E-Services Lohnmeldung Teaser Variante 1

Wissenswertes zur Lohnbuchhaltung und Lohndeklaration

Auf dieser Seite erhalten Sie nützliche Hinweise und Tipps, die Ihnen die Arbeit bei der Lohndeklaration erleichtern können. Beispielsweise kann ein Swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungssystem Ihren administrativen Aufwand erheblich reduzieren.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen. Nutzen Sie dazu das Versicherungsprofil UVG, das Sie von uns jedes Jahr erhalten.
      • Wir setzen die Prämien für Berufs- und Nichtberufsunfälle jährlich fest und stellen diese im Voraus in Rechnung. Diese Prämienrechnung ist provisorisch, da die definitiven Lohnsumme erst Ende Jahr bekannt ist.
      • Melden Sie Ein- und Austritte von Mitarbeitenden nur dann, wenn diese einen grossen Einfluss auf Ihre Prämienrechnung haben. Nutzen Sie dazu Ihre Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung oder unseren Online-Service «Lohndeklaration».
      • Deklarieren Sie am Ende des Kalenderjahres die prämienpflichtigen Löhne, damit wir die definitiven Prämien berechnen können.
      • Lohndeklarationen erledigen auch Treuhänder oder Drittpersonen ganz einfach via ein Swissdec-zertifiziertes Lohnprogramm oder den Online-Service «Lohndeklaration» im mySuva.

      Versicherungsprofil UVG

      Sie erhalten das Versicherungsprofil UVG jeweils im Dezember für das Folgejahr. Das Profil beinhaltet Angaben, die Sie für die korrekte Lohnabrechnung und die Lohndeklaration Ende Jahr benötigen. Prüfen Sie jeweils Ihr Versicherungsprofil UVG und passen Sie Ihre Lohnbuchhaltung an.

      Versicherer-Nummer

      Sie benötigen die Versicherer-Nummer für die eindeutige Identifikation Ihres Versicherers, um eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung einzurichten. Eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung erlaubt die direkte Übermittlung von Lohndaten an Versicherungen und Verwaltungen aus Ihrer Lohnbuchhaltung. So sparen Sie viel Zeit und Aufwand bei der Lohndeklaration. Übrigens, die Versicherer-Nummer der Suva lautet S999.

      Lohnbuchhaltung

      Tragen Sie die Löhne bei jedem Zahltag in Ihre Lohnbuchhaltung ein. Das erleichtert Ihnen die Lohndeklaration Ende Jahr. Falls sich die Betriebsteile gegenüber dem Vorjahr geändert haben, sollten Sie zudem die Stammdaten der Arbeitnehmenden überprüfen und anpassen. Die Beträge aus der Lohnbuchhaltung müssen in der Finanzbuchhaltung ersichtlich und leicht überprüfbar sein.

      Personalmutationen

      Melden Sie uns Eintritte oder Austritte von Mitarbeitenden unter dem Jahr nur dann, wenn sie einen wesentlichen Einfluss auf die Lohnsumme haben und somit eine angepasste Prämienrechnung erfordern. Details zu einzelnen Mitarbeitenden benötigen wir bei einer Personalmutation nicht. Die Detaillöhne müssen Sie uns jeweils erst per Ende Jahr für die Berechnung der definitiven Prämien melden.

      Beschäftigen Sie Drittpersonen?

      Akkordantinnen und Akkordanten oder Subunternehmerinnen und Subunternehmer gelten in der Regel als unselbstständigerwerbend. Entgelte an diese Personen müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber als prämienpflichtige Löhne deklarieren. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Factsheet «Einsatz von Drittpersonen».

      Downloads und Bestellungen

      Prämienrechnung als eBill

      Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnung gleich dort, wo Sie diese auch bezahlen: Direkt in Ihrem E-Banking oder Ihrer Buchhaltungssoftware. Mit einigen wenigen Mausklicks können Sie die elektronischen Rechnungen überprüfen und bezahlen.

      Downloads und Bestellungen

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