Unfälle passieren – die Unternehmerversicherung schützt
Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dabei kann Selbstständigerwerbenden während 30 Arbeitsjahren viel geschehen:
Laut Statistik fehlt jeder Selbstständigerwerbende wegen eines Unfalls über einen Monat im Betrieb. Und das sogar mehrmals.
Jeder Zehnte Selbstständigerwebende bezieht früher oder später eine Invalidenrente.
Jeder hundertste Selbstständigerwebende stirbt wegen eines Unfalls.
Die Unternehmerversicherung schützt Selbstständigerwerbende gegen Unfälle im Beruf und in der Freizeit sowie gegen Berufskrankheiten.
Die Unternehmerversicherung bietet viele Vorteile. Sämtliche Heilkosten werden umgehend und direkt bezahlt. Zusätzlich erhalten Verunfallte ein Taggeld oder eine Rente. Diese Geldzahlungen sichern das bisherige Einkommen oder erlauben zum Beispiel die Einstellung eines Stellvertreters, der im Betrieb nach dem Rechten schaut.
Die Vorteile im Detail:
Ihr Vorteil
Die Vorteile im Detail
Umfassender Schutz
Die Unternehmerversicherung bietet in der Regel umfassendere Leistungen als private Versicherer oder Krankenkassen.
100 Prozent Kostenübernahme
Bei den Heilkosten kennt die Unternehmerversicherung weder Jahresfranchise noch Selbstbehalt.
Keine Versicherungslücke
Taggeld wird bezahlt bis zur vollen Arbeitsfähigkeit, bis zum Beginn der Invalidenrente oder bis zum Tod.
Faire Renten
Renten werden periodisch der Teuerung angepasst.
Rabatt
Sie erhalten bis zu 40 Prozent Rabatt bei Taggeldaufschub.
Unbegrenzt
Rückfälle und Spätfolgen werden zeitlich unbegrenzt übernommen, auch wenn Sie nicht mehr über eine Unternehmerversicherung versichert sind.
Rund um die Uhr
24-Stunden-Helpline bei Unfällen im In- und Ausland (+41 848 724 144).
Betreuung
Das Case Management der Suva fördert die rasche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben.
Unbürokratisch
Heilungskosten bezahlt die Suva direkt. Taggelder erhalten Sie umgehend.
Schnell
Unfälle können Sie der Suva online melden – schnell und einfach.
Vor Ort
Dank 18 Agenturen in der ganzen Schweiz ist die Suva ganz in Ihrer Nähe.
Die Suva ist die grösste Unfallversicherung der Schweiz. Sie ist nicht gewinnorientiert und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Sie ist mehr als eine Versicherung: Sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation.
Werden Sie entspannt wieder gesund – die Unternehmerversicherung zahlt Ihre Heilkosten.
Die Suva ist für versicherte Selbstständigerwerbende eine zuverlässige Partnerin, die nach Unfällen umfassende Leistungen erbringt und ihnen den Rücken freihält.
Die Leistungen im Detail
Heilkosten
Ambulante und stationäre Heilbehandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktiker. Inklusive von diesen verordnete Medikamente, Untersuchungen und Analysen.
Hilfsmittel zum Ausgleich körperlicher Schädigungen und Funktionsausfällen (z.B. Gehhilfen).
Rettungs- und Bergungskosten sowie medizinisch notwendige Reise- und Transportkosten.
Heilbehandlungen im Ausland werden in EU-/EFTA-Staaten sowie ausgewählten Staaten gemäss separatem Abkommen übernommen, im Rest der Welt bis zum doppelten Betrag, der bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wäre.
Bestattungskosten bis zur Höhe des siebenfachen versicherten Tagesverdienst-Höchstbetrags (zurzeit 2842 Franken).
Taggeld
80 Prozent des versicherten Verdiensts ab dem 3., 15. oder 30. Tag.
Maximal 80 Prozent des jeweils geltenden UVG-Maximallohnes (derzeit 148 200 CHF). Der Anspruch erlischt mit Eintritt der vollen Arbeitsfähigkeit, mit Beginn der Invalidenrente oder mit dem Tod des Versicherten.
Invalidenrente
Sie erhalten bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Lohns, bei Teilinvalidität entsprechend weniger. Zusammen mit AHV-/IV-Renten darf die Leistung (Komplementärrente) nicht mehr als 90 Prozent des versicherten Verdiensts betragen.
Die Invalidenrente kann bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden. Die Kürzung ist vom Alter zum Unfallzeitpunkt und vom Invaliditätsgrad abhängig. Bei einem Unfall nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters entsteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
Integritätsentschädigung
Einmalige Kapitalleistung bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdiensts.
Hilflosenentschädigung
Mindestens den zweifachen bis maximal sechsfachen Höchstbetrag des versicherten Verdiensts, sofern dauernd die Hilfe Dritter benötigt wird.
Hinterlassenenrente
40 Prozent für Witwen und Witwer
15 Prozent je Halbwaise respektive 25 Prozent je Vollwaise
Maximal 70 Prozent bei mehreren Hinterlassenen zusammen
Maximal 90 Prozent des versicherten Verdienstes mit AHV-/IV-Renten zusammen (Komplementärrenten)
Wer kann sich versichern?
Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG ).
Ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner und weitere Familienmitglieder.
Personen, die teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
Grenzgänger, die in der Schweiz selbstständigerwerbend sind und in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.
Geldleistungen nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit
Die Grafik zeigt schematisch die langfristigen Leistungen der Unternehmerversicherung. Bleibt ein Verunfallter für längere Zeit arbeitsunfähig, setzt nach einer Wartefrist die Taggeldzahlung ein (1). Diese entspricht 80 Prozent des versicherten Verdiensts.
Ein Verunfallter erhält das Taggeld bis zu dem Zeitpunkt, an dem er wieder arbeitsfähig ist. Falls der Verunfallte nie mehr arbeiten kann, kommen die Rentenversicherungen zum Zug. Die Unternehmerversicherung stockt die Rente der Invalidenversicherung auf höchstens 90 Prozent des versicherten Verdiensts auf (2), (3), inklusive Teuerungsausgleich (4). Und das, nur bei der Suva, lebenslänglich.
Die Invalidenrente kann bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden. Die Kürzung ist vom Alter zum Unfallzeitpunkt und vom Invaliditätsgrad abhängig. Bei einem Unfall nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters entsteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
Die Versicherungsprämien der Suva lassen sich durch verschiedene Massnahmen senken:
Prämiengarantie während der Vertragsdauer
Die Versicherung kann für bis zu vier Kalenderjahre abgeschlossen werden. Während der gesamten Vertragsdauer bleibt der Prämiensatz unverändert. Eine Anpassung des versicherten Verdiensts ist aber möglich.
Prämienrabatt bei Taggeldaufschub
Für einen Taggeldaufschub von 15 oder 30 Tagen erhalten Sie einen Prämienrabatt von 20 Prozent oder 40 Prozent auf die Jahresprämie.
Ausschluss Unfallrisiko bei Krankenversicherer
Eine weitere Prämieneinsparung ergibt sich durch Ausschluss des Unfallrisikos in der Grundversicherung Ihres Krankenversicherers (KVG).
Mehr Geld fürs Familienbudget: Nutzen Sie die Sparmöglichkeiten bei den Versicherungsprämien.
Handeln
Einfach und rasch – Offerte für eine Unternehmerversicherung
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Unternehmerversicherung interessieren, füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir stellen für Sie gerne eine unverbindliche Offerte aus.
Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG ).
Ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner und weitere Familienmitglieder.
Personen, die teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
Grenzgänger, die in der Schweiz selbstständigerwerbend sind und in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.
Angaben zu Ihrer Person
Hinweis: Mit * markierte Felder müssen zwingend ausgefüllt werden.
Sie sind bei der Suva versichert und von der Unternehmerversicherung überzeugt?
Dann empfehlen Sie unsere Versicherungslösung für Selbstständigerwerbende weiter. Für eine erfolgreiche Vermittlung eines neuen Unternehmerversicherungs-Kunden erhalten Sie eine Belohnung von 250 Franken.
Hinweis: Mit * markierte Felder müssen zwingend ausgefüllt werden. Wichtig: Um von der Belohnung zu profitieren, muss die Empfehlung über dieses Meldeformular erfolgen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Kunden der Suva. Als Kunden der Suva gelten Personen, die freiwillig oder obligatorisch bei der Suva UVG-versichert sind.
Der Kunde erhält eine einmalige Vergütung von 250 Franken für die Vermittlung eines neuen Kunden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Kunde meldet der Suva mit dem obigen Meldeformular einen potenziellen neuen Kunden.
Die gemeldete Person schliesst nach dieser Meldung mit der Suva neu eine Unfallversicherung ab (Art. 4 UVG ).
Die gemeldete Person war in den 12 Monaten vor Abschluss nicht durch die Unternehmerversicherung (FUV) versichert.
Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Versicherungsprämie respektive bei unterjähriger Zahlungsweise mit Eingang der 1. Prämie.
Die Auszahlung erfolgt auf die Bank-/Postverbindung.
Die Suva kontaktiert den empfehlenden Kunden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und er Anspruch auf eine Vergütung hat, damit er der Suva die Kontoangaben für die Auszahlung nennen kann.
Mitarbeitende der Suva sowie gewerbsmässige Versicherungsvermittler sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen sind gültig bis zum 31.12.2021.
Material
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