Merkblatt für Ärzte und Arbeitgeber im Kt. Nidwalden: Arbeitsunfähigkeit

Inhalt

Standard Variante
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
08/31/2022

Beschreibung

Werden Mitarbeitende durch einen Unfall oder eine Krankheit arbeitsunfähig, braucht es eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Arbeitgebern und Sozialversicherungen. In diesem Merkblatt für den Kanton Nidwalden informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und Definitionen, die es dabei zu beachten gilt:

  • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit: Nützen Sie die Leitlinie der Swiss Insurance Medicine (SIM, Link im Dokument)
  • Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Verwenden Sie als Arzt die Formulare des Formularsatzes der Swiss Insurance Medicine bzw. den Unfallschein. Den Link zu den Formularen finden Sie in diesem Dokument. Erfahren Sie zudem, welche Inhalte ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis aufweisen muss und welche Inhalte nicht darin vorkommen dürfen. Informieren Sie sich ausserdem darüber, wann ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis reicht und wann ein detailliertes notwendig ist. In plausiblen Fällen können Sie als Arzt auch ein rückwirkendes Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstellen, idealerweise wird das aber vermieden.
  • Unterlassene Konsultation: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auch ohne persönliche Beurteilung stattfinden, beispielswiese bei einer sehr kurzen Arbeitsunfähigkeit.

Informieren Sie sich weiter, was zu tun ist, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses auftreten. Weiter finden Sie Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht der Ärzte.

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