – bei allem guten Willen – oft einen Zug ins Extreme»»

      … bis der Bundesrat eingreift

      Gelöst wurde der Konflikt erst, als sich die Suva an den Bundesrat wandte. Hans Peter Tschudi, der als Vorsteher des Innendepartementes für die Angelegenheit zuständig war, erklärte sich bereit, zwischen den Parteien zu vermitteln. Bei einem Augenschein am 8. Juli 1968 sei es gelungen, «das Verständnis der ENHK für unsern Standpunkt zu gewinnen», berichtete Karl Obrecht später dem Verwaltungsrat. Weder beharrte die Kommission auf dem Verzicht auf ein Bettengeschoss – man einigte sich auf eine besondere Gestaltung des obersten Stockwerkes – noch hielt sie an der Verschiebung der ganzen Anlage fest. Nun war der Weg frei für die Detailplanung.

      Mitte 1969 lag das Kreditbegehren der Direktion vor. Sie rechnete mit einem Kostenrahmen von 67 Millionen Franken.

      Monopol des Generalunternehmers?

      In einer intensiven Debatte drehten sich die Voten am 1. Juli 1969 weniger um die Gesamthöhe der Kosten als um die Rolle des Generalunternehmers. Willy Messmer, selber Bauunternehmer und Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, zeigte sich «beunruhigt darüber, dass sich die Anstalt in ihrem Vertrag mit dem Generalunternehmer so stark binden liess». Fritz König, Direktor des Schweizerischen Spenglermeister- und Installateurverbandes, warf den Vorwurf in den Raum, die Karl Steiner AG «habe bei der Suva eine Monopolstellung».

      Stanislas Nicolet, Subdirektor der Suva, erklärte, dass man den Generalunternehmer aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit gewählt habe. Gleichzeitig kündigte er an, dass «bei künftigen Bauvorhaben auch andere Generalunternehmer begrüsst werden sollen». Hingegen sei es nicht möglich, auf Generalunternehmer zu verzichten. «Ausschreibungen oder Wettbewerbe würden die Anstalt zwingen, einen technischen Apparat aufzubauen, wie ihn die SBB oder PTT kennen», sagte er. Dafür erstelle die Suva nicht genügend Neubauten.

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      Bau des Nachbehandlungszentrums Bellikon, ca. 1971
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      Einweihung am 28. Juni 1974

      Aufgrund der Interventionen wurde der Vertrag mit der Karl Steiner AG modifiziert, im August 1969 erfolgte der Spatenstich. Und in der Folge verliefen die Bauarbeiten problemlos. 1972 wurde ein Zusatzkredit von 10 Millionen Franken bewilligt (für mehr 2-Bett- anstelle von 4-Bett-Zimmern), die Gesamtkosten (inklusive Landerwerb und Teuerung) wurden zwischenzeitlich auf 100 Millionen Franken geschätzt. Letztlich waren es 92 Millionen. Weil man wegen der Einsprache des Natur- und Heimatschutzes auf ein Personalhaus (das sogenannte «Schwesternhaus») verzichtet hatte, kaufte man ein Mietshaus in Dietikon und erstellte ein Sechzehn-Familienhaus in Bellikon.

      1974 war es dann soweit. In drei Etappen wurde das neue Nachbehandlungszentrum eingeweiht. Den ersten Schritt bildete eine Medienkonferenz am 5. März 1974, «der über vierzig Vertreter der Presse, des Radios und des Fernsehens beiwohnten», wie der Geschäftsbericht von 1974 festhielt. «Als eher enttäuschend» war dafür «die Tatsache zu bezeichnen», so der Verwaltungsrat, «dass am Pressetag kein einziger Vertreter aus der welschen Schweiz anwesend war».

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      Luftaufnahme Bellikon mit der Rehabilitationsklinik, Quelle Swissair-Archiv, 1974
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      Die monumentale Stahlplastik von Silvio Mattioli

      Überwältigend war der Aufmarsch an den Tagen der offenen Türen im März. An zwei Wochenenden strömten über 30 000 Personen nach Bellikon, um das neue Zentrum zu besichtigen. Auch in den ersten Betriebsmonaten war das Interesse aus dem In- und Ausland gewaltig. 1974 wurden 1000, 1975 mehr als 1700 Fachleute aus 14 Ländern in Bellikon empfangen.

      Der dritte Schritt war schliesslich die feierliche Eröffnung am 28. Juni 1974 mit Prominenz aus Wirtschaft und Politik.

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      Bundesrat Hans Hürlimann, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern, hielt die Begrüssungsansprache. Bellikon sei «ein sichtbarer, imponierender Markstein» für die Suva, «eine kraftvolle Bestätigung» eines eidgenössischen Solidaritätswerkes.

      Er sei erfreut, wie die Suva nach der Einführung der Invalidenversicherung erkannt habe, dass es einen Ausbau der medizinischen Rehabilitation als Vorstufe der beruflichen Wiedereingliederung brauche. Besonders erfreut sei er über das Zusammenspiel mit der IV. Hier scheine «die Kooperation, die uns auf andern Gebieten der Sozialversicherung so viele Sorgen macht», bereits zu funktionieren.

      Schrittweise bis zu 241 Patienten

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      Die ersten Patienten zogen im März 1974 in Bellikon ein. Schrittweise wurde die Zahl bis im Oktober auf 160 erhöht, den Vollbetrieb mit 241 Patienten erreichte die Klinik erst Mitte 1975.

      Bellikon wurde gebaut für die unfallmedizinische Nachbehandlung von Patienten mit Verletzungen des Bewegungsapparates sowie von Schädel-Hirnverletzten. Schwerpunkte bildeten dabei die Physiotherapie, Ergotherapie und die Abklärung der beruflichen Möglichkeiten – in Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung.

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      Gehschule (links im Bild ein in der Höhe verstellbares Gehband), 1974
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      Tramsimulator, 1977

      Bellikon war aber auch der neue Standort der Amputiertenschule. Diese zog mit dem Tag der Betriebsaufnahme von Baden in das neue Nachbehandlungszentrum auf den Mutschellen um.

      Immer mehr Schädel-Hirnverletzte

      Schon bald nach der Eröffnung des Zentrums zeichnete sich eine grundlegende Veränderung in der Rehabilitationsmedizin ab. 1978 stellte die Suva fest, dass sich die Aufenthaltsdauer in Bellikon verlängerte. Grund dafür sei, «dass sich die Überzeugung, eine frühzeitige Rehabilitation nach dem Unfall lohne sich, immer mehr durchsetzt». Besonders nach einer Schädel-Hirnverletzung bedürfe es der «Frührehabilitation schon in der postakuten Phase». 1980 und 1981 stiegen die Zahlen der Schädel-Hirnverletzten sprunghaft an – jährlich um fast 15 Prozent. Dies hatte damit zu tun, dass immer mehr Verunfallte – vor allem nach Strassenverkehrsunfällen – überlebten. 1970 starben noch mehr als 25 Prozent der Hirnverletzten, Ende der Achtzigerjahre waren es weniger als 10 Prozent (oder eine Differenz von rund 400 überlebenden Patienten pro Jahr).

      Schon bald bürgerte sich auch der Begriff der «Rehabilitation» anstelle der «Nachbehandlung» ein. 1984, mit dem Inkrafttreten des neuen Unfallversicherungsgesetzes, wurde das Nachbehandlungszentrum Bellikon in «Rehabilitationsklinik Bellikon» umbenannt. Dabei änderte nicht nur der Name, sondern auch die Philosophie. Innerhalb von zehn Jahren entwickelte sich die Rehabilitation zu einem integrierten Teil in der Behandlungskette eines Patienten.

      Bellikon verzichtet auf 80 Betten

      Ausdruck dieser Philosophie war ein Umbau der Bettenstation, der 1989 und 1990 erfolgte. Dabei verzichtete die Klinik auf 80 von 241 Betten, um Platz zu schaffen für die Aufnahme und Betreuung von schwerst-und mehrfachverletzten Patienten, die direkt von den Akutspitälern kamen. So war es möglich, mit der Rehabilitation einzusetzen, auch wenn die Patienten noch weitgehend unselbständig waren.

      Die rasche Entwicklung der Rehabilitationsmedizin und die ganzheitlichen Konzepte erforderten aber mehr – nämlich eine umfassende Erweiterung und Modernisierung der Klinik. Diese wurde 1992 eingeleitet, gebaut wurde von 1993 bis 1998, die Kosten betrugen 58,5 Millionen Franken. Gleichzeitig öffnete sich die Klinik. Sie nahm nun auch Patienten aus der Region, von Krankenkassen und Privatversicherern auf.

      Prothesenwerkstatt wird High-Tech-Labor

      Die orthopädie-technische Werkstatt der Rehabilitationsklinik entwickelte sich in den Neunzigerjahren zu einem eigentlichen High-Tech-Labor. Ein erster Durchbruch gelang 1990: In einem gemeinsamen Projekt mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne wurde ein Handprothese-Prototyp gebaut, der in der Lage war, unbewusst gesteuerte Bewegungen zu imitieren.

      Um die Prothesen-Technik voranzubringen und um Innovationen zu fördern, wurde 1996 eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung geschaffen. Bereits in ihrem ersten Tätigkeitsjahr machte die Forschungsabteilung auf sich aufmerksam. Sie entwickelte die «Funktionelle, instrumentierte Ganganalyse» (FiGA), die dazu diente, eine schnelle und präzise Beurteilung von Gangstörungen vorzunehmen. Mit einer «Rückenmaus» wurden sowohl die Form als auch die Beweglichkeit der Wirbelsäule erfasst.

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      Prothese Suva-Sensorik, 1991

      In der Forschungsabteilung wurden auch Therapiegeräte entwickelt. 2009 beispielsweise entstand ein neues Arm-Therapiegerät. «Armeo» war ein Gerät für die neurologische Rehabilitation. Weil es das Eigengewicht des Armes kompensierte, war es dem Patienten möglich, das Training der Armmuskulatur schon kurz nach einem Unfall aufzunehmen.

      Vernetzung der beruflichen Rehabilitation

      Was in den Anfangsjahren der Suva noch als ein Ding der Unmöglichkeit schien, was Hans Hürlimann in seiner Eröffnungsrede zu Bellikon bereits als ein erfreuliches Zusammenspiel bezeichnete, das ist in den letzten 25 Jahren zu einer Selbstverständlichkeit geworden – die Verknüpfung der medizinischen Rehabilitation mit der beruflichen Wiedereingliederung.

      1994 einigten sich die Invalidenversicherung und die Suva in einem Kooperationsabkommen auf eine wesentliche Vereinfachung der Zuständigkeiten und Abläufe. Damit wurde es der Suva erleichtert, Massnahmen der beruflichen Wiedereingliederung durchzuführen, auch wenn die IV zuständig war. Um eine Schnittstelle zwischen Therapie und Eingliederung zu schaffen, führte sie die «arbeitsorientierte Ergotherapie» ein. Diese sollte der Chronifizierung von Beschwerden und Behinderungen vorbeugen. Gleichzeitig schuf sie Trainingsarbeitsplätze und baute ein arbeitsbezogenes Kraft- und Ausdauertraining auf.

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      Kraftmessungen gaben schon früh Auskunft über die Belastbarkeit und den Leistungsstand – vor allem von Sportverletzten, ca.1978

      2001 verstärkte sie ihre Bemühungen, um auch Schwervermittelbare, das heisst Patienten mit einer schlechten Ausbildung oder mit mangelnden Sprachkenntnissen, in den Arbeitsprozess zurückzuführen. Jährlich zählte sie rund 100 Verunfallte, die in diese Kategorie fielen. Sie kooperierte dabei mit Stellenvermittlungsfirmen. 2002 eröffnete die Suva zudem ein Tageszentrum für Berufliche Rehabilitation. Dieses richtete sich mit Ergonomie-Trainingsprogrammen vor allem an die Patienten aus der Region, aber auch aus der ganzen Schweiz. 2014 konnten mehr als 80 Prozent der 9698 Schwerverunfallten wieder in die Berufswelt integriert werden.

      Um- und Neubau

      Aufgrund der Entwicklungen in der Rehabilitationsmedizin stiess die Klinik nach der Jahrtausendwende bereits wieder an ihre baulichen Grenzen. Zunächst, von 2003 bis 2005, wurden die beiden Bettenhäuser saniert, das Bettenhaus 2 wurde um ein Geschoss aufgestockt.

      Allerdings brachte die Erweiterung nur eine vorübergehende Entlastung. 2010 begann die Planung für einen umfassenden Um- und Neubau der Rehabilitationsklinik. 2012 stimmte der Verwaltungsrat der Suva zu, 2013 wurde die Baubewilligung der Gemeinde Bellikon erteilt, 2014 erfolgte der Baustart. Nach einer Bauzeit von fast vier Jahren und mit einem Investitionsvolumen von rund 300 Millionen Franken wurde der Um- und Neubau im Frühling 2018 abgeschlossen. Er schuf einerseits die Möglichkeit, mehr Patienten direkt von den Intensivstationen der Akutkliniken zu übernehmen. Andererseits wurden die Infrastrukturen in den Diagnostik-, Therapie- und Publikumsbereichen erneuert. Prägnant ist der talseitige, flachgezogene Anbau mit einer Länge von 147 Metern und einer Breite von 48 Metern. Integriert in den Gebäudekörper sind eine Schwimm- und eine Sporthalle. 2013 spezialisierte sich die Klinik – neben der klassischen Rehabilitation – auch auf die Sportmedizin und -rehabilitation, seit 2014 ist sie von Swiss Olympic als «Sport Medical Base» anerkannt.