Die folgenden Erklärungen helfen Ihnen, bei einer Schadenmeldung die korrekte Auswahl der Unfallart zu treffen.
Alle Unfälle, die sich bei Tätigkeiten ereignen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausgeführt werden. Oder alle durch die Arbeit verursachten Berufskrankheiten.
Alle übrigen Unfälle, insbesondere in der Freizeit und auf dem Arbeitsweg.
Wählen Sie Ordentlicher Unfall, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert (Unfalltag inbegriffen).
Wählen Sie Bagatellunfall, wenn keine Arbeitsunfähigkeit oder eine solche von höchstens 3 Kalendertagen (Unfalltag und die anschliessenden 2 Tage) eintritt. Die Suva verzichtet aus ökonomischen Gründen auf den Versand von Bestätigungsschreiben an die Betriebe und Verunfallten.
Bei der Meldung eines Rückfalls geben Sie bitte die Schadennummer an. Ist die Nummer nicht bekannt, geben Sie bitte das Schadendatum und den damaligen Arbeitgeber an.
Ist lediglich eine zahnärztliche Behandlung notwendig, so genügt es, wenn Sie die Schadenmeldung ohne Lohnangaben übermitteln. Die zuständige Agentur wird mit dem Zahnarzt Kontakt aufnehmen.
Benachrichtigen Sie bei schweren Unfällen – insbesondere bei Todesfällen – zusätzlich sofort telefonisch Ihre zuständige Suva-Agentur.
Beispiele:
• Dreherei
• Bauschreinerei
• Büro EDV
Geben Sie die berufliche Tätigkeit der verletzten Person möglichst genau an. Angaben wie Hilfsarbeiter, Angestellter usw. genügen nicht.
Beispiele:
• Metallschleifer statt Schleifer
• Verkäuferin Textilwaren statt Verkäuferin
• Finanzdirektorin statt Direktorin
Beschreiben Sie den Unfall und die Begleitumstände oder den Verdacht auf Berufskrankheit möglichst genau.
Bei Berufsunfällen empfehlen wir für die Unfallabklärung zusätzlich folgende Suva-Publikationen:
Die betriebsinterne Unfallabklärung: Daraus lernen, damit es sich nicht wiederholt!
Ereignisprotokoll
Unfallabklärung: Fragen zum betrieblichen Sicherheitssystem
Geben Sie bei Nichtberufsunfällen die Gründe der Abwesenheit an.
Beispiele:
• Ferien
• Krankheit
• Militär
• unbezahlter Urlaub
• Arbeitslosigkeit
Geben Sie Löhne wie folgt an:
• Bruttolohn zum Zeitpunkt des Unfalls
AHV-massgebender Lohn (gemäss Art. 7 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung) inkl. Teuerungszulagen, der dem/der Versicherten im Zeitpunkt des Unfalles zustand
• effektiver Lohn
bei Löhnen über dem Höchstbetrag des versicherten Verdiensts (zurzeit CHF 148 200.--)
• vereinbarter Jahresverdienst
bei der Unternehmerversicherung
Die Angaben auf der Schadenmeldung werden verwendet für:
• die Schadenerledigung;
• die Erstellung anonymisierter Statistiken für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten;
• die gesetzlich vorgeschriebene anonymisierte Weitergabe an das Bundesamt für Statistik zwecks Erstellung der öffentlichen Lohnstatistik des Bundes.
Die Risikoeinheit in der obligatorischen Unfallversicherung ist in der Regel die Gesamtheit aller Arbeitnehmenden eines Unternehmens. Pro Risikoeinheit eines Unternehmens wird ein Betriebsteil gebildet. Auf die Lohnsumme einer Risikoeinheit wird für die Bemessung der Prämie ein einheitlicher Prämiensatz angewendet. Wenn innerhalb eines Betriebs Tätigkeiten ausgeübt werden, die zu verschiedenen Risikoeinheiten gehören, können separate Betriebsteile gebildet werden.
Die für Ihren Betrieb zutreffenden Angaben finden Sie entweder auf der Betriebsbeschreibung oder auf der jährlichen Prämienmitteilung.
Die Subnummer bezeichnet die Rechnungseinheit eines Betriebs. Pro Einheit wird dem Betrieb dann die Prämie in Rechnung gestellt. Jeder Betrieb hat mindestens eine Subnummer. Für jede Subnummer wird eine separate Prämienrechnung ausgestellt.
Auch diese Angaben finden Sie entweder auf der Betriebsbeschreibung oder auf der jährlichen Prämienmitteilung.
Wenn Korrespondenz im Zusammenhang mit einem Schadenfall an unterschiedliche Adressen gesandt werden soll, werden sog. Unfallkorrespondenzadressen definiert. Bei einem Schadenfall kann der versicherte Betrieb die entsprechende Adressnummer angeben (nur sofern vorhanden – in der Regel bei Grosskunden). So ist gesichert, dass die Unterlagen korrekt adressiert werden. Die Suva teilt Ihnen allfällige Adressnummern mit.