Invaliden- und Hinterlassenenrenten 2026 unverändert | Suva

Inhalt

Dokument
Bestellnummer
1563-2.D
Ausgabe
01.01.2026

Beschreibung

Zum Ausgleich der Teuerung werden den Rentenberechtigten der Suva auf Invaliden- und Hinterlassenenrenten Zulagen ausgerichtet. Diese setzt der Bundesrat aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise fest (Art. 34 Bundesgesetz über die Unfallversicherung).

Die Suva-Renten werden jeweils auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der IV und AHV an die Teuerung angepasst.

Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2026 unverändert.

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