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Versicherungsmissbrauch

Versicherungsmissbrauch liegt vor, wenn versicherte Betriebe, verunfallte Personen oder Leistungserbringende bewusst und zu Unrecht versicherte Prämien hinterziehen oder Versicherungsgelder beziehen. Den Schaden in Millionenhöhe tragen die ehrlichen Prämienzahlenden sowie der Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz. 

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Suva verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Versicherungsbetrug und geht konsequent dagegen vor. Denn: Ungerechtfertigt ausbezahlte Leistungen oder unterschlagene Prämienzahlungen schaden den ehrlichen Versicherten und dem Werkplatz Schweiz. Die Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch deshalb vehement und setzt sich damit für faire Leistungen, faire Prämien und einen fairen Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz ein. 

      Versicherungsmissbrauch schadet den versicherten Betrieben

      «Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es schadet allen ehrlichen Betrieben und muss konsequent verfolgt werden.», sagt Mario Freda, Zentralpräsident des Schweizerischen Maler- und Gipserverbands im Video. Was unter Versicherungsmissbrauch zu verstehen ist und was die Suva dagegen unternimmt, erfahren Sie in diesem Video. 

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      Mario Freda, Zentralpräsident des Schweizerischen Maler- und Gipserverbands

      «Die Suva muss Versicherungsmissbrauch zum Schutz aller Betriebe, die sich korrekt am Markt verhalten, aufdecken und sanktionieren.»

      Zahlen und Fakten zum Versicherungsmissbrauch

      32,6 Millionen Franken hat die Suva 2023 durch die Missbrauchsbekämpfung eingespart. Dies schafft sie, indem sie Missbrauch durch versicherte Betriebe, verunfallte Personen und Leistungserbringende konsequent bekämpft. Darüber klärt die animierte Grafik auf. 

      Kampf gegen Versicherungsmissbrauch

      Im Kampf gegen Versicherungsmissbrauch nutzt die Suva verschiedene Instrumente. Mit Hilfe von Datenanalysen und Fallprognosen bekämpft die Suva Versicherungsbetrug systematisch. So deckt sie Missbrauch frühzeitig auf. Die Suva zahlt nur, wenn die Versicherungsdeckung stimmt und der Unfallhergang geklärt ist. Bei einem begründeten Verdacht engagiert die Suva als letztes Mittel Versicherungsdetektive. Ausserdem führt die Suva regelmässig Betriebsrevisionen durch und schaut bei Auffälligkeiten genau hin.

      Was unternimmt die Suva gegen Missbrauch?

      Bei der Suva prüfen Spezialistinnen und Spezialisten die Verdachtsfälle und bekämpfen Versicherungsmissbrauch konsequent. Allein im Jahr 2023 gab es über 2969 Meldungen mit Verdacht auf Missbrauch, die unter die Lupe genommen wurden. Seitdem die Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 eingeführt wurde, hat die Suva über 272 Millionen Franken eingespart. 

      Einsatz von Versicherungsdetektiven als letztes Mittel

      Seit 1. Oktober 2019 dürfen Sozialversicherungen bei Verdacht auf Missbrauch wieder Detektive einsetzen. Observationen müssen auf Direktonsstufe angeordnet werden und Detektive müssen über eine Bewilligung des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) verfügen. 

      Die Suva nimmt die Privatsphäre ihrer Versicherten sehr ernst und setzt Observationen nur als letztes Mittel ein. Betroffen sind ausschliesslich Fälle, in denen es um langfristige Rentenleistungen geht und ein konkreter Anfangsverdacht besteht, der anderweitig nicht ausgeräumt werden konnte. Damit verhindert die Suva, dass auf Kosten der grossen Mehrheit ehrlicher Prämienzahlender ungerechtfertigte Leistungen bezahlt werden. 

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