Ist Ihr Produkt sicher? Informationen für Hersteller, Importeure und Händler
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Beschreibung
Egal, ob es sich um einen technologisch avancierten Aufzug oder eine neuartige Holzverarbeitungsmaschine handelt: Kommen neue Produkte auf den Markt, so muss die Sicherheit für die Anwender gewährleistet sein. Diesem Zweck dient das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG). Beachten Sie als Hersteller, Händler oder Importeur folgende Punkte: Als Beleg für die Sicherheit eines Produktes braucht es einen Sicherheitsnachweis. Dokumentieren Sie diesen Nachweis durch eine Risikobeurteilung, eine Prüfung oder andere Methoden und fügen Sie ihn in die technischen Unterlagen Ihres Produkts ein. Anleitungen müssen in der beim Verwender üblichen Landessprache verfasst sein, Englisch reicht also nicht. Sollte es für Ihr neues Produkt eine Verordnung oder eine Richtlinie geben, so ist es die Pflicht des Inverkehrbringers, eine Konformitätserklärung auszufüllen. In dieser Erklärung finden die Anwender Hinweise, mit welchen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen das Produkt konform ist. Beachten Sie dazu auch unser Informationsmittel Arbeitsmittel - Sicherheit beginnt beim Kauf sowie das Vorgehen zum erreichen der CE-Konformität.