Baumusterprüfung von Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie, Checkliste

Inhalt

      Baumusterprüfverfahren von Maschinen gemäss EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang VII /IX
      Bestellnummer
      CE08-7.D
      Infomittel
      Checkliste, PDF, 11 Seiten, A4
      Ausgabe
      07/15/2016

      Beschreibung

      Sie möchten eine Baumusterprüfung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veranlassen? Nutzen Sie unsere Checkliste, um diesen Prozess gut vorbereitet zu vollziehen. Die Checkliste beinhaltet alle Fragen, an die es bei der Baumusterprüfung für Maschinen zu denken gilt und zeigt genau, welche Angaben Sie machen müssen. Dazu gehören:

      • Angaben zum Produkt,
      • Angaben zu Ihnen als Antragsteller,
      • Angaben zu den benötigten technischen Unterlagen.

      Nutzen Sie die Möglichkeit, auf der Checkliste bei «Bemerkungen» und der «Verifikation» nähere Angaben zu machen. Das erleichtert der Zertifizierungsstelle die Prüfung gemäss der EG-Maschinenrichtlinie. Nach Ihrer Eingabe wird die Zertifizierungsstelle die Bewertung auf der Checkliste eintragen.

      Für die Baumusterprüfung nach der Maschinenrichtlinie ist eine repräsentative Maschine vorzuführen. Diese muss mit den eingereichten technischen Unterlagen übereinstimmen. Auch das wird von der Zertifizierungsstelle beurteilt. Diese stellt fest, ob ein repräsentatives Muster einer unter Anhang IV fallenden Maschine den Bestimmungen der Richtlinie entspricht, notiert und bescheinigt sie dies.

      Mit der erfolgreichen Baumusterprüfung können Sie belegen, dass Ihre Maschine die Anforderungen der Europäischen Union an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt. Für Sie als Hersteller ist dies ein überzeugendes Verkaufsargument. Laden Sie die Checkliste jetzt herunter.

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