Arbeitslos und Unfall: Informationen von A bis Z

Inhalt

      Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z
      Bestellnummer
      2729.D
      Infomittel
      Informationsschrift, PDF, 12 Seiten, A5
      Ausgabe
      01/01/2023

      Beschreibung

      Sind Sie arbeitslos und haben Sie einen Unfall erlitten? Auf diesem Factsheet gehen wir auf die Themen, Versicherungsschutz, Leistungen der Suva, Versicherungsprämie sowie die Schadenmeldung ein.

      • Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, sind Sie automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert, dies bis 31 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf die Arbeitslosenentschädigung. Der Versicherungsschutz der Suva gilt auch während kontrollfreier Tage (Ferien).
      • Sie haben die Möglichkeit vor dem Ablauf dieser 31 Tage den Versicherungsschutz direkt bei der Suva mit einer Abredeversicherung um bis zu 6 Monate zu verlängern.
      • Sind diese sechs Monate zu Ende und Sie befinden sich immer noch nicht in einem Arbeitsverhältnis, dann schliessen Sie eine Unfallversicherung via Ihre Krankenkasse ab.

      Sollte sich der Entscheid über Ihren Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung länger dauern als 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, raten wir Ihnen an, die Versicherungslücke beim jetzigen Versicherer Ihres Arbeitgebers mit einer Abredeversicherung zu schliessen.

      Der Versicherungsschutz gilt auch während Krankheit oder Schwangerschaft sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Nach der Niederkunft sind Sie gegen Unfälle gedeckt sofern Sie vor der Geburt Arbeitslosenentschädigung bezogen und Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.

      Die Leistungen der Suva:

      • Unfalltaggeld
      • Medizinische Behandlung
      • Invaliden- und Hinterlassenenrente

      Wie wird die Prämie abgerechnet?

      Die Prämie von 3.77 Prozent der ALE wird zu rund zwei Dritteln direkt von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen (2.51 Prozent). Der Rest (1.26 Prozent) übernimmt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung.

      Was tun nach einem Unfall?

      Melden Sie einen Unfall rasch der zuständigen Arbeitslosenkasse oder Ihrem RAV Berater. Der Unfallschein nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Darauf trägt der Arzt die Konsultation sowie eine allfällige Arbeitsunfähigkeit ein.

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