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PSA kaufen: Persönliche Schutzausrüstung richtig beschaffen

Ihr Unternehmen muss die Mitarbeitenden vor den Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) hilft dabei. Doch wie genau gehen Sie vor, wenn Sie PSA kaufen? Wie passen Sie die PSA an das Gefahrenniveau an? Wer garantiert Ihnen die Qualität? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Bevor Sie in Ihrem Betrieb PSA beschaffen, sollten Sie den Arbeitsplatz beurteilen, an dem sie eingesetzt wird. So kann Ihr Lieferant Sie besser beraten und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

      Nehmen Sie sich zudem die Zeit, um die PSA zu testen – zusammen mit einer internen oder externen Fachperson für Arbeitssicherheit und mit Ihren Mitarbeitenden, welche die PSA verwenden sollen. Damit nutzen Sie die Erfahrungen der Menschen in Ihrem Betrieb, und bei den Mitarbeitenden wird die Akzeptanz für die PSA steigen.

      Es ist auch von Vorteil, wenn Ihre Mitarbeitenden verschiedene Modelle einer bestimmten PSA testen, um herauszufinden, wie benutzerfreundlich sie ist. Schliesslich werden sie die PSA bei der Arbeit tragen: Lassen Sie sie daher auch das Produkt auswählen, das ihnen am besten passt.

      Neue Gefahren durch PSA

      Wenn die Persönliche Schutzausrüstung den Träger oder die Trägerin so stark behindert, dass die Arbeit gefährlicher wird, stellt dies den Einsatz der PSA grundsätzlich in Frage. Prüfen Sie in solchen Fällen, ob Sie die Mitarbeitenden nicht auf andere Art schützen können: mit der gänzlichen Elimination der Gefahr, technischen oder organisatorischen Schutzmassnahmen.

      PSA: Drei verschiedene Schutzniveaus

      Persönliche Schutzausrüstungen werden in drei PSA-Kategorien mit zunehmendem Schutzgrad eingeteilt:

      PSA-Kategorie I

      Zur ersten Kategorie gehören einfache PSA, die gegen kleinere Gefahren schützen. Zu diesen Risiken zählen oberflächliche mechanische Einflüsse, geringfügige Witterungseinflüsse, schwach aggressive Reinigungsmittel, Sonneneinstrahlung, heisse Teile unter 50 °C sowie schwache Stösse und Schwingungen. In all diesen Fällen kann man leicht selbst einschätzen, wie gross das Risiko ist und welche PSA man verwenden sollte. PSA der Kategorie I sind beispielsweise Sonnenbrillen für den privaten Gebrauch oder Handschuhe für Gartenarbeiten.

      PSA-Kategorie II

      Alle PSA, die nicht in die Kategorien I oder III fallen, gehören zur Kategorie II. Dazu zählen beispielsweise Schutzbrillen, Fussschutz, Schnittschutz und Schutzhelme.

      PSA-Kategorie III

      Zur dritten Kategorie gehören PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden schützen. Hier können die Benützerinnen und Benützer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen. Hierzu zählen zum Beispiel PSA zum Schutz vor chemischen und biologischen Einflüssen, vor Stürzen aus der Höhe, vor Kälte (–50 °C oder kälter) oder Stromschlag. Atemschutzgeräte, Ausrüstungen für den Gehörschutz, Tauchgeräte und PSA für den Brandschutz gehören ebenfalls in diese Kategorie.

      Gut zu wissen: PSA der Kategorien II und III erfordern eine EU-Baumusterprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle.

      PSA richtig beschaffen: Darauf müssen Sie achten

      Legen Sie bei der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung den Fokus nicht in erster Linie auf die PSA, sondern auf die Mitarbeitenden. Die Ausrüstung kann noch so gut, qualitativ hochstehend und teuer sein: Wenn sie der betroffenen Person nicht passt, wird sie sie nicht tragen, weil sie sie bei der Arbeit behindert. Hier ein paar Punkte, die Sie beachten sollten.

      PSA als Zumutung?

      PSA müssen für ihre Trägerinnen und Träger zumutbar sein. Nehmen Sie daher auf Beschwerden oder physische Einschränkungen Ihrer Mitarbeitenden Rücksicht. Wer beispielsweise Lungen- oder Herzbeschwerden hat, ist für gewisse Arbeiten mit Atemschutz nicht geeignet. Wer unter einer Sehschwäche leidet, braucht Schutzbrillen und Atemschutz-Vollmasken mit optischer Korrektur. Bei Fussdeformationen sind orthopädische Schutzschuhe erforderlich.

      PSA als Behinderung?

      PSA wie Handschuhe oder Hitzeschutzanzüge können die Trägerinnen und Träger behindern oder ihr Körpergefühl erheblich verändern. So verschiebt sich zum Beispiel der Körperschwerpunkt, wenn jemand ein Atemschutzgerät trägt. Ungünstige Bedingungen wie Hitze am Arbeitsplatz sind für die Mitarbeitenden belastend.

      Achten Sie auf solche Umstände, wenn Sie die Arbeitsplätze gestalten. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen verbessern. Es kann aber auch sein, dass Sie an Arbeitsplätzen mit hoher Belastung die Arbeitszeit verkürzen müssen. Denken Sie auch an die Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten für Trägerinnen und Träger von Schutzausrüstungen.

      Die PSA muss passen

      PSA müssen zum Körperbau der Benützerinnen und Benützer passen. Achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Grössen beschaffen und die Ausrüstungen sich anpassen lassen.

      Berücksichtigen Sie die individuellen Wünsche der Mitarbeitenden. Dies gilt besonders für Augenschutz, Gehörschutz, Fussschutz, Atemschutz und Bekleidung.

      Verhindern Sie wenn möglich, dass mehrere Personen dieselbe PSA verwenden müssen. Die PSA muss sonst vor jedem Gebrauch individuell angepasst werden. Zudem ist es auch hygienischer, wenn jede Mitarbeitende und jeder Mitarbeiter ihre oder seine eigene PSA trägt.

      PSA richtig kombinieren

      Wenn in einem Bereich mehrere verschiedene Gefahren vorhanden sind, müssen Ihre Mitarbeitenden die nötigen Schutzausrüstungen entsprechend kombinieren können. Einige Beispiele:

      • Schutzhelm kombiniert mit Augenschutz, Gesichtsschutz, Atemschutz und/oder Gehörschutz
      • Schutzhandschuhe kombiniert mit Armschutz
      • Schutzschuhe kombiniert mit Beinschutz

      Es sind auch kombinierte PSA-Produkte erhältlich, die gleich mehrere Schutzfunktionen übernehmen.

      Schutzhelm, Visier und Gehörschutz in einem

      Ein Schutzhelm mit integriertem Visier und Kapselgehörschutz

      PSA – auch diese Punkte nicht vergessen!

      Denken Sie beim Preisvergleich auch an die Kosten für Ersatzteile und allfällige Verteil- und Reinigungsstationen.

      PSA nie ohne Informationsbroschüre!

      Verlangen Sie zu jeder PSA unbedingt die zugehörige Informationsbroschüre: Ihr Lieferant ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Informationsbroschüre zur PSA auszuhändigen – so steht es in der Richtlinie 89/686/EWG Anhang II Ziffer 1.4. Diese Informationsbroschüre muss folgendes enthalten:

      • Name und Anschrift des Herstellers und/oder seines in der europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten
      • Anweisungen zu Gebrauch, Lagerung, Reinigung, Wartung, Überprüfung und Desinfektion der PSA. Die vom Hersteller empfohlenen Reinigungs-, Wartungs- und Desinfizierungsmittel sind für Benutzende und PSA harmlos, wenn Sie sie vorschriftsgemäss verwenden.
      • Hinweise zu Schutzklassen, Leistungsstufen und entsprechenden Verwendungsgrenzen
      • Zubehör sowie Angaben zu passenden Ersatzteilen
      • Verfalldatum oder Verfallzeit der PSA oder bestimmter Bestandteile: Wann oder nach wie langer Nutzung müssen Sie die PSA oder bestimmte Teile davon ersetzen?
      • Wie muss die PSA verpackt werden, um sie zu transportieren?
      • Was bedeuten allenfalls vorhandene Markierungen und Piktogramme?
      • Welche weiteren Richtlinien wurden angewandt?
      • gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle

      Die Informationsbroschüre muss klar, verständlich und in den Amtssprachen des Bestimmungslandes verfasst sein.

      Arbeitssicherheit ist auch eine Frage der Wahl geeigneter Sicherheitsprodukte

      Damit Ihre Mitarbeitenden der Gefährdungen entsprechend geschützt sind, ist die Wahl der geeigneten PSA-Produkte zentral. Auf sapros.ch können Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung  gezielt nach Ihren Gefährdungen zusammenstellen.

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