Militärversicherung
Bei der Militärversicherung sind alle versichert, die Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Schweizer Einsätze für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen oder gute Dienste des Bundes leisten. Weiter gehören beruflich Versicherte zum Versichertenbestand (Berufsmilitärs, Zeitmilitär und Bundeszivilschutzinstruktoren).
2026 feiert die Militärversicherung ihr 125-Jahre-Jubiläum. Erfahren Sie mehr.
Inhalt
Kurz und bündig
- Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert.
- Seit 2005 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Militärversicherung als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz und eigener Rechnung. Finanziert wird sie durch den Bund über Prämien- (aktive und pensionierte Berufsmilitärs) und Regresseinnahmen.
- Gesundheitsschädigungen werden durch die medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) der Militärversicherung gemeldet. Während eines mehr als 60-tägigen Diensts kann die Krankenkasse sistiert werden.
125 Jahre Militärversicherung
Die erste Sozialversicherung der Schweiz
1901 gegründet, ist die Militärversicherung die erste Sozialversicherung der Schweiz. Ihr Auftrag: Wer im Dienst steht, ist besonderen Risiken wie Unfall, Krankheit oder Tod ausgesetzt. Im Falle eines Falles haben Betroffene und/oder ihre Angehörigen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung des Bundes, siehe Artikel 59, Absatz 5 der Bundesverfassung.
Die Militärversicherung ist einzigartig in der Schweizer Sozialversicherungslandschaft. Sie ist eine Haftpflichtversicherung des Bundes und basiert nicht auf dem üblichen Versicherungsprinzip «Leistung gegen Prämienzahlung». Stattdessen haftet der Bund für Schäden, die im Dienst entstehen. Dies bei Folgen durch Krankheit und Unfall. Für die Versicherten bedeutet das: keine Franchise, kein Selbstbehalt.
Ursprünglich ausschliesslich für Armeeangehörige gedacht, wurde der Kreis der Versicherten über die Jahre erweitert:
- 1967: Zivilschutzangehörende
- 1972–1993: Teilnehmende des Sportförderprogramms «Jugend+Sport»
- 1994: Angehörende von friedensfördernden Einsätzen im Ausland sowie des Katastrophenhilfekorps
- 1996: Zivildienstleistende
Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen hat die Militärversicherung keine autonome Verwaltungsorganisation erhalten. Die Zuständigkeit lag zunächst bei der Dienstabteilung für Militärversicherung des Eidgenössischen Militärdepartements und ab 1979 beim Bundesamt für Militärversicherung. Eine Zusammenlegung mit der zivilen Unfallversicherung, wie bereits 1912 im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz diskutiert, scheiterte an den grossen Unterschieden der Entschädigungssysteme.
Seit 2005 wird die Militärversicherung von der Suva verwaltet, bleibt jedoch eine eigenständige Sozialversicherung.
Aktuelle Herausforderungen liegen insbesondere in den stetig steigenden Gesundheitskosten. Um ihre Abläufe zu optimieren und den Bedürfnissen der Versicherten noch besser gerecht zu werden, treibt die Militärversicherung die Digitalisierung konsequent voran.
Wir von der Militärversicherung sind stolz, seit 125 Jahren ein verlässlicher Partner für alle im Dienst stehenden Personen zu sein.
Unfall oder Krankheit melden
Die Militärversicherung ist eine Personenversicherung, welche die Kosten der Behandlung von gesundheitlichen Schäden (Krankheit und Unfall) bei Personen übernimmt, die einen obligatorischen oder freiwilligen Dienst leisten. Ausserdem trägt sie auch die wirtschaftlichen Folgen dieser gesundheitlichen Schäden.
Während des Dienstes tritt die Militärversicherung an die Stelle der Kranken- und Unfallversicherung.
Wann und wie tritt die Militärversicherung in Aktion?
Die Militärversicherung ist eine Versicherungs- und Haftpflichteinrichtung des Bundes in der Hauptsache für Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst. Auch Teilnehmende an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) sind versichert.
Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert.
Über die Militärversicherung
Die Militärversicherung haftet für gesundheitliche Schäden während der Dienstzeit und für die wirtschaftlichen Folgen, die daraus entstehen können. Sie versichert Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst.
Leistungen der Militärversicherung
Die MV versichert Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst. Auch Teilnehmende an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sind versichert. Hier erfahren Sie mehr zu Leistungen für Milizionäre und Berufsmilitärs sowie zum Auslandsschutz.
Downloads und Bestellungen
Lehrbuch Militärversicherung
Das Lehrbuch vermittelt eine umfassende und praxisnahe Einführung in die Schweizer Militärversicherung. Es behandelt die rechtlichen Grundlagen, den versicherten Personenkreis, die Voraussetzungen für Leistungen sowie Sach-, Geld- und Dauerleistungen, die Koordination mit anderen Sozialversicherungen und die Verfahrensabläufe. Das Buch richtet sich an Studierende und Fachpersonen und unterstützt sie gezielt im Berufsalltag und bei Prüfungen.
Die Militärversicherung bietet das Lehrbuch jährlich aktualisiert in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch an.
Hinweis für Repetentinnen und Dozenten
Bitte erfassen Sie bei der Bestellung in den Notizen, wenn Sie Repetentin/Repetent oder Dozentin/Dozent der SVS-Prüfungen sind.
Auskünfte
Philippe Bader
Leiter Ausbildung und Kommunikation