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Fahrzeug- und Turmdrehkrane: Überprüfung und Kontrollen

Wer Krane betreibt, muss regelmässig überprüfen, ob sie nach den anerkannten Regeln der Technik in betriebssicherem Zustand sind. Hier finden sie alle Informationen, die Sie über diese Kontrollen wissen müssen. Ebenso informieren wir Sie über die Ausbildung für Kranfachleute und Kranexperten und -expertinnen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Überprüfung und Kontrolle von Fahrzeug- und Turmdrehkranen sind gesetzlich geregelt. Ebenso die notwendigen Ausbildungen für die Personen, die diese Überprüfungen und Kontrollen vornehmen dürfen.

      Diese Punkte sind gemäss EKAS-Richtlinie 6511 einzuhalten:

      • Jeder Kran muss einmal jährlich von einem Kranfachmann überprüft werden.
      • Ein Kranexperte muss Ihren Kran in definierten Abständen kontrollieren. Diese Abstände hängen vom Alter des Krans ab und können 1 Jahr, 2 Jahre oder 4 Jahre betragen.

      Zur Ausbildung von Kranfachleuten und Kranexperten:

      • Kranfachleute benötigen entsprechende Aus- und Weiterbildungskurse (z. B. bei Kranherstellern).
      • Kranexperten benötigen unter anderem den eidgenössischen Fachausweises für Instandhaltungsfachleute oder einen gleichwertigen Titel.

      Kontrollen und Fachpersonal: Krane generell

      Damit Krane sicher betrieben werden können, braucht es generell eine regelmässige Überprüfung des betriebssicheren Zustands. Der Kranhersteller gibt in der Betriebsanleitung konkrete Hinweise, wie diese Überprüfung zu erfolgen hat. Nur ausgebildete Kranfachleute dürfen sie durchführen. Ein Kranexperte ist dafür aber nicht notwendig.

      Kontrollen und Fachpersonal: Fahrzeug - und Turmdrehkrane

      Für Fahrzeug- und Turmdrehkrane gelten zusätzliche Anforderungen an die Überprüfung und Kontrolle.

      Jährliche Überprüfung

      Der betriebssichere Zustand von Fahrzeug- und Turmdrehkranen muss gemäss EKAS Richtlinie 6511, Ziffer 3.2, jährlich von einem Kranfachmann oder eine Kranfachfrau kontrolliert werden. 

      Periodische zusätzliche Kontrolle (KranV Art. 15 Abs. 3)

      Fahrzeug- und Turmdrehkrane müssen zusätzlich regelmässig von einem Kranexperten kontrolliert werden. Die Kontroll-Intervalle hängen vom Alter des Krans ab. Je älter er ist, desto häufiger muss er kontrolliert werden: 

      • bis zum 20. Altersjahr des Krans: alle 4 Jahre
      • ab dem 21. Altersjahr des Krans: alle 2 Jahre
      • ab dem 31. Altersjahr des Krans: jährlich

      Krane, die älter als 4 Jahre sind, dürfen nur unter folgenden Bedingungen betrieben werden:

      • Der Kran wurde von einem Kranexperten kontrolliert und abgenommen.
      • Die Kontrollfrist darf nicht abgelaufen sein. 

      Mit dem fristgerechten Durchführen dieser Kontrollen vermeiden Sie eine Stilllegung Ihres Krans. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Kranexperten.

      Ausbildung für Kranfachleute und Kranexperten

      Kranfachleute (EKAS RL 6511 Ziffer 1.4.7)

      Nur ausgebildete Kranfachleute dürfen Krane montieren oder instand halten oder eben die jährliche Überprüfung der Betriebssicherheit durchführen.

      Kranfachleute sind hinreichend ausgebildet, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

      • Besuch der entsprechenden Aus- und Weiterbildungskurse (beispielsweise bei Kranherstellern)
      • Kennen und in der Praxis anwenden der Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von Kranen. Diese bestehen aus den Suva- und EKAS-Vorschriften sowie jenen des Herstellers.

      Kranexperten (EKAS RL 6511 Ziffer 1.4.8)

      Kranexperten führen im Auftrag der Betreiber eine vertiefte Prüfung von Fahrzeug- und Turmdrehkranen durch. Sie halten diese Kontrollen in einem Kontrollrapport verbindlich fest. Auf Verlangen der Suva müssen sie einen Bericht über ihre Kontrolltätigkeit vorlegen (KranV Art. 16 bis 18).

      Um die Funktion des Kranexperten auszuüben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Besitz eines eidgenössischen Fachausweis für Instandhaltungsfachleute oder eines gleichwertigen Titel.
      • Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in der Montage, Demontage und Instandhaltung von Fahrzeugkranen oder Turmdrehkranen.
      • Erfahrung in Elektrotechnik und in der im Kranbau üblichen Steuerungstechnik.

      Ausbildungsinstitutionen

      Informationen über die Ausbildung zum Instandhaltungsfachmann finden Sie auf der Website www.fmpro-swiss.ch .

      Auskünfte Kranexperte

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