Tabelle 13 - Integritätsschaden bei Tinnitus

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      2870/13.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01/01/2000

      Beschreibung

      Wenn ein Mensch ein Rauschen im Ohr wahrnimmt, kann es sich um Tinnitus handeln. Mit unserem Factsheet können Sie die Beschwerden besser beurteilen. Sie können auch einen Integritätsschaden wegen Tinnitus näher begründen.

      • Es ist nicht möglich, einen Tinnitus objektivierbar, also verallgemeinernd, zu erfassen. Es gibt zwar Ausnahmen, die aber im Zusammenhang mit Integritätsschäden meist keine Rolle spielen.
      • Deshalb sind Sie auf die subjektive Mitarbeit des Patienten oder der Patientin angewiesen.
      • Nur wiederholte Befragungen und ausführliche Untersuchungen mit den anerkannten und üblichen audiologischen Methoden durch einen Facharzt oder eine Fachärztin ermöglichen Ihnen eine optimale Beurteilung.
      • Welche medico-legalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
      • Wurde der Tinnitus durch einen Unfall und/oder eine Berufskrankheit verursacht?
      • Ist er stark beeinträchtigend und voraussichtlich lebenslänglich?
      • Wurde durch ausführliche audiologische Untersuchungen eine unfall- und/oder berufskrankheitsfremde Verursachung ausgeschlossen?
      • Gutachten: Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Wie sieht die Bewertungsskala aus?
      • Literaturverzeichnis

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