
Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen (UV IV)
- Die Suva ist der Unfallversicherer für Personen, die an einer Massnahme der Invalidenversicherung (IV) teilnehmen.
- Bei der Massnahme muss es sich um ein arbeitsvertrags-ähnliches Verhältnis handeln. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten in einer Anstalt, einer Werkstätte oder einem Betrieb.
- Versicherte Personen erhalten bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG.
- Melden Sie Ihren Unfall sofort der zuständigen IV-Stelle.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf folgenden Seiten

Wer ist für den Versicherungsschutz verantwortlich?
Lesen Sie hier, wer sich um den Versicherungsschutz kümmern muss. Je nach dem, ist das der Betrieb, die IV-Stelle oder die Person selbst. Der Versicherungsschutz hängt davon ab, ob die betroffene Person einem arbeitsvertrags-ähnlichem Verhältnis zum Einsatzort steht.

Versicherungsleistungen der UV IV
Während des Versicherungsschutzes der UV IV haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG. Der Anspruch besteht auch bei Rückfällen und Spätfolgen, die auf einen früheren, UVG-versicherten Unfall zurückzuführen sind. Ihre Ansprechpartnerin ist die zuständige IV-Stelle.

Unfall während IV-Massnahme
Melden Sie einen Unfall sofort der zuständigen IV-Stelle. Sobald die zuständige IV-Stelle Ihre Unfallmeldung erhalten hat, stellt sie Ihnen bei Bedarf einen Unfallschein zu. Nehmen Sie diesen Unfallschein zu jedem Arztbesuch mit. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt darin Ihre allfällige Arbeitsunfähigkeit. Senden Sie den Unfallschein nach Abschluss der Behandlung möglichst rasch der zuständigen IV-Stelle zu. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit senden Sie der zuständigen IV-Stelle monatlich eine Kopie zu.
Handeln
Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung während IV-Massnahmen (UV IV)?
Bei Unklarheiten, wer für die Unfallversicherung zuständig ist, wenden Sie sich an Ihre zuständige IV-Stelle oder Ihren Einsatzbetrieb.
Bei Fragen zu Versicherungsleistungen oder einem Unfall während einer IV-Massnahme, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns an: 0848 820 820
(im Inland max. CHF 0.08/Min.) oder über das Kontaktformular .