Für eine sichere Aussteifung und Verankerung der Wandschalungselemente muss eine regelkonforme Elementabstützung erstellt werden. Befestigungen mit Deckenspriessen oder Schwertbrettern sind ungenügend und nicht mehr zulässig.
Eine Richtstütze besteht aus zwei Stützenteilen. Der eine Teil hält das Wandschalungselement im unteren Fussbereich und der zweite den oberen Bereich der Wandschalung. Nur so ist das Wandschalungselement korrekt fixiert.
Regelkonforme Abstützung der Wandschaltungselemente
Zug- und druckfest mit dem Untergrund (Betondecke) verbunden
Spezialfälle können z. B. Monobetondecken oder Decken mit etlichen Einlagen sein, die das Verdübeln der Richtstützen auf die Decken verunmöglichen. Hier gibt es andere Lösungen. Zum Beispiel können bei UG-Wänden die Elemente gegen aussen auf vorfabrizierte Betonelemente abgestützt werden.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), Art. 12 und Art. 32a