Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, die in der Schweiz tätig sind, müssen eine Ausbildung nachweisen. Diese Regelung gilt für folgende Berufsgruppen:
Diese Fachleute müssen den Anforderungen der sogenannten Eignungsverordnung entsprechen. Sie müssen belegen, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist.
Passerellenkurs
Zusätzlich zum Nachweis der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung müssen ausländische Spezialistinnen und Spezialisten den Kurs «Einführung in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit» besuchen.
Die Suva bietet in ihrem Kursprogramm Gesundheitsschutz einen Passerellenkurs an. Vergleichbare Angebote anderer Anbieter werden anerkannt.
Um eine Eignungsbescheinigung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung zur Spezialistin/zum Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Der Antrag auf Überprüfung und die Anmeldung zum Passerellenkurs können gleichzeitig eingereicht werden.
Der Antrag inkl. folgender Dokumente ist per E-Mail an untenstehende Adresse einzureichen:
Danach erhalten Sie Bescheid, ob eine Teilnahme am Kurs «Einführung ins schweizerische Recht» möglich ist.
Das Verfahren zur Überprüfung der Eignung beinhaltet zwei Schritte:
1. Formelle Überprüfung der Gleichwertigkeit
Als Dienstleistung für die Durchführungsorgane überprüft eine Expertengruppe aus Vertretern der Arbeitsinspektorate und der Suva die Eignung formell. Massgebend sind die Anforderungen, die sich aus der Eignungsverordnung ableiten lassen.
Das zuständige Durchführungsorgan hat das Recht, bei Kontrollen im Einsatzbetrieb die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit anhand der konkreten Tätigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt unabhängig davon, ob jemand die formellen Bedingungen für den Einsatz als Spezialistin oder Spezialist der Arbeitssicherheit erfüllt.
2. Passerellenkurs «Einführung in das schweizerische Recht»
Sofern sich die ausländische Ausbildung als gleichwertig erweist und ein Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit besucht wurde, wird die Eignung von einer Expertengruppe bescheinigt.